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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Josef Th. Schall; Habich, Edward [Oth.]
Katalog der ausgewählten und reichhaltigen Gemälde-Sammlung des Rentners Herrn Edward Habich zu Cassel: Gemälde ersten Ranges von hervorragenden Meistern der holländischen, flämischen, deutschen, italienischen und englischen Schulen des XV. bis XVIII. Jahrh. : Versteigerung zu Cassel, den 9. und 10. Mai 1892 — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1892

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https://doi.org/10.11588/diglit.56334#0013
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Bed i ngungen.

2 Sammlung ist in Cassel im grossen Saale des Kunsthauses zur
Besichtigung ausgestellt:
Samstag den 7. und Sonntag den 8. Mai 1892
von 10 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags.
Nur den mit Katalogen und Eintrittskarten versehenen Personen ist die
Besichtigung der Sammlung und Beiwohnung der Versteigerung gestattet.
Den Besuchern wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde
die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand beschädigt
werde. Jeder hat den auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen baare Zahlung. Äusser dem Steigpreise
hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von io°/o per Nummer zu ent-
richten. Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sich solche
befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit geboten,
sich über den Zustand der ausgestellten Gemälde zu unterrichten, kann nach
geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation berücksichtigt werden.
Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote sich ein Streit
entwickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgesetzt,
um jedem Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vacation in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von io°/o per
Nummer an den Unterzeichneten zu leisten; widrigenfalls behält sich der
unterzeichnete Auctionator das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Em-
pfang genommenen Gemälde auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder
zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
KÖLN, 1. April 1892.
J. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne).
 
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