N°. 5. HEIDELBERGER 1837.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.
Logik von Tweslen, Bachmann, Troxler, Benecke und
Zimmermann.
(Besch l uf s.)
Was nun die dritte, von den Logikern bis jetzt noch nicht
dargestellte, Classe von Schlüssen, die Verhältnifsschlüsse,
anbelangt, so ist es hier nicht der Ort dieselben zu entwickeln,
und wir begnügen uns mit einer blofsen Aufzählung derselben.
Die Urtheile stehen mit einander in verschiedenen , von der
bisherigen Logik übrigens wiederum mangelhaft dargestellten,
Verhältnissen. Vermittelst dieser Verhältnisse kann der schlies-
sende Fortgang des Denkens von einem Urtheile auf ein anderes
übergehen, während er in dem mittelbaren wie in dem unmittel-
baren Schlüsse sich nur innerhalb des Umfangs Eines gegebenen
Urtheils bewegt, dort nämlich in blofsen Abänderungen, hier in
einer Vermittlung desselben besteht. Durch diesen Übergang von
einem Urtheil auf das andere macht das Denken wesentlich grö-
fsere und fruchtbarere Fortschritte ; wie denn auch in dem Rä-
sonnement des täglichen Lebens und dem wissenschaftlichen Ge-
dankengange der schliefsende- Fortschritt im Grofsen jenen Ver-
hältnissen der Urtheile untereinander nachgeht, und nur bei der
Durcharbeitung im Kleinen, wenn er gleichsam stille steht um
sich umzusehen und seine gemachten Fortschritte zu begründen,
jene Elementarschlüsse innerhalb einzelner, meist schon gefällter,
Urtheile macht.
Die Verhältnisse der Urtheile untereinander sind theils In-
halts- theils Umfangs-Verhältnisse. In jener Beziehung sind die
Urtheile entweder gleich, oder verschieden, oder schliefsen sie
einander ein, wie das Ganze den Theil; die verschiedenen Ur-
theile aber zerfallen wieder in die absolut verschiedenen oder
einstimmigen und in die verwandten oder entgegengesetzten. Die
Schlüsse durch Gleichheit wie durch den Gegensatz der Urtheile
sind in der bisherigen Logik bereits dargesteilt; dagegen fehlen
von den auf Inhaltsverhältnissen gegründeten die Einstimmigkeits-
und die Einschliefungsschlüsse; nur letztere werden hin und wie-
der unter den Gleichheitsschlüssen beispielsweise aufgeführt. Da-
hin gehört z. B. folgendes von Bachmann zur Erläuterung des
XXX. Jahrg. 1. Heft. 5
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.
Logik von Tweslen, Bachmann, Troxler, Benecke und
Zimmermann.
(Besch l uf s.)
Was nun die dritte, von den Logikern bis jetzt noch nicht
dargestellte, Classe von Schlüssen, die Verhältnifsschlüsse,
anbelangt, so ist es hier nicht der Ort dieselben zu entwickeln,
und wir begnügen uns mit einer blofsen Aufzählung derselben.
Die Urtheile stehen mit einander in verschiedenen , von der
bisherigen Logik übrigens wiederum mangelhaft dargestellten,
Verhältnissen. Vermittelst dieser Verhältnisse kann der schlies-
sende Fortgang des Denkens von einem Urtheile auf ein anderes
übergehen, während er in dem mittelbaren wie in dem unmittel-
baren Schlüsse sich nur innerhalb des Umfangs Eines gegebenen
Urtheils bewegt, dort nämlich in blofsen Abänderungen, hier in
einer Vermittlung desselben besteht. Durch diesen Übergang von
einem Urtheil auf das andere macht das Denken wesentlich grö-
fsere und fruchtbarere Fortschritte ; wie denn auch in dem Rä-
sonnement des täglichen Lebens und dem wissenschaftlichen Ge-
dankengange der schliefsende- Fortschritt im Grofsen jenen Ver-
hältnissen der Urtheile untereinander nachgeht, und nur bei der
Durcharbeitung im Kleinen, wenn er gleichsam stille steht um
sich umzusehen und seine gemachten Fortschritte zu begründen,
jene Elementarschlüsse innerhalb einzelner, meist schon gefällter,
Urtheile macht.
Die Verhältnisse der Urtheile untereinander sind theils In-
halts- theils Umfangs-Verhältnisse. In jener Beziehung sind die
Urtheile entweder gleich, oder verschieden, oder schliefsen sie
einander ein, wie das Ganze den Theil; die verschiedenen Ur-
theile aber zerfallen wieder in die absolut verschiedenen oder
einstimmigen und in die verwandten oder entgegengesetzten. Die
Schlüsse durch Gleichheit wie durch den Gegensatz der Urtheile
sind in der bisherigen Logik bereits dargesteilt; dagegen fehlen
von den auf Inhaltsverhältnissen gegründeten die Einstimmigkeits-
und die Einschliefungsschlüsse; nur letztere werden hin und wie-
der unter den Gleichheitsschlüssen beispielsweise aufgeführt. Da-
hin gehört z. B. folgendes von Bachmann zur Erläuterung des
XXX. Jahrg. 1. Heft. 5