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N". 9. HEIDELBERGER 1837.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Hartung, Die Religion der Römer.
(Beschlufs.)
S. 207 f. Die Urtheile des Polybius (VI. 56) über die römi-
sche Religion sind eine Ausgeburt des damals unter den Aufge-
klärten und Weltleuten eingerissenen Euhemerismus , welchem
entgegengetreten zu seyn wenigen andern, wie einem Arrianus
und Plutarchus, desto gröfsere Ehre und Ächtung sichert. —- S.
212. Den Handel zwischen dem Pontifex M. Aemilius Lepidus
und dem Volkstribunen Cn. Tremellius (Liv. Epitom. 47) hat neu-
lich Herr Huschke zum Incert. auctor p. 122 sq. sehr lichtvoll
dargestellt. ■— Zu S. 2i3 oben von den Religionsurkunden ge-
hörten die libri augurales im engeren Sinne nicht, wie die au-
gures auch nicht Priester waren (s. oben). Es waren vielmehr
hieratisch - wissenschaftliche Bücher, der disciplina Etrusca ange-
hörig, und von den Römern aufgenommen. Das Fetialenrecht soll
erst Ancus Martius eingeführt haben. — Zu S. 226 bemerke ich,
dafs Herr Husche in der Abhandlung über posessio und posses-
siones (Heidelb. 1835) mit unserm Verf. in der Vergleichung der
ersten röm. Könige nicht in der Etymologie der Namen ü&erein-
stimmt. Huschke sagt (S. 82) : »Dem Romulus gleicht wieder
Tullus Hostilius, dem Numa, Ancus Martius, welche sämmtlich
auch schon durch ihre Namen bestätigen, was die Geschichte
bezeugt, dafs sie alternirend vom Römer- und Quiritenstamme
ausgingen. — Numa Pompilius von vopoq und pompa ; Tullus
Hostilius von tollere hostibus; Ancus (verwandt mit sancus, san-
ctus) heiligte zuerst den Krieg durch das Fetialenrecht. Sein
Name zeigt aber auch , dafs mit ihm der Gegensatz beider Stäm-
me erschöpft war, und anfing zusammenzufallen.« Ich lasse zwar
auch diese Etymologien dahingestellt seyn, bemerke jedoch, dafs
Herr Huschke wegen der Verwandlung des o in u auf die Ana-
logie von vöpoq (vouiaprx) und dem dorisch - sicilischen vovfxpoc;,
numus, hätte verweisen können (Pollux IX. 79 Bentley Resp. ad
Boyl. p. 4'5 und Ekhel Doctr. N. V. Prolegomm. p. II.) — S.
226: »Dieser kleine Staat im Staate, oder die Familiengemeinde
hatte ihre eigenen Götter.« Hier hätte zur Verhütung irriger
Vorstellungen gleich bemerkt werden sollen , dafs diese Gotthei-
ten der sacra privata keine von denen der sacra publica verschie-
XXX. Jahrg. 2. Heft. 9
 
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