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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog hervorragender Gemälde älterer und neuzeitiger Meister: Sammlung eines westfälischen Grundbesitzers ; Versteigerung zu Köln: Mittwoch den 4. und Donnerstag den 5. April 1906 — Köln, 1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.23290#0009
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Bedingungen

ie Gemälde sind zu Köln in dem Geschäftshause der Firma J. M. Heberle (H. Lempertz’
Söhne), Breite Straße 125—127, zur Besichtigung ausgestellt:

Sonntag den 1. April 1906, von 10 bis 1 Uhr vormittags,

Montag den 2. April 1906, von 10 bis 1 Uhr vormittags
und 3 bis 6 Uhr nachmittags,

Dienstag den 3. April 1906, von 10 bis 1 Uhr vormittags.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Sammlungen
und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung
und Untersuchung der Gegenstände die größtmögliche Vorsicht empfohlen. Jeder ist für
den durch ihn entstandenen Schaden verantwortlich und haftbar.

Mittwoch den 4. April, nachmittags 3Va Uhr, wird mit dem Verkaufe begonnen und
an dem folgenden Tage, nachmittags S’/s Uhr, mit demselben nach der vorgedruckten
Verkaufsordnung fortgefahren. Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Außer dem
Zuschlagspreise hat der Ansteigerer das übliche Aufgeld von 10 Prozent per Nummer
zu entrichten. Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, worin sich solche befinden.
Nachdem durch die Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den
Zustand etc. der Gegenstände genau zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge
keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.

Dem Leiter der Auktion, Dr. Heinr. G. Lempertz, bleibt das Recht Vorbehalten,.
Nummern zusammenzustellen oder zu teilen, desgleichen die Reihenfolge zu bestimmen.
Die Namen des Kataloges sind nach Angabe des Auftraggebers, dessen Wunsch auch die
Reihenfolge bestimmte, und durch Kunstsachverständige festgestellt.

Sollten durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Meinungsverschiedenheiten
entstehen, so wird der Gegenstand sofort von neuem zum Ausgebot gebracht.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jedem Zuschlag- in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür inkl. des Aufgeldes von 10 Prozent pro Nummer vor
der Abnahme an die Firma J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne) zu leisten, widrigen-
falls die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und
Gefahr des Ansteigerers wieder zum Verkaufe ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis
zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Ansteigerers.

Köln, im März 1906.

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