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Hickes, George; Philpot, John; Michahelles, Wolfgang [Oth.]
Schrifftmässiges Bedenken von der Kinder-Tauffe: in welchem diese fünff folgende Fragen erörtert werden: I. Ob die kleinen Kinder untüchtig seyn zur Heiligen Tauffe? II. Ob der Herr Christus die kleinen Kinder von der Heil. Tauffe ausgeschlossen habe? III. Obs erlaubt sey/ sich zu separiren von einer solchen Kirche/ welche lehret/ daß man die kleinen Kinder tauffen solle? IV. Ob Christliche Eltern schuldig seyn/ ihre kleinen Kinder zur Heil. Tauffe zu bringen? V. Ob man dürfe zum Tisch des Herrn gehen mit solchen/ welche in ihrer Kindheit sind getaufft worden? — Nürnberg: bey Wolffgang Michahelles, 1716 [VD18 90826183]

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https://doi.org/10.11588/diglit.53326#0040
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ET - — 5 83 —

liche Stifftung / als die Beſchneidung? das kan nicht ſeyn / dann die
Reſchneidung {{ eine Coangeliftbe Stifftung / ich will fagen , eine
Ctifitung des Eoangelii / welches SOr zuvor. Dem Ahrahaw verfüns
diget hatte, 1nd / wann bie geiſtliche SBefchaffenheit aͤyſſerliher
aM .. -Ceiftungen ebee Verordnungen muf /nad) den Abſichten ibrer Ein⸗
E fegung /beurtbeilet unb abgemeffon werden / ſo tvar gewißlich die Be⸗

Ό ὀ π᾿λ΄. fbneibung eben fo geiftlich / αἰὸ die Tauffe 7 dieweil fie wuͤrklich unb

l . in ber Sbat begeichneteeben den Bund / und Berfiegelte eben die Gna⸗

Π . ; δὲ / und war ſewohl eine Geremonie der Einweyhung oder Einlei⸗
K tung dem geiſtichen Saamen Abrahams / als die Gauffe
nun iſt. |

| In Betrachtung deſſen / wann die Verhaͤltnuß der Beſchnei⸗

| dung⸗ angefeben als ein Sacrament unfer dem Geſetz / eben der Art
getvefen / wie die Tauffe {{ / unter dem Cvangelio ; ſo muß noth-
E : tveribig folgen / daß die Kinder unter dem Goangelio / eben o fábig
— ſind der Tauffe / (zumabhlen da Fein neues Gehot vorhanden / dardurch
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ſie davon ausgefchloffen wuͤrden ) als fie unter dem Geſetz der Beſchnei⸗
dung ſind faͤhg geweſen. Waͤr εἰ dazumalen nichts ungereimtes / die
Fleinen Kinder / als Glieder der Seircpe/ angufeben /unb $u der Kirchen⸗
Gemeinſchafft eingutvepben ? Fuͤrwahr / (0 Fan unb mag es nunmebr

quch nichts ungereimtes feyn. $at G D X & /unter dem Alten

- Zeflament / die Kinder fo werth geachtet / und ibnen / als ein
Gnadenreiches Prjvilegium / zugeſtanden⸗ daß ſie ſollten den uͤbrigen
und Grtoacyfenen @Glaubigen einverleibet / mithin Glieder feiner Hir⸗

- Getverben / _ogne baf in folgenden Zeiten dißfalls einiges Verbotoder -
Cinhalt gefchehen / fo müffen fie Alerdings / noch immer/ ſolhanen Dris —

viſegii faͤhig geachtet werden. Ja / dafern die Kinder finb zur Kirche

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| admittirt und qufgenommen tvotben / da ber Eintritt in folche vielbes

| (Dtvehrlicher /unb nicht ohne Blut gewefen? wie unvernünfftig ift es

| bannn / teann man fagen roill/anjefo fe den Stinbern focher Gintritt

| : nicbt zu verſtatten / da berfelbe viel leichter ift/unb mit der ſchwaͤchlichen

MNatur eines kleinen und zarten Kindes viel beſſer uͤbereintrifft ? m

: : Warheit / hat man weiland bie fuͤdiſchen Kinder befehnitten /mit Der
. Achmerszlichen und blutigen 23efc reioung / (o mit der Hand ge⸗

| febeben. mufte * (o bat man billig bie Chriften: Kinder / (o fang -

͵ EOit der OErꝛ es nicht anders verordnet/für fähig zu achten / *

— — — — £2

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