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Historische Vierteljahrsschrift — 1.1898

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Nachrichten und Notizen
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https://doi.org/10.11588/diglit.58935#0576
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562

Nachrichten und Notizen.

Grafen Attems zeigt deutlich und klar, wie scharf sich die auf die Wahrung
der provinzialen Sonderstellung und der Machtsphäre des ständischen Land-
tages gerichteten Bestrebungen der Stände von den Intentionen einer zen-
tralisierenden und reformierenden Monarchie abheben, und kann als typisch
für die in jenen bewegten Zeiten vorgebrachte Meinung der Adeligen gelten.
Wie Attems und seine Genossen in den entscheidenden Fragen, bezüglich
deren sie mit Leopold II. verhandelten, den Sieg erfochten, hat I. eingehend
geschildert. Nicht ohne Interesse für weitere Kreise sind übrigens auch
die Mitteilungen l.’s über Attems Wirken in den Kriegsjahren 1801, 1805
und 1809. Was er von dem Grafen Ignaz Maria, dem Sohne Ferdinands, er-
zählt, wendet sich wohl ausschliesslich an die österreichischen resp. steirischen
Lokal- und Kulturhistoriker. Am Schlüsse seines genau gearbeiteten und
gut geschriebenen Buches druckt I. eine genealogische Tabelle der Grafen
von Attems ab. A. Pribram.
In seiner Jahresversammlung vom 4. Septbr. 1894 hatte der schweizerische
Juristenverein beschlossen, eine Sammlung der schweizerischen Rechtsquellen
herauszugeben. Heute ist der erste Band des Unternehmens erschienen.
Er trägt den Titel: „Die Rechtsquellen des Kantons Argau. Erster
Teil: Stadtrechte. Erster Band: Das Stadtrecht von Arau. Be-
arbeitet und herausgegeben von Dr. Walther Merz. Arau, H. R. Sauer-
länder & Co. 1898. XXVIII u. 559 S. Während in den meisten übrigen
Kantonen noch eine umfassende Erforschung der Archive sich nötig zeigte,
lag für den Kanton Argau diese Arbeit bereits vor. Ja, es war sogar in
demselben Jahre, in dem jener Beschluss des Juristenvereins erging, von
der geschichtsforschenden Gesellschaft des Kantons Argau in der Argovia
Bd. XXV und auch separatim ein erster Band der Rechtsquellen der Stadt
Arau veröffentlicht worden. Auf die Fortführung dieser Publikation ver-
zichtete die Gesellschaft zu Gunsten des vom Juristenverein ausgehenden
Gesamtunternehmens, dem nunmehr die umfangreichen, bereits gemachten
Vorarbeiten zugute kamen. Der jetzt erschienene Band enthält die Arauer
Stadtrechtsquellen von dem 1283 datierten Privilege Rudolfs an bis zur
Auflösung der alten Verfassung von Arau im Jahre 1798. Das Material bis
1526 konnte aus der altern Veröffentlichung der geschichtsforschenden Ge-
sellschaft übernommen werden, weggelassen wurden dabei die Rechtsquellen
der Herrschaftsgebiete, über welche die Stadt die niedere Gerichtsbarkeit
ausübte. Die Art und Weise, wie der Herausgeber seine Aufgabe erledigt
hat, verdient uneingeschränkte Anerkennung. Wohin man auch blickt,
überall verrät die Ausgabe den geschulten Historiker. Das Register ist,
wie Stichproben ergaben, gründlich und zuverlässig gearbeitet. Einen be-
sonders wohlthuenden Eindruck macht die äussere Ausstattung des Buches,
das feste, gute Papier und der klare, übersichtliche Druck, Vorzüge, die
wir übrigens bei den neueren Schweizer Publikationen beinahe als selbst-
verständlich anzusehen pflegen. Siegfried Rietschel.
Ludwig Schmitt, S. J. Der Kölner Theologe Nikolaus Stagefyr
und der Franziskaner Nikolaus Herborn (Ergänzungshefte zu den
Stimmen aus Maria-Laach 67). Freiburg, Herder, 1896. In der vorliegenden
 
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