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20

Ueber die Anlage

wohlfeiler ist, aber das Rechteck als Grundriß bezeichnet ebenfalls viel eher
einen einfachen Saal für jedcn beliebigen Gebrauch, als eine Kirche.

Wir sehen demnach, daß es eben kein Wunder ist, wenn unfere neu-
erbauten Kirchen nicht recht wie solche ausfehen wollen, und wenn ste dem
Publikum nicht gefallen. Die altdeulschen Dome und Kirchen gefallen
ihm besser, wenn sie nur nicht so viel Geld, Zeit und Ausdauer fordern
mochten-, alles Sachen, die wir jetzt nicht haben.

Da nun das Kirchengebäude in allen möglichen Gestaltungen auftritt,
so ist an ihm für die übrigcn baulichen Formengebungen kein Halt zu ge-
winnen, und die jetzige Erfcheinung, daß man alles durcheinander baut,
wird nienianden befremden.

Wir werden auch auf diefem Wege keine Ursache haben,
uns mehr den flachen oder steilen Dächern zuzuwenden, da
uns die Formengebung gleichgültig ist, wenn wir nur —
im Trocknen sitzen.

IV.

U eb er

Hie Mmrage Lan-wirthschafMcheV Gehöfte.

Von C. A. Menzel.

1.

^ür das Gedeihen einer Landwirthfchaft ist die zweckmäßige Lage des zu-
gehörigen Gehöftes, so wie dessen äußere und innere Einrichtung, eine
Harptfache. In je kürzerer Zeit alle nöthige Geschäfte beforgt werden
können, um so weniger Aufwand an Thier - und Menschenkräften wird
erfordert und um so wohlfeiler ist die Wirthfchaft zu erhalten.

Um diestn Zweck zu erreichen, sind 3 Bedingungen unerläßlich:

1) Das Gehöft muß in der Mltte des Grundstückes
liegen, oder doch nur sthr wenig außerhalb der Milte desselben. Die
schlechteste Lage für dasselbe ist aber, wenn es an einer der Eckcn des
Grundstückes liegt; nicht allein daß dadurch Zeit, Kräfte und folglich Kosten
unnöthig verloren gehen, es wird außerdcm für diestn Fall viel unnölhiges
Land zu Wegen rc. verfchwendet, was bei der Lage des Gehöftes in der
Mi'tte des Grundstückes nicbt stat: sindet.
 
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