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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Brunswig, Helmuth [Oth.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog ausgewählter Kunstsachen, Einrichtungs- und Ausstattungs-Gegenstände aus den Sammlungen des Herrn Architekten H. Brunswig † zu Wismar, sowie kleinerer Beiträge: Töpfereien, Fayencen, Porzellane, Glas, Arbeiten in Elfenbein und Email, Arbeiten in Metall, Waffen, römische etc. Alterthümer, Miniaturen, Kupferstiche und Aquarelle, textile Arbeiten, Arbeiten in Holz, Möbel und Einrichtungs-Gegenstände : Versteigerung zu Köln, den 7. bis 9. Juni 1899 — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1899

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.56397#0008
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Bedingungen.

Die Sammlung ist in Köln in dem Auctions-Locale, Breitestrasse 125—127, zur
Besichtigung ausgestellt:
Sonntag den 4. bis Dienstag den 6. Juni
von 9 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags.
Den Besuchern wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die
grösstmögliche Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit,
Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den auf diese Weise angerichteten Schaden
zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen baare Zahlung. Äusser dem Steigpreise hat der An-
st'eigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer zu entrichten. Die Gegen-
stände werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch die
Ausstellung dem Publicum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der ausgestellten
Gegenstände zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation
berücksichtigt werden. '
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder zu
theilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird
augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgesetzt, um jedem Theile auf die unparteiischste
Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vacation in Empfang zu
nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent per Nummer an den Unter-
zeichneten zu leisten; widrigenfalls behält sich der unterzeichnete Auctionator das Recht
vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und
Gefahr des Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und
Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

Köln, im Mai 1899.

J. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne).
 
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