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Kunsthistorische Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses <Wien> [Editor]
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses (ab 1919 Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien) — 14.1893

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I. Theil: Abhandlungen
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Schlosser, Julius von: Die Bilderhandschriften Königs Wenzel I.
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https://doi.org/10.11588/diglit.5885#0321
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292

Dr. Julius von Schlosser.

grandevi homines illorum locorum; habent illi nonumquam insignes traditiones, quae ab
ipsorum atavis ad illos pervenerunt.« Das Bademädchen und die Symbole Wenzels waren ja nicht

nur in den Handschriften sondern auch an öffentlichen Orten,
wie im Prager Brückenthurme und vielleicht noch anderwärts,
wovon wir heute nichts mehr wissen, dargestellt; was Wunder,
dass sich die Phantasie des Volkes dieses Stoffes bemächtigte,
wie sich ja überhaupt ein reicher Sagenkreis um Wenzel ge-
bildet hat, und die räthselhafte Gestalt der Bademagd mit der
historisch feststehenden Gefangenschaft des Königs im Jahre
i3g3 in Zusammenhang brachte, ähnlich wie eine ganz ana-
loge, ebenfalls von Häjek erzählte Sage an die zweite Ge-
fangenschaft in Wien 1403 (hier soll der König mit Hilfe eines
Fischers Hans Gründel entkommen sein) anknüpft.

Die Sage war in Prag auch immer sehr populär; das
»Königsbad« an der Moldau, welches Wenzel angeblich der
Susanna geschenkt haben soll und an dessen Stelle heute ein
modernes Haus steht, wurde noch 1793 erneuert und mit einer
Malerei geziert, welche die Unterschrift trug:

Susanna gab dem König Freiheitstand
Doch nicht die Ruh' dem Vaterland.

Schaller, Prag III, 635.

Wie steht es nun mit dem von Häjek mitgetheilten Privileg
Wenzels für die Baderzunft in Prag? Der Text enthält, obwohl
im Urkundenstil, handgreifliche Ungeheuerlichkeiten; das
Secretsiegel Wenzels ist offenbar eine Erfindung; unter seinen uns wohl bekannten Siegeln (vgl. die
Tafeln bei Pelzel a. a. O.) kommt es nicht vor.

Anders verhält es sich mit dem Wappen.' In den sogenannten Sobieslavischen Rechten, einem
unterschobenen, in der Hussitenzeit entstandenen Rechtsbuch (Liber vetustissimus des Prager Stadt-
archives, Nr. gg3, p. 258), heisst es von den Badern: Lazebnyczy magy gmyeti koruhew bijela a nany
zeleny wienik, d. h. die Bader sollen eine weisse Fahne haben und auf dieser ein grünes Kränzlein,
d. h. wohl ihr Aushängeschild, den Badequast. Häjek hat die Vorschriften über die Zunftfahnen, als
angeblich von Karl IV. herrührend, ad a. 1357 in seine Chronik aufgenommen; er fügt zu dem Bader-
wappen noch zwei offene Schermesser (otewfene bfytwy).

Seit dem 16. Jahrhundert dagegen haben die Bader ein neues Wappen, dessen Beschreibung wir
nach dem Entwürfe vom 18. März 1720 (Archiv des k. k. Min. des Innern, D. IV, 7; ebenda auch die
ausgeführten Privilegien Karl VI. und Maria Theresias mit den farbigen Wappenabbildungen) unten
anfügen.2 Es erscheint zuerst in einer Confirmationsurkunde Königs Mathias von 1615, worin er den

1 Ich verdanke hierüber die eingehendsten Auskünfte der Gefälligkeit des Herrn Statthalterei-Archivars Köpl in Prag,
dann meinem Freunde Dr. Gustav Pazaurek, welcher mich überhaupt während meiner Arbeit in der liebenswürdigsten Weise
unterstützte. Ueber die Prager Badezunft haben geschrieben (zumeist unkritisch): Rybieka in den »Pamätky archaeologicke«
XI, 457; Winter, Historicke arabesky, p. 123 f.; Svätek, Obrazy z kulturnfch dejin ceskych II. 77 f.; Weiss, Dejiny Chirurgie
v Cechäch. Im städtischen Museum zu Prag (im kleinen Stadtpark) befindet sich eine höchst interessante Collection der
Fahnen und Requisiten der Prager Zünfte; leider sind aber die der Bader nicht darunter.

2 Ad art. 17 der Prager Baader Innungs-Articulen. »Nicht weniger sollen sich dieser Innung und Haubt-Mittels der
Baader und Wundtärzten keines andern Wappen und Insiegels gebrauchen, als wir [es hier in Privilegio ist: vorhero ge-
braucht haben, wormit sie alssdann mit rothen Wachs wie vorhero alss jetzt und auf immerwehrende Zeitten ihre Hand-
werckhs Nothwendigkeiten zu siegeln befugt seyn sollen], als nähmlich einen etwas oblänglicht, unten rund formirt und
scitwehrts ausgerundeten Schild, in dessen obern schwartz oder kohlfarben Theil die Innschrift C. VI. und darüber eine
kays. Cron, in der untern grössern roht oder rübenfarben Feidung aber rechter seiths oben ein auff einer gelb oder gold,
dann schwartz- oder kohlfarben zusammengebogenen Windung oder Bund sitzender Papagey, in seinem Schnabel einen
 
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