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Heinrich [Hrsg.]
Allgemeine Ordnung für die niedern Schulen des Bißtumes und Fürstentumes Fuld — [Fulda]: Gedruckt bei Johann Jakob Stahel, Hochfürstl. Hof- und Universitätsbuchdrucker., 1781 [VD18 11895233]

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https://doi.org/10.11588/diglit.47537#0048
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4r
lich, baß man ihn nicht über das Ganze verbreiten soll,
re. Wegen der christlichen Lehre wird daher festge»
setzet.
§ 2Z.
Verordnung
Alle Lehrer sowol bei Pfarreien als Filial
und Nebenschulen, sollen wärcnd dem der
Pfarrer sich mit den Erwachsenen in der
Kirche beschäftigt, die Glaubenslehren, be-
sonders was sie die Woche hindurch abge-
handelt haben, in den Schulen vornehmen.
Daß aber dieser Unterricht auch gründlich ge-
geben werde, werden die Pfarrer befolgen ,was
unten von der Schulbesuchung gesagt wird.
§ 24.
VI. Von den Hindernissen.
Männer, die sich das Amt des Jugendunterrkch»
teS vom State auflegev lassen, wagen sich in ein wer'»
les Feld, in ein Feld, welches ganz mit Stein und
Kies übersäet ist. Bei jedem Schritte finden sie neue
Hindernisse, sie erschrecken, lassen den Mut sinken,
und wenn sie auch dasselbe durchlaufen, so durchlau,
fen sie es zu flüchtig, und lassen ihre Zöglinge weit
hinter sich, oder wenn sie es auch unternehmen, die
Hindernisse auf Seite zu schaffen; so werden sie end,
lich zu müde, und bleiben vor Mattigkeit mitten auf
dem Wege zurücke. Wird man sich wundern, wenn
die Jugend nichts dabei gewinnet, wenn sie mit der
alten
 
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