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Heidelberger Jahrbücher der Literatur — 34,1.1841

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No. 24
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https://doi.org/10.11588/diglit.41334#0380
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372

Schriften über Bibliothekonomie,

mene Abschrift, aus welcher auch das damit meist übereinstim-
mende Leipziger Apographum entnommen scheint. Ausserdem
Anden wir in Nr. 35. des Arrianus Manuale Epicteti, Cebetis ta-
bula und Arriani Commentt. de Epicteti Disputt, libri IV. nebst
Einigem aus Dio Cassius acht und dreissigstem Buche, wie aus
Dio Prusaeus de apistia; das Ganze ein Apographum aus dem
Jahre 1669. Ein anderes Apographum des XVI. Jahrhunderts
(Nr. 36.) enthält die Schriften des Arztes Rufus aus Ephesus;
Nr. 39. gibt Emmanuelis Chrysolorae erotemata und eine Auswahl
Aesopischer Fabeln, nebst einigem Andern, wahrscheinlich aus der
ersten Hälfte des XV. Jahrhunderts. Auf Nr. 42: Dittionario
Greco volgare et Italiano, geschrieben zu Venedig 1669., glauben
wir bei den erneuerten Versuchen, den gesammten Sprachschatz
des Neugriechischen näher auszumitteln und in Lexicis festzustel-
len, aufmerksam machen zu müssen, da solche Quellen bisher fast
ganz unbeachtet geblieben sind.
Wir wünschen möglichst baldige Fortsetzung, um auch über
die lateinischen Handschriften eine eben so genaue Nachricht zu
erhalten; wenn dabei die hier sehr häufig vorkommenden Abbre«
viaturen etwas vermieden werden können, so wird der Gebrauch
und die Benutzung noch mehr erleichtert werden, da man dann
nicht nöthig hat, immer erst das Verzeichniss der Abbreviaturen
nachzuschlagen.

4. Bibliothekunomi e otfer Lehre von der Anordnung, Bewahrung
uryi Verwaltung der Bibliotheken. Aus dem Französischen des L.
Ä. Consta nt in. Leipzig, Verlag von J. J. Weber. 1840. X. und
154 S. gr. 8.
£. Zur Bibliothekonomie. Von Hermann Ludwig. Festgabe
zur vierten Secularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst von
Carl If ein rieh Gärtner, Buchdruckereibesitzer zu Dresden.
1840. XXX. und 41 S. in gr 8.
Ohne über die Richtigkeit des für diese Schriften gewählten
Titels uns in Fragen einzülassen, können wir doch die Schrift
Nr. 1 von Seiten ihres Inhalts, der sich über alle, die Einrichtung
und Verwaltung einer Bibliothek betreffenden Punkte in einer meist
durchaus befriedigenden Weise verbreitet, wohl empfehlen, da
dieselbe nichts Wesentliches übergeht, über alle Gegenstände
mit Bestimmtheit und Klarheit in bündiger Kürze sich ausepricht,
 
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