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von Constantin und Ludwig. 373
und den wahrhaft praktischen Charakter, der in der Zweckmäs-
sigkeit aller Einrichtungen sich bewährt, möglichst festzuhalten
sucht. Der Verf. beginnt mit dem Studium der Bibliographie,
spricht dann von den Bibliotheken im Allgemeinen, den öffentlichen
wie den Privatbibliotheken, verbreitet sich dann über das, was man
Bibliomanie nennt, d. h. über die besondere Vorliebe zu seltenen
oder merkwürdigen alten Büchern, und geht nun zu einer nähe-
ren wohl zu berücksichtigenden Erörterung über die Erfordernisse,
die Leistungen, die Pflichten und Kenntnisse eine# Bibliothekars
über; nur eine Stelle mag dem Ref. daraus hier mitzulheilen ver-
gönnt seyn, so schwer es ihm auch wird, ausführlicherer Mitthei-
lungen aus diesem Abschnitt sich zu enthalten. Wir lesen hier
nemlich S. 19. die leider nur allzu wahren Worte: — „die Pflich-
ten und Kenntnisse eines Bibliothekars sind umfänglicher und
zahlreicher, als man sie oft für andere Aeroter fordert; dennoch
schätzt sie das Publikum selten nach ihrem Werthe, obschon sich
der Custos einer Bibliothek auf seiner Laufbahn eben so sehr wie
jeder andere Gelehrte auszeichnen und eine Celebrität erlangen
kann, die um so verdienter erachtet werden muss, je schwieriger
sie zu erlangen ist; denn es muss bemerkt werden, dass, je bes-
ser er seine Pflichten erfüllt, desto weniger sein Verdienst in die
Augen fällt; nur derjenige, der sie schlecht erfüllt, lenkt die Auf-
merksamkeit auf seine Obliegenheiten hin“ u s. w.
Nun folgen Bemerkungen und Vorschriften über die Organi-
sation einer Bibliothek; die allgemeinen Grundsätze, die hier S. 31.
ausgesprochen werden, sind von der Art, da#s sie nicht wohl
Widerspruch veranlassen können. Dahin gehört vor Allem der
Grundsatz, dass eine Bibliothek, soll sie anders von Nutzen seyn,
durchaus nach einem mit ihrer Bestimmung im Einklang stehen-
den Systeme abgetheilt (und also auch aufgestellt) und verwaltet
werde, mithin über jedes Buch sogleich und mit Leichtigkeit die
verlangte Auskunft gegeben werden könne, wozu vor Allem gute
Kataloge (insbesondere ein zweckmässig eingerichteter, alphabe-
tischer Katalog) nöthig sind. „Auf eine je einfachere, je
weniger verwickelte Weise diese Grade von Voll-
kommenheit erreicht werden, desto besser ist; die
Organisation und Administration einer Bibliothek“.
Wie dies zu erreichen sey, hängt freilich von Umständen uud
Verhältnissen ab, über welche sich keine allgemeine Vor-
schrift oder Norm aufstellen lässt, da vielmehr dem Ermessen
und der Einsicht der verwaltenden Behörde die nöthigen und
 
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