DRITTER HAUPTTHEIL.
Die Sitten und Gebräuche des gesellschaftlichen Lebens
in Griechenland.
§·
Als lebendiger Ausdruck der wechselseitigen Ab-
hängigkeit, worein das Bediirfniss steigender Cultur die
Menschen zu einander sezt (§. 9.) , besondert sich nun
aber die Sitte des griechischen Volkes nicht etwa bloss
nach der Mannichfaltigkeit der Anfoderungen, welche
das tägliche und häusliche Leben mit sich bringt, son-
dern auch nach dem Verhältnisse, wie seine einzelnen
Glieder und Theile zur Befriedigung dieser beitragen
und hierin mehr oder minder von einander abhängig
sind 5 und darauf begründet sich dann eine Verschieden-
heit der bürgerlichen Stände 2), die sich je länger desto
mehr entwickelt, und auch bei völliger staatsrechtlicher
Ausgleichung in der grösseren oder geringeren Werth-
schätzung einzelner Berufszweige sichtbar bleibt 2).
Den ursprünglichsten und hauptsächlichsten Unterschied
in dieser Beziehung machte es , ob Jemand hinsichtlich
seiner leiblichen Existenz auf bezahlte Beschäftigung
für Andere angewiesen oder durch eigenen Besitz in den
Stand gesezt war, sich und den Seinigen jene für jeden
Fall zu sichern3); und wenn auch in lezterer Hinsicht
bald wieder der Unterschied eintrat, ob derselbe sein
Feld mit eigener Hand bestellen musste 4) oder von dem
Ertrage desselben in anständiger Musse den Geschäften
des öffentlichen Lebens und körperlicher oder geistiger
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Die Sitten und Gebräuche des gesellschaftlichen Lebens
in Griechenland.
§·
Als lebendiger Ausdruck der wechselseitigen Ab-
hängigkeit, worein das Bediirfniss steigender Cultur die
Menschen zu einander sezt (§. 9.) , besondert sich nun
aber die Sitte des griechischen Volkes nicht etwa bloss
nach der Mannichfaltigkeit der Anfoderungen, welche
das tägliche und häusliche Leben mit sich bringt, son-
dern auch nach dem Verhältnisse, wie seine einzelnen
Glieder und Theile zur Befriedigung dieser beitragen
und hierin mehr oder minder von einander abhängig
sind 5 und darauf begründet sich dann eine Verschieden-
heit der bürgerlichen Stände 2), die sich je länger desto
mehr entwickelt, und auch bei völliger staatsrechtlicher
Ausgleichung in der grösseren oder geringeren Werth-
schätzung einzelner Berufszweige sichtbar bleibt 2).
Den ursprünglichsten und hauptsächlichsten Unterschied
in dieser Beziehung machte es , ob Jemand hinsichtlich
seiner leiblichen Existenz auf bezahlte Beschäftigung
für Andere angewiesen oder durch eigenen Besitz in den
Stand gesezt war, sich und den Seinigen jene für jeden
Fall zu sichern3); und wenn auch in lezterer Hinsicht
bald wieder der Unterschied eintrat, ob derselbe sein
Feld mit eigener Hand bestellen musste 4) oder von dem
Ertrage desselben in anständiger Musse den Geschäften
des öffentlichen Lebens und körperlicher oder geistiger
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