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Vll. NeueS Gesetzltches über Bauweseu.

schäden und sonstigen Kosten nur auf ein Drittthel! der innerhalb
der Grenzen des Tarwerthes beliebig zu bestimmenden Einzeichnnngs-
summe ausgeschrieben und erhoben werden soll;
und da die Erfahrung lehrt, wie wenig der beschwerliche und zeitraubende
Weg bei sämmtlichen Socieräts - Mitgliedern in Umlauf zu setzender Mis-
siven dem Zweck gehörig entspricht und zu völlig sichern Ergcbnissen führt,
so wählen wir den Weg dieser öffentlichen Bekanntmachung des Vor-
schlages mit der Aufforderung an gesammte Theilnehmer der Gesell-
schaft, über die Aufnahme desselben ihre Abstimmung bei der Collectur
ihrcs Catasters, von welcher solche anhero zu befördern ist, binnen läng-
stens vier Wochen abzugeben, und mit der Anzeige, daß diejenigen, welche
bis zum 1. Septembcr d. I. damit nicht hervorgetreten sind, als mit dem
Vorschlage einverstanden werden angesehen werden; woneben wir schließlich
das Vertrauen älrßern, auf allgemeine Genehmigung des Vorschlages unr
so sicherer rechnen zu können, je einleuchtender es ist, daß der Societäts-
kasse dadurch nur in höchst seltenen Fallen eine Ausgabe erwachfen dürfte,
die zu erwartenden Beiträge der Kirchen aber, ihrer Ermäßigung unge--
achtet, allcn Theilnehmern zum wesentlichen Vortheile gereichen werden.

Stralsund, 26. Juli 1844.

General-Direction der Neu- Vor-Pommerschen Brand- Versicherungs-

Gesellschaft.

(gez.) Otto C. K. v. Langer. A. Brandenburg. C. G. Freseh;

8) Das 29. Stück der Preuß. Gcsetzsammlung vom Jahre 1843
enthält unter No. 2486. die allerhöchste Verordnung wegen Ergänzung
und Abänderung einiger Beftimmungen des Feuer - Societäts-IleglementS
für die Rheinprovinzen vom 5. Januar 1836. v. cl. den 23. Juli d. I.
Und No. 2481. das revidirte Feuer-Societätsreglement sür die Städte ver
Kur- und Neumark (mit Ausnahme der Stadt Berlin) sowie sür die
Stäbte der Nieder - Lausitz und der Aemter Senftenberg und Finsterwalde.
v. ä. den 23. Juli d. I.

9) Amtsblatt der Kgl. Regierung zu Stralsund, Stück 44. 1844.
Seite 223.

Das dem Kaufmann Julius Theodor Gustav Slomann in Berlin
unter dem 6. Juli 1843 ertheilte Einführungs - Patent

auf eine durch Zeichnung und Bei'chreibung nachgewiesene Maschine zum
Anfcrtigen von Ziegelsteinen, in so weit solche für neu und eigenthümlich
erachtet worden ist, ist aufgehoben worden.

(Vergl. S. 269. des Jahrbuches pro 1843.)
 
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