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Hintze, Erwin [Hrsg.]
Die deutschen Zinngießer und ihre Marken (Band 4): Schlesische Zinngießer — Leipzig, 1926

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https://doi.org/10.11588/diglit.41532#0017
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EINLEITUNG
Hier möge zur allgemeinen Einführung eine kurze Übersicht über die in Schlesien
üblich gewesenen Zinnproben und Marken genügen. Für den, der mehr über das
schlesische Zinngiesserhandwerk zu erfahren wünscht, sei auf die beiden Aufsätze
„Schlesische Zinngiesserwerkstätten“ und „Formengeschichte des schlesischen Zinns“
in Schlesiens Vorzeit in Bild und Schrift N. F. V S. 169—200 und VIII S. 47— 73
verwiesen.
Die früheste Nachricht über das in Schlesien bei der Herstellung von Zinngeräten
üblich gewesene Mischungsverhältnis von Zinn und Blei gehört dem Ende des 14. Jahr-
hunderts an. Im Jahre 1399 teilt der Rat der Stadt Breslau den Liegnitzer Kannen-
giessern auf ihren Wunsch mit, dass ihre Breslauer Zunftgenossen ,,czu eyme steyne
czenis seczen czwey pfund blyes“; siehe S. 4. Da ein Stein damals 24 Pfund hielt,
mischte man also das Zinn zum Zwölften. Diese Probe blieb sehr lange in Gebrauch.
Die durch Kaiser Sigismund den Breslauer Zinngiessern am 23. März 1420 verliehenen
Statuten sowie deren Erneuerung durch den Breslauer Rat im Jahre 1533 und die
neue Ordnung von 1564, ferner die Liegnitzer Zinngiesserordnung von 1636 und die
Brieger von 1670 fordern noch genau dasselbe Mischungsverhältnis; siehe S. 4, 114,
216, 218. Man verwendete demnach an den ebengenannten Orten einen ungewöhnlich
geringen Zusatz von Blei. Allerdings wird man bezweifeln dürfen, dass sich die Praxis
im 17. Jahrhundert noch um diese Vorschriften gekümmert und nicht vielmehr die
Probe zum Zehnten verwendet hat. In Schweidnitz nahmen die Zinngiesser schon in
älterer Zeit nach dem Muster der in Deutschland weit verbreiteten Reichsprobe einen
etwas grösseren Zusatz von Blei. Die dortige Kannengiesser-ordnung von 1582 bestimmt,
„auch sullen die kannengiesser nicht mer setzen als drithalb pfundt bley zu einem
stein zinn“; siehe S. 296. Auf Grund dieser Bestimmung verarbeitete man das Zinn
zum Zehnten (eigentlich I : 93/5)- Gleich den Schweidnitzer Zinngiessern haben wahr-
scheinlich auch die Glogauer frühzeitig die Probe zum Zehnten gehabt. Für die Gör-
litzer und Laubaner kann das nach den aus Zittau überkommenen Nachrichten von
1531 als sicher gelten (Hintze, Sächsische Zinngiesser, S. 256).
Im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts gab man jedenfalls in ganz Schlesien die
Zinnprobe zum Zwölften auf und führte dafür wie in Schweidnitz die zum Zehnten ein.
Im 18. Jahrhundert wurde in den meisten schlesischen Städten das Zinn nach der Bres-
lauer und Schweidnitzer Probe zum Zehnten verarbeitet. Dies erfahren wir aus einer
grösseren Zahl von Berichten, die anlässlich einer am 15. August 1748 von der Bres-
lauer Regierung erlassenen Umfrage, betreffend die in den schlesischen Städten übliche
Silber- und Zinnprobe, aus den Provinzialdepartements im Herbste 1748 in Breslau
eingingen. In manchen Orten, wie Breslau, Brieg und Schweidnitz war die Verarbeitung
von geringerem Zinn ausdrücklich verboten, in anderen dagegen, wie Glatz, Landeshut,
Reichenbach usw., war nebenher auch die Verwendung von geringerem Zinn zulässig.
Nur in wenigen Städten Schlesiens war nach Massgabe der Berichte von 1748 eine
 
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