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Jacob Hecht, Kunst- und Auktions-Haus <Berlin> [Hrsg.]
Gemälde bekannter Meister des 19. Jahrhdts. bis zur Gegenwart: vorwiegend Impressionisten - Expressionisten - abstrakte Kunst ... ; Aubussons, Gobelins, Seiden-Decken ; silbernes Tafelgeschirr aus früherem fürstlichem Besitze ; aus adligem Besitz: Zwangsversteigerung Perser-Teppiche u. -Brücken in erlesensten Qualitäten ; antikes Mobiliar und Stilmöbel ; Sammlung ostasiatischen Kunstgewerbes, vorwiegend alt-chinesischen Ursprungs aus den Tang-, Yüan-, Ming- u. Kang-hsi-Perioden ; Porzellane und Fayencen ; Bücher, Luxusdrucke, Sonderausgaben ; [Versteigerung: 2. November 1926] (Katalog Nr. 30) — Berlin, 1926

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https://doi.org/10.11588/diglit.24080#0005
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Verkaufs-Bedingungen

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichs-
mark (4.20 Reichsmark = 1 Dollar U. S. A.) und steht unter der fach-
männischen Leitung der Unterzeichneten Firma.

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des
Erstehungspreises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag
auf den Käufer über.

Verspätete Zahlungen sind bankmässig zu verzinsen und etwaige
Schäden zu ersetzen.

Die Unterzeichnete Firma behält sich das Recht vor, wenn nicht
spätestens am 3. Tage Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens eine
Woche nach der Versteigerung zu annullieren und vom säumigen Käufer
wegen Nichterfüllung vollen Schadenersatz zu verlangen.

Gesteigert wird bis zu 100 R.M, um mindestens 1 R.M., über
100 R.M, um mindestens 5 R.M., über 1000 R.M. um mindestens 10 R.M.

Zur Zuschlagssumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 10%
erhoben.

Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem
sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Durch die Besich-
tigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich vom Grade der Erhaltung
des ihn interessierenden Gegenstandes zu überzeugen. Nach erfolgtem
Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die im Katalog enthaltenen Zuschreibungen der zum Verkauf ge-
stellten Gegenstände werden nicht gewährleistet, insbesondere nicht die
Vollständigkeit einzelner Bücher und Werke. Soweit sie bei der
Katalogisierung bemerkt wurden, sind erhebliche Beschädigungen an-
gegeben.

Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen und zu trennen und Nummern außerhalb der Reihe aufzurufen,
jedoch soll von der Reihenfolge nur ausnahmsweise abgewichen werden.

Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand nochmals ausgeboten.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes er-
folglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung vom 1. Juli 1902.)

Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise
eine Garantie übernommen werden. Eventueller Transport der er-
standenen Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des
Käufers zu erfolgen. Die Unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei
Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen. Auf Wunsch
wird ein erprobter Spediteur nachgewiesen.

Aufträge werden während der Besichtigungstage entgegen-
genommen und können auch den im Ausstellungssaale anwesenden
Kommissionären übergeben werden. Anfragen, die Versteigerung be-
treffend, werden schnellstens beantwortet.

Erfüllungsort: Charlottenburg II, Kantstr. 1621, Ecke Joachims-
thaler Str.

Ausschließlicher Gerichtsstand: Amtsgericht Charlottenburg oder
Landgericht III, Berlin.

Jac. Hecht / Kunst - Auktions - Haus

Berlin-Charlottenburg II, Kantstr. 1621. Telefon: Bismarck 7866/7867
 
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