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Heidelberger Jahrbücher der Literatur — 53,1.1860

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Nr. 4
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https://doi.org/10.11588/diglit.44539#0070
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Wagner: Lectl. Vergilb

positis zu Theil geworden und es knüpft sich daran eine weitere,
umfassende, auch auf die Homerischen Gedichte zurückgehende Er-
örterung über die Anwendung der Cäsur vor dem fünften Fusse,
und die Stelle eines Dactylus oder Spondeus in dem vorhergehenden
vierten Fuss (S. 14—29), womit noch eine andere, eine andere Art
der Cäsur betreffende Erörterung S. 117 ff. verbunden werden kann.
Aehnlicher Art ist die Erörterung über die Anwendung der Elision
S. 32 ff., und so liesse sich noch Manches im Einzelnen anführeD,
was in der Schrift selber besser nachgelesen wird, die sich nament-
lich auch an nicht wenig Stellen die Vertheidigung von Versen,
deren Aechtheit beanstandet und bezweifelt worden, zur Aufgabe
gestellt hat, und diese Aufgabe, nach unserer Ueberzeugung, über-
zeugend gelöst hat. Auch in dem zweiten Abschnitt, der die Auf-
schrift trägt: „Contra codicum veterrimorum, Medicei
maxime auctoritatem,“ und demnach solche Stellen behandelt,
in welchen die Autorität der Mediceischen Handschrift verlassen
werden soll, ist Mehreres von allgemeiner Bedeutung eingeschaltet,
so z. B. S. 64 ff. über quisquis und quid quid, dessen Anwen-
dung in dem Sinne von quisque nur in einigen hier näher be-
zeichneten Fällen zulässig ist; ebenso S. 64 ff. über den Ge-
brauch von suus quisque und suus quemque, S. 80 über
tum und tune. Der dritte Abschnitt, überschrieben: Contra con-
jecturas a Ladewigio in ordinem receptas“ zeigt an
einer Reihe von Stellen, wie die handschriftlich beglaubigte Lesart,
ohne Noth von diesem Herausgeber verlassen und durch eine
Conjectur, die nicht den Grad innerer Nothwendigkeit in sich trägt,
ersetzt worden ist. Wir unterschreiben vollkommen den Satz, den
der Verf. am Anfänge dieses Abschnittes niedergelegt hat, weil wir
ihn für durchaus wahr und richtig, darum aber auch für geeignet
halten, jede subjective Willkühr, die sich hier geltend machen will,
in ihre gebührenden Grenzen zu weisen. Dieser Satz lautet: „Co-
dicum Vergilianorum in Universum tanta est bonitas, ut raro, immo
rarissime, locus detur conjecturis. Quare oportet criticum ad per-
polienda hujus poetae carmina accedentem cautissime in ea re ver-
sari, praesertim cum quasdam doctissimorum virorum opiniones, quae
omnes veritatis numeros in se habere visae sunt, tarnen falsas esse
intelligamus(S. 91) zu der zuletzt ausgesprochenen Behauptung
hat der Verf. selbst an mehr als einer Stelle den Beleg geliefert.
Ebenso werden auch die zunächst durch die achte Ekloge Virgils
hervorgerufenen Bemerkungen des Verf.’s über die strophische Ge-
stalt der Eklogen, die der neueste Herausgeber derselben durchweg
in Anwendung gebracht hat, Beachtung und damit auch diejenige
Vorsicht verdienen, die von der allgemeinen Durchführung und An-
wendung vorerst wenigstens noch zurückbalten mag. Hören wir
auch darüber das gewichtvolle Urtheil unseres erfahrenen und be-
sonnenen Verf.’s (S. 92); „et facile crediderim id studuisse Virgilium,
ut fere inter se conveniret numerus versuum in Strophis sibi aliquo
 
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