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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne)
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Catalog der reichhaltigen Gemälde-Gallerie des gräfl. Hauses Strassoldo-Villanova: Gemälde zumeist italienischer und niederländischer Meister des XV.-XVIII. Jahrhunderts : Versteigerung zu Cöln, den 31. Mai und 1. Juni 1880 — Cöln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1880

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https://doi.org/10.11588/diglit.56293#0007
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Bedingungen.

Die Gallcrie ist vom 28. —30. Mai 1880 täglich Morgens
von 9—12 und Nachmittags von 2 —5 Uhr in dem Auctionslocale
(grosse Sandkaul 10 und 12) in Cöln zur Besichtigung ausgestellt.
Um die Räume, in denen die Gallerie ausgestellt, nicht zu
überfüllen, werden durch den Unterzeichneten auf persönliche
oder schriftliche Meldungen Eintrittskarten ausgegeben und ist
nur den damit und mit Catalogen versehenen Personen die Be-
sichtigung der Gemälde und Beiwohnung der Versteigerung ge-
stattet. Den Besuchern wird bei Besichtigung und Untersuchung
der Gemälde die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein
Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt
werde. Jeder hat den auf diese Weise angerichteten Schaden
zu ersetzen.
Der Verkauf findet gegen baare Zahlung statt, und ist
wen'gstens eine ausreichende ä Conto-Zahlung, die bei der Auc-
tionskasse deponirt wird, unerlässliche Bedingung. Ausserdem
hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von zehn Procent
per Nro. äusser dem Steigpreise zu entrichten.
Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sich
solche befinden, und kann nach geschehenem Zuschläge keine
Reclamation berücksichtigt werden; der Unterzeichnete versichert
jedoch hier wiederholt, dass der Catalog mit möglichster Ge-
wissenhaftigkeit und Angabe aller sichtbaren Mängel angefertigt ist.
Der unterzeichnete Auctionator hält sich das Recht vor,
Nummern zusammen zu stellen oder zu theilen. Sollte durch
einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote sich ein Streit ent-
wickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem
proklamirt, um jedem Theile auf die unpartheiischste Weise zu
begegnen.
Die Gemälde müssen längstens nach jeder beendigten Va-
cation in Empfang genommen werden; die Aufbewahrung bis zur
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Ansteigerers.
 
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