Fiorenzo di Lorenzo.
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Honorars von 225 Fiorini. Der Kontrakt, die sogenannte «Cedola», be-
stimmte folgende Darstellungen: Auf der einen Seite die Himmelfahrt
Mariä mit den Heiligen Petrus, Paulus, Benedikt und dem Beato Silvestro;
auf der anderen Seite Maria mit dem Kinde und daneben die Heiligen
Hieronymus, Ambrosius, Nikolaus und den Beato Paolino. Auf den
Pilastern des Rahmenwerkes die zwölf Apostel, in den neun Tabernakeln,
die den oberen Abschluß bildeten, Gott-Vater (zweimal) und die
Heiligen Stephan, Lorenz, Sebastian und Antonius auf einer Seite und
auf der anderen Katharina, Lucia, Margherita und Scholastica, ferner an
noch zu bestimmender Stelle die Heiligen Augustinus, Dominikus,
Franziskus und Bernhardin, auf der einen Seite der Predelle die Passion
Christi und auf der anderen Seite Geschichten des heiligen Benedikt.
Schließlich getrennt am Fenster, wohl an einem Sakramentstabernakel,
die vier Evangelisten.
In dieser Gestalt ist das Werk nicht zur Ausführung gelangt. Am
8. August 1487 wurde ein zweiter Kontrakt zwischen den Silvestriner-
mönchen und Fiorenzo abgeschlossen, aus dessen Wortlaut sich be-
deutende Reduktionen des ursprünglich so großartig geplanten Altar-
werkes ergeben. Zunächst wurde der Lohn auf 100 Fiorini, also weniger
als die Hälfte des vorher vereinbarten herabgesetzt, dann wurde auf die
Bemalung einer Seite verzichtet; doch erfahren wir nichts über die aus
dieser Änderung sich ergebenden Vorschriften über die Darstellungen.
Innerhalb zweier Jahre sollte die ganze Arbeit fertiggestellt werden und
vor der Aufstellung des Werkes auf dem Altar durch zwei Sach-
verständige eine genaue Festsetzung des Preises erfolgen, die für beide
Teile bindend sein sollte.
Mehr als vier Jahre später, am 20. November 1491, erschien
Fiorenzo mit dem Vertreter der Silvestrinermönche vor demselben Notar,
der den Vertrag von 1487 aufgesetzt hatte, um eine Änderung dieses
Kontraktes zu vereinbaren. Die Arbeit war begonnen, aber nicht nach
dem Wortlaut des Vertrages ausgeführt worden. Es erfolgte eine güt-
liche Einigung zwischen dem Künstler und den Auftraggebern. Der
Lohn wurde auf 130 Fiorini festgesetzt, die Lieferungsfrist bis zum
20. Mai 1493 verlängert. Bis zum Madonnenfeste am 8. September
1492 sollten drei Figuren fertig sein. Über die definitive Gestaltung
des Werkes erfahren wir leider auch aus diesem dritten Kontrakte
nichts.
Es ist in hohem Grade wahrscheinlich, daß 16 aus dem Kloster
S. Maria Nuova stammende Tafeln, welche im Jahre 1907 bei Gelegenheit
der Ausstellung altumbrischer Kunst in ihrem früheren Zusammenhänge
zu einem Triptychon vereinigt wurden, mit diesem Altarwerk identisch
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Honorars von 225 Fiorini. Der Kontrakt, die sogenannte «Cedola», be-
stimmte folgende Darstellungen: Auf der einen Seite die Himmelfahrt
Mariä mit den Heiligen Petrus, Paulus, Benedikt und dem Beato Silvestro;
auf der anderen Seite Maria mit dem Kinde und daneben die Heiligen
Hieronymus, Ambrosius, Nikolaus und den Beato Paolino. Auf den
Pilastern des Rahmenwerkes die zwölf Apostel, in den neun Tabernakeln,
die den oberen Abschluß bildeten, Gott-Vater (zweimal) und die
Heiligen Stephan, Lorenz, Sebastian und Antonius auf einer Seite und
auf der anderen Katharina, Lucia, Margherita und Scholastica, ferner an
noch zu bestimmender Stelle die Heiligen Augustinus, Dominikus,
Franziskus und Bernhardin, auf der einen Seite der Predelle die Passion
Christi und auf der anderen Seite Geschichten des heiligen Benedikt.
Schließlich getrennt am Fenster, wohl an einem Sakramentstabernakel,
die vier Evangelisten.
In dieser Gestalt ist das Werk nicht zur Ausführung gelangt. Am
8. August 1487 wurde ein zweiter Kontrakt zwischen den Silvestriner-
mönchen und Fiorenzo abgeschlossen, aus dessen Wortlaut sich be-
deutende Reduktionen des ursprünglich so großartig geplanten Altar-
werkes ergeben. Zunächst wurde der Lohn auf 100 Fiorini, also weniger
als die Hälfte des vorher vereinbarten herabgesetzt, dann wurde auf die
Bemalung einer Seite verzichtet; doch erfahren wir nichts über die aus
dieser Änderung sich ergebenden Vorschriften über die Darstellungen.
Innerhalb zweier Jahre sollte die ganze Arbeit fertiggestellt werden und
vor der Aufstellung des Werkes auf dem Altar durch zwei Sach-
verständige eine genaue Festsetzung des Preises erfolgen, die für beide
Teile bindend sein sollte.
Mehr als vier Jahre später, am 20. November 1491, erschien
Fiorenzo mit dem Vertreter der Silvestrinermönche vor demselben Notar,
der den Vertrag von 1487 aufgesetzt hatte, um eine Änderung dieses
Kontraktes zu vereinbaren. Die Arbeit war begonnen, aber nicht nach
dem Wortlaut des Vertrages ausgeführt worden. Es erfolgte eine güt-
liche Einigung zwischen dem Künstler und den Auftraggebern. Der
Lohn wurde auf 130 Fiorini festgesetzt, die Lieferungsfrist bis zum
20. Mai 1493 verlängert. Bis zum Madonnenfeste am 8. September
1492 sollten drei Figuren fertig sein. Über die definitive Gestaltung
des Werkes erfahren wir leider auch aus diesem dritten Kontrakte
nichts.
Es ist in hohem Grade wahrscheinlich, daß 16 aus dem Kloster
S. Maria Nuova stammende Tafeln, welche im Jahre 1907 bei Gelegenheit
der Ausstellung altumbrischer Kunst in ihrem früheren Zusammenhänge
zu einem Triptychon vereinigt wurden, mit diesem Altarwerk identisch