Franck en: Commentt. Lyss.
594
tarat; sondern erstens muss άν&ρωπον έλεν&έραν gelesen werden,
vgl. die vom Verf. selbst citirte Stelle Plutarcb’s c. 23, wornach
nur an eine solcher Misshandlung leicht ausgesetzte Weibsperson
zu denken ist; ferner werden wir das εν τοες αντοες ένέχεβ&αε
auf die vorhergehende Erörterung zu beziehen haben über die so-
wohl bei Ehebruch mit Frauen als mit Kebsweibern gültige Strenge,
und den Ausfall eines Satzes wie είτε γαμέτην είτε παλλακήν vor-
aussetzen dürfen. III, 18 will Fr. nach βάλλοντος αντονς fort-
fahren καε εμού περί τον βήματος άμννομενον mit Auslassung
von καί τούτων ημάς βαλλόντων έτε 8ε τνπτόντων αντδν νπδ
της μέίλης^ eher möchte και περί τον βήματος άμννομε'νον Ditto-
graphie des folgenden και έμον άμννομενον sein, wo auch περί
τού βήματος seinen rechten Platz erhält. IV, 12 ist nicht όϊότι
οντος mit οτι οντος zu vertauschen, sondern später dioti φηβε zu
lesen für οτι φ., nicht, wie Fr. οτε φ. ib. 15 wird έφ οες τούς
αντού οεκέτας ηζεον βαβανεζεβ&αε heraufgerückt werden müssen
nach πρόκληβεν. ib. 16, 17 würde die natürlichste Fassung der
zum Theil stark corrumpirten Worte wohl diese sein: καί μάλεβτα
η8εε οτι 8 ε αν την απαντα τά πραχ&έντα ημεν γεγένηταε' καί
ον ληβεεν ωμήν εν ταντη έγω ονκ ίβον έχων βαβανεβ & ε εβ η,
άλλ' άποκενδννενων τούτο. Fr. will nach η8εε, wie vulgo, inter-
pungiren, und dann καί ον ληβεεν έμελλεν ονά’ αν εν καετοε
έγωγ ονκ αν ε'βον^ αλλ άπεκενδννενον τούτο lesen. Der Zusatz
des αν an beiden Stellen ist unnöthig, und καιτοι, aus Laurent,
einst von Bekker aufgenommen, ist nicht, wie Fr. meint, durch das
von Grammatikern eingeschobene ταντη verdrängt worden, vielmehr
dieses unentbehrlich, jenes nur Nothbehelf für das durch die Ver-
derbtheit der ganzen Passage entstandene Asyndeton. VI, 13 be-
lobt Fr. Sluiters Ergänzung von όπως nach ονχ, was nöthigt καί
vor άλλων auszustossen. Aber der Redner will ohne Zweifel sagen,
dass Andokides mit einer solchen Einwendung sich nicht entschul-
dige, sondern anklage: άλλα έαντού καί των άλλων κατηγορηβεε.
So erhält καί einen vernünftigen Sinn. Der Beklagte erinnert damit
nur an seine eigene Schuld, die er mit den von ihm einst denun-
cirten theilt; wer diese zurückrief, handelte gottlos, die Richter
haben sich als herrschenden Demos an diesem Frevel nicht bethei-
ligt, sonst wären sie selbst schuldig, und nicht diejenigen, welche
solche Sünder restituirten. Wir haben bereits früher gerathen, e
nichts zu ändern äusser für καί (vor έβτέ') αντοε zu lesen und mit
Sauppe ονχ οντοι, wo bisher die Negation fehlte. Wollte man nach
Fr.’s Vorschlag schreiben εε 8’ νμεες αντοκράτορες άφηβετε, νμεες
έβεβ& άνελόντες κτέ., so würde die Folgerung νμεες ovv — mit
der Prämisse gewissermassen zusammen fallen, wenigstens ist die
Verbindung der Gedanken: ihr werdet, wenn ihr als selbständige
Behörde jenen freisprecht, euch der Gottlosigkeit schuldig machen,
(nicht die werden dafür gelten, welche andere Frevler aus dem Exil
zurückrufen,) macht euch also nicht des Verbrechens schuldig, kaum
594
tarat; sondern erstens muss άν&ρωπον έλεν&έραν gelesen werden,
vgl. die vom Verf. selbst citirte Stelle Plutarcb’s c. 23, wornach
nur an eine solcher Misshandlung leicht ausgesetzte Weibsperson
zu denken ist; ferner werden wir das εν τοες αντοες ένέχεβ&αε
auf die vorhergehende Erörterung zu beziehen haben über die so-
wohl bei Ehebruch mit Frauen als mit Kebsweibern gültige Strenge,
und den Ausfall eines Satzes wie είτε γαμέτην είτε παλλακήν vor-
aussetzen dürfen. III, 18 will Fr. nach βάλλοντος αντονς fort-
fahren καε εμού περί τον βήματος άμννομενον mit Auslassung
von καί τούτων ημάς βαλλόντων έτε 8ε τνπτόντων αντδν νπδ
της μέίλης^ eher möchte και περί τον βήματος άμννομε'νον Ditto-
graphie des folgenden και έμον άμννομενον sein, wo auch περί
τού βήματος seinen rechten Platz erhält. IV, 12 ist nicht όϊότι
οντος mit οτι οντος zu vertauschen, sondern später dioti φηβε zu
lesen für οτι φ., nicht, wie Fr. οτε φ. ib. 15 wird έφ οες τούς
αντού οεκέτας ηζεον βαβανεζεβ&αε heraufgerückt werden müssen
nach πρόκληβεν. ib. 16, 17 würde die natürlichste Fassung der
zum Theil stark corrumpirten Worte wohl diese sein: καί μάλεβτα
η8εε οτι 8 ε αν την απαντα τά πραχ&έντα ημεν γεγένηταε' καί
ον ληβεεν ωμήν εν ταντη έγω ονκ ίβον έχων βαβανεβ & ε εβ η,
άλλ' άποκενδννενων τούτο. Fr. will nach η8εε, wie vulgo, inter-
pungiren, und dann καί ον ληβεεν έμελλεν ονά’ αν εν καετοε
έγωγ ονκ αν ε'βον^ αλλ άπεκενδννενον τούτο lesen. Der Zusatz
des αν an beiden Stellen ist unnöthig, und καιτοι, aus Laurent,
einst von Bekker aufgenommen, ist nicht, wie Fr. meint, durch das
von Grammatikern eingeschobene ταντη verdrängt worden, vielmehr
dieses unentbehrlich, jenes nur Nothbehelf für das durch die Ver-
derbtheit der ganzen Passage entstandene Asyndeton. VI, 13 be-
lobt Fr. Sluiters Ergänzung von όπως nach ονχ, was nöthigt καί
vor άλλων auszustossen. Aber der Redner will ohne Zweifel sagen,
dass Andokides mit einer solchen Einwendung sich nicht entschul-
dige, sondern anklage: άλλα έαντού καί των άλλων κατηγορηβεε.
So erhält καί einen vernünftigen Sinn. Der Beklagte erinnert damit
nur an seine eigene Schuld, die er mit den von ihm einst denun-
cirten theilt; wer diese zurückrief, handelte gottlos, die Richter
haben sich als herrschenden Demos an diesem Frevel nicht bethei-
ligt, sonst wären sie selbst schuldig, und nicht diejenigen, welche
solche Sünder restituirten. Wir haben bereits früher gerathen, e
nichts zu ändern äusser für καί (vor έβτέ') αντοε zu lesen und mit
Sauppe ονχ οντοι, wo bisher die Negation fehlte. Wollte man nach
Fr.’s Vorschlag schreiben εε 8’ νμεες αντοκράτορες άφηβετε, νμεες
έβεβ& άνελόντες κτέ., so würde die Folgerung νμεες ovv — mit
der Prämisse gewissermassen zusammen fallen, wenigstens ist die
Verbindung der Gedanken: ihr werdet, wenn ihr als selbständige
Behörde jenen freisprecht, euch der Gottlosigkeit schuldig machen,
(nicht die werden dafür gelten, welche andere Frevler aus dem Exil
zurückrufen,) macht euch also nicht des Verbrechens schuldig, kaum