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Heidelberger Volksblatt (70) — 1935 (Nr. 1-26)

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Nr. 21 - Nr. 30 (25.Januar - 5. Februar)
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https://doi.org/10.11588/diglit.43253#0266
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Heidelberger Volksblatt" - FreiLag, den 1. Febrnar 1S3S

Nr. 27

Oosrenlleirn. blanckrekullrkelrn, 31. fsnusr 1935.

Oott ckem ^Ilmäctirlgen bat es AetsIIerr, meine
liebe krau, unsere treubesorKte butter

Oie LeercklgunZ Lullet am 8onntsß. 3. 8ebru»r
1935, nsalim. 3 Ollr vom Drauerbause, ^Vilbelm-
8tr»öe 24 au« statt.

kvZ vertkolcl
ZEL»- ^kdrsekr
deute nacllm. 1.30 Obr. im ^lter von 42 fakreu.
nacll langem, »ckverem deinen, ötter» verseden
mit llen Tröstungen 6er bi. Xircke, ru stcb in llie
Lwigbett sbruruten.
Oie trauernden biinterkliebenen:
Qesrg Sertkolek un6l Kmcisr
fomili« Mdrsedr


Irauerdrucksachen


stier ^rt listert «cbneli»ten»
unll ru llen diliigsten Preisen
Heidelberger volksblatt

NeillelberZ, kergbeimer 8trabe 59, lei. 7151


MZrstZÄlßMs MoVseKfeZevrr
veranstaltet von der Stadt Heidelberg im National-Dilöungswerk
Sonntag, den 3. Februar, 11.45 Uhr, Staöthalle
IV. Musikalische Morgenstunde mit Einführung
Karl Maria von MZHsV Joseph Oaydtt
Ouvertüre zur Oper „Oberon" Konzert für Trompete
Solist- Oskar Barth
Eintritt unentgeltlich. Saalgebühr 20 Pfennig. Erwerbslose frei

Mm M WMiM Ms! mit:
§tr«ukutt«r, Lonn«nblum«n, ttonk, r«ttrlng«n uru».
ferner empteblen vir:
Vsgeikäureken, diirtköklsn uncl ancler« vtsnrilian
rur VoZeipkieg«
luliur WsIner 8sill!e>b«rg
amrndoncllung, piöctr 2

SpLeiKSsn dss OLSdi. Theaiess Herdelbevs

Freitag
1.
Febr.
20.00
!V. und '.etztes
MammesmuM-^onz.
Prof. Günther Ramin (Cem-
balo) mit d. kurpf. Kammerorch.
Siehe
Sonöerplakat
Samstag, 2. Februar geschloffen wegen des Heidelberger Bühnenballes
Sonntag
5.
Febr.
20.00
22.45
Semi«
Operette in 3 Akten. Musik von
Arno Vetterling.
Vorst, zu
kleinen Preisen
Preisgr. 4
0.30-2.50 Mk.
Montag
4.
Febr.
20.00
23.00
Katrin Leward
Schausp. in 5 Akten v. M. Masson
Geschlossene
Vorstellung für die
N.S. Kulturgem.
(Deutsche Bühne)
Gruppe v

ir«n1n«rbune1 Mitglieöervsrsamm,
lung DtenStag, 5.2., 2'/, Uhr, Staöt»
Halle, Ging. 1, Beitragszahlung. Mit-
gliedskarten zur Quittung vvrzeigen.

Ziegelhausen. Kath. Kirchenchor
„Cacilia". Sonntag, den 3. Fe-
bruar, nachm. 3.30 Uhr, im Gast-
haus „Zum Hirschen": General-
versammlung. Sämtliche aktive
und passive Mitglieder sind frdl.
eingeladen. Der Vorstand.
Sinsheim. Kath. Lungmännerver-
ein. Am Sonntag, den 3. Febr.,
findet unsere diesjährige ord.
Generalversammlung statt. Be-
ginn punkt 8 Uhr abends im
Vereinslokal. Erscheinen aller ist
Pflicht.

Wieblingen. Cäcilie« - Verein.
Freitag, Gesamtprobe.

Bergheimer AWe
(Bürgerstube)
Aetrts
GMDOtKeK
Samstag und Sonntag Schlacht-
platten. Es ladet höflichst ein
Franz Meyer
Wirt und Bierverleger.

ttock «ii« Tuolität
»iaetar «ter Preis I
Im
Inventur-
Verksuk
srvLere Hnrabl Fest- unll Lin-
relpasre nur bester ?3bnlrste,
llsrunter sucll solcbe mit 6e-
lenkstüt^e 6er IVlarke
„Lkasailo ' u s.
prelslg^cn von
^k. 4.V0 bis Nk. S.Y0
8c!iusisisul8
ll. Lciiönges
ileiijelbarg »ouptrtr- 72


Für sofort solides, fleißiges


katholisch, von 20—24 Jahren, in
allen Hausarbeiten erfahren, ge-
sucht. Kleiner Haushalt. Mann-
heim-Neuostheim. Off. unter Nr.
214 an das „Heidelb. Volksbl."

iMliört 111 MM LsMM!

lll»r»msiSI«i8«ld, beste
Ouslit. ?t6.8tt?k8.disL.-öi.
NlNÄklvlsvlK, beste Oua-
iitSl, rum soeben unll
öratsn .... ?Lll. 80 ?1x.
OodssoklsisvL», rveit«
(ZuslitLt, rum Xocben
unll Lrsten . . ?kll. 6L ?k§.
IZZlicb trircke
. pfll. 6N ?k^.
ttsuptstr. 144 leielon 3745
kllllsle: Li«Dvld»u8«r»
bisuptstrsüs 25
AmttW
Bekanntmachungen
SeNrnti. AuNerderuns
zur Abgabe v. Steuererklärungen
für die Veranlagung 1935.
Die Steuererklärungen für die
Veranlagung 1935 zur Einkom-
mensteuer, Körperschaftssteuer u.
Umsatzsteuer für das Kalender-
jahr 1934 sind in der Zeit vom
1. bis 28. Februar 1935
unter Benutzung der vorgeschrie-
benen Vordrucke abzugeben. Die-
selbe Frist gilt für die Abgabe der
Vermögenserklärungen für 1935.
Steuerpflichtige, bei denen ver-
mutet wird, daß sie zur Abgabe
einer Erklärung verpflichtet sind,
erhalten vom Finanzamt einen
Vordruck zugesandt. Die durch Las
Einkommensteuergesetz, Körper-
schaftssteuergesetz, Umsatzsteuerge-
setz, Vermögenssteuergesetz und die
Durchführungsbestimmungen zu
diesen Gesetzen begründete Ver-
pflichtung, eine Steuererklärung
abzugeben, auch wenn kein Vor-
druck übersandt ist, bleibt unbe-
rührt; erforderlichenfalls haben
die Pflichtigen Vordrucke vom
Finanzamt anzufordern.
Es wird insbesondere darauf
hingewiesen, daß folgende Steuer-
pflichtige auch ohne besondere
Aufforderung Steuererklärungen
abzugeben haben:
M Bei der Einkommensteuer.
I. Unbeschränkt Einkommen-
steuerpflichtige, d. h. natürliche
Personen, die im Inland einen
Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben, haben eine
Steuererklärung über ihr gesam-
tes Einkommen abzugeben,
1. wenn ihr Einkommen den Be-
trag von 8000 RM. überstie-
gen hat oder
2. wenn ihr Einkommen weniger
als 8000 NM., aber mehr als
4000 RM. betragen hat und
darin Einkünfte von mehr als
300 RM. enthalten sind, die
weder der Lohnsteuer noch der
Kapitalertragsteuer unterle-
gen haben, oder
3. ohne Rücksicht auf die Höhe
des Einkommens, wenn es
ganz oder teilweise aus Ge-
winn aus dem Betrieb von
Land- und Forstwirtschaft, aus
Gewerbebetrieb oder aus selb-
ständiger Arbeit bestanden
hat u. der Gewinn auf Grund
eines Vuchabschlusses ermit-
telt ist.
U. Beschränkt Steuerpflichtige, d.
h. natürliche Personen, die im
Inland weder einen Wohnsitz noch
ihren gewöhnlichen Aufenthalt
haben, und zwar über die im Ka-
lenderjahr 1934 bezogenen inlän-
dischen Einkünfte
1. wenn ihre gesamten inländi-
schen Einkünfte, nach Abzug
der Einkünfte, die der Lohn-


vsr Lekekmn» ferner

exoSircker Inselwelten



4 00—6.15



naak llerblovellv vor
k1asek«ntsuk«l«k«n
von k. I». §t«v«nron


. . . . lla, pksntastisrllie, tast
spulcbstt«, KeketmaisvoUe Er-
leben um
clle klsscke «Les SSsen
llie olle V7ün»cbe erfüllt, ober
Ibren Leritrer llem Deutel ver-
siüiretbt — «in« »oncilung —
lleren TriedürLtte
sur clen LpkSren cler
Unbekannten unct
kstselkskten
stammen, llie vir in Ltunllen
verveßenev Hollen» unll
»eben» nur ersclisuernck atmen.


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clie über Dämonen
loci unci leukel
siegt!

mit UZtke von
kldin rkvsa
Zrtgitte Illornev
r-n vk«-rn»,
vie 8ie ibn pbantastiseker, be-
rsuscbencisr unll Spannung«-
reiaker voök nie eaben !! I


KUMM,



ver kllm
«ter «Sie gerpsnnterten
LrwÄrtunAen übertrikkt

steuer oder der Kapitalertrag-
steuer unterliegen, 4000 RM.
übersteigen oder
2. ohne Rücksicht auf die Höhe
ihrer inländischen Einkünfte,
wenn diese ganz oder teilweise
aus Gewinn aus dem Betrieb
von Land- u. Forstwirtschaft,
Gewerbebetrieb, od. selbstän-
diger Arbeit bestanden haben
und der Gewinn auf Grund
eines Buchabschlusses ermit-
telt ist.
8. Bei der Vermögenssteuer.
(1) Von den unbeschränkt Ver-
mögenssteuer - Pflichtigen haben
eine Vermögenserklärung über
ihr Eesamtvermögen abzugeben:
I. Natürliche Personen,
1. die ledig sind:
wenn ihr Gesamtvermögen
10 000 RM. übersteigt,
2. die verheiratet oder verwit-
wet sind:
wenn ihr Gesamtvermögen
20 000 RM. übersteigt.
Hierbei ist das Vermögen der
Ehefrau und der minderjährigen
Kinder mit zu berücksichtigen, der
Freibetrag (8 5 VStG) darf nicht
abgezogen werden.
II. Nicht natürliche Personen:
1. Aktiengesellschaften, Kom-
mandit-Gesellschaften auf
Aktien, Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, Ko-
lonial-Gesellschaften, berg-
rechtliche Gewerkschaften:
ohne Rücksicht auf die Höhe
ihres Gesamtvermögens,
2. Erwerbs- und Wirtschafts-
genossenschaften, Versiche-
rungsvereine auf Gegensei-
tigkeit, sonstige juristische
Personen des priv. Rechts,
nicht rechtsfähige Vereine,
Anstalten, Stiftungen und
andere Zweck - Vermögen,
außerdem Kreditanstalten
des öffentlichen Rechts:
wenn ihr Gesamtvermögen
10 000 RM. übersteigt.
(2) Beschränkt Vermögenssteuer-
pflichtige haben eine Vermögens-
erklärung über ihr Jnlandsver-
mögen abzugeben:
ohne Rücksicht auf die Höhe
des Jnlandsvermögens.
(3) Offene Handelsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften und ähn-
liche Gesellschaften, bei denen die
Gesellschafter als Unternehmer
(Mitunternehmer) anzusehen sind
und die ihre Gsschäftsleitung oder
ihren Sitz im Inland haben, ha-
ben eine Vermögenserklärung ab-
zugeben:
wenn das Vermögen der
Gesellschaft 10 000 RM.
übersteigt.
Das Finanzamt.

Handelsregister.
Abt. Band II O.-Z. 131: zur
Firma Friedrich Methlow in Hei-
delberg: Die Prokura Les Friedr.
Neu ist erloschen.
Band IV O.-Z. 44: Die Firma
Geschw. Ueberlm in Heidelberg
ist erloschen.
Band V O.-Z. 170: Die Firma
Fritz Rostock in Heidelberg ist er-
loschen.
Abt. 8 Band U O.-Z. 65: zur
Firma Gemeinnützige Gesellschaft
für Grund- und Hausbesitz mbH
in Heidelberg: Alban Gabel ist
nicht mehr Geschäftsführer. Kauf-
mann Rene Zimmermann in Hei-
delberg ist z. weiteren Geschäfts-
führer bestellt. Dessen Prokura
ist erloschen.
Es ist beabsichtigt, zum Handels-
register Bd. V O.-Z. 16 das Er-
löschen der Firma Max Weiner
in Heidelberg einzutragen. Dem
Inhaber oder feinen Rechtsnach-
folgern wird zur Geltendmachung
eines Widerspruchs eine Frist von
3 Monaten bestimmt.
Heidelberg, den 24. Jan. 1935.
Amtsgericht.

Ueber den Betrieb des Erbhof-
bauers Johann Lehr in Eiterbach
wurde am 24. Januar 1935, 11
Uhr, das gerichtl. Entschuldungs-
verfahren nach Maßgabe d Reichs-
gesetzes vom 1. Juni 1933 eröff-
net. Als Entschuldungsstelle
wurde ernannt: Landesgewerbe-
bank für Südwestdeutschland AG
in Karlsruhe, Kaiserstraße 96. Die
Gläubiger werden aufgefordert,
ihre Ansprüche — Kapital nebst
den rückständigen wiederkehrenden
Leistungen — unter Vorlage der
in ihren Händen befindlichen
Schuldurkunden bis spätestens 15.
März 1935 bei dem unterzeichne-
ten Gericht anzumelden.
Heidelberg, den 24. Jan. 1935.
Amtsgericht II
— Entschuldungsgericht —

Nr. 83. Feststellung u. Aende-
rung d. Bau- u. Stra-
tzenfluchten in d. Bau-
block Mönchhofstraße —
Werderstraße — Schrö-
derstraße.
Der Plan vom 22. Septbr. 1934
über die Bau- und Straßenfluch-
ten der neuen Verbindungsstraße
von der Mönchhofstraße nach der
Schröderstraße westlich der Wer-
derstraße in Heidelberg ist end-
gültig festgestellt.
Heidelberg, den 30. Jan. 1935.
Bad. Bezirksamt II.
 
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