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Kunsthistorische Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses <Wien> [Hrsg.]
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses (ab 1919 Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien) — 30.1911-1912

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II. Teil: Quellen zur Geschichte der kaiserlichen Haussammlungen und der Kunstbestrebungen des Allerdurchlauchtigsten Erzhauses
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Köpl, Karl: Urkunden und Regesten aus dem k. k. Statthalterei-Archiv in Prag, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.6177#0380
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XXVIII

K. k. Stattbalterei-Archiv in Prag.

des fundaments bis zue seiner widerkhunft anbevelhen
und sonsten, was hiebet mehrers vonnöten, aufs beste
und nuczlichiste anordnen und bestellen.

Orig., dem das Original der Supplik des Baumeisters bei-
liegt, in n/elcher dieser die obigen Befehle erbittet, damit also
solches Reben vor ihr maj. auffbruch des reichstags in totum ver-
fertiget sei und auf daß dem Baumeister hernachcr die saumbselig-
kheit nicht zuegemessen werde. — S 21I4 alt. — Vgl. Reg. 20242.

20246 1613 Mär- 14, Preßburg.

Kaiser Matthias befiehlt dem böhmischen Rent-
meister, dem Hofmaler Hansen vom Feld, dem im Jahre
1612 die fertigung derer zu voriger in gott ruhenden
kais. maj., weiland unsers geliebten herrnbruders hoch-
loblicher gedechtnis, leichbegengnis in die Prager schlos-
kirche gehörigen kaiserlichen khuniglichen und lands-
furstlichen fahnen angedingt worden war, die ihm nach
gepflogener Abrechnung für gold, silber, taffet, Stangen
und seine arbeit in allem verwilligten 2600 Taler aus
den böhmischen Kammergefällen gegen Quittung %u
verabfolgen. ■— Geben Prag (sie) den 14. martii anno
1613.

Concept, M iogji alt.

20247 1613 Mär% 22, Preßburg.

Kaiser Matthias schreibt an die böhmische Kammer:
Inligend habt ihr mit mehrerm zu sehen, welcher-
maßen diejhenige arbaiter, so das Castrum doloris zu
begengnus der jüngst in gott rhuenden kaiserl. maj.,
unsers freundlichen lieben herrn brueders christseli-
gister gedachtnus, aufgerichtet, um bezahlung ihres
ausstands underthänigist anhalten und bitten thuen.
Wann wir dann diesen supplicanten nach so lang ge-
tragener geduld und bei so hoch klagender noth und
armuth mit ihrer billichen contentierung und befriedi-
gung gnedigist geholfen haben wollen, als befehlen wir
euch hiemit gnediglich, das ihr aigentlich dahin gedacht
seiet und die gemeßene Verordnung thuet, damit obge-
dachte arbaiter ihrer anforderungen auf vorgehende
ordentliche bescheinung würklich contentiert und zu-
friedengestelt werden. — Geben auf unserm königlichen
schloß zu Prcspurg den zweenundzwainzigsten tag
monaths martii anno im sechszehenhundert und drei-
zehenden etc.

Orig. — Die belogene Beilage fehlt. — Die böhmische Kam-
mer überwies diesen Befehl dem Bauschreiber beim Prager Schlosse
Zur Berichterstattung und richtete am it. Mai 16i3 an den Kaiser
die Vorstellung, das solche bezalung, zudem sie hieher ins liehc-
mische renthamt nicht gehörig, uns ieziger zeit wegen des in eur
kaiserl. maj. schloße alliier füerhabendeu neuen panes und ander ob-
ligenden wichtigen ausgaben unmiieglich zu verrichten und bitten
eur kaiserl. maj. geruhen, dero ohnedas erschöpftes und mit aus-
gaben über die maßen beschwertes Behemisch renthambt mit solcher
ausgab auf dismal in gnaden zu verschonen. — Geben Prag den
11. mai anno i6i3. Concept, K 1/22 alt.

20248 1613 Mai 21, Wien.

Die kaiserliche Hofkammer schreibt an die böh-
mische Kammer, die unter anderem ain bevelch per
bezahlung Simon Padalßky, geometrae, vierzig taler
wegen des in grund gelegten abrißes der statt Prag und
andern bestehen mappen irer kais. maj. ... zu dero
subscription überschickht/zafce, daß sich der Kaiser der
anbevolehnen mappen und abriß der statt Prag nit er-
indern khünen und dahero genedigist anbevolchen, ir
denselben zum ersehen herauszuschickhen. — Geben
Wien den ainundzwainzigisten mai anno im sechzehen-
hundert und dreizehenden.

Orig. — Auf eine deshalb von der böhmischen Kammer an
Podolsky gerichtete Anfrage antwortete dieser ivor 1. Juni i6i3),
daß ihm von dem verstorbenen Kaiser Rudolf II. befohlen worden
sei, nach dem Muster des ihm vorgelegten Planes der Stadt Rom
einen Grundriß der Prager Städte herzustellen, wie dies ein des-
wegen ergangener besonderer Befehl erweise, der sich in der Regi-
stratur finden müsse. Auch die Herstellung einer neuen Mappe der
kaiserlichen Herrschaften sei ihm aufgetragen worden. Als dies
dann dem damaligen König Matthias für Kenntnis gelangt sei, habe
er den Befehl erhalten, die Arbeit dem König auf dem Hradschin
\ur Ansicht zu unterbreiten. Er habe daher, da nicht mehr fertig
war, das Maku/are des Abrisses der Prager Städte und die alte
Mappe der kaiserlichen Herrschaften hinauf vor das Gemach des
Königs gebracht und dies sei dann durch den Kammermaler Hans
Henseiler dem König vorgelegt worden. König Matthias habe Ge-
fallen an dem Werke gefunden, dem Podolsky eine Aufbesserung
seines Gehalts versprochen und ihm aufgetragen, die Arbeit so bald
als möglich zu vollenden. Auf sein Ansuchen habe er dann ein Pa-
tent vom 6. November 1611 erhalten, worauf er an die Arbeit ge-
gangen und zunächst die Karte der kaiserlichen Herrschaften habe
ins Reine zeichnen und illuminieren lassen, die dann durch Xiklas
Gersdorf dem König uberreicht worden sei. Da er den Zeichner
nicht weiter zu bezahlen vermochte, mußte er die übrige Arbeit un-
vollendet liegen lassen. Er schicke, da er Krankhcits halber nicht
hinaufkommen könne, die Kopie der Prager Städte, die dem König
vorgezeigt worden sei, und bitte, diese wieder zurückzusenden, da-
mit sie nicht verlegt werde. Orig. böhmisch. — In Erledigung des
obigen Befehls der Hofkammer berichtet am 1. Juni i6i3 die böh-
mische Kammer an Kaiser Matthias übereinstimmend mit vorstehen-
der Äußerung Podolskys und schließt mit den Worten, daß sie die
Mappe der Prager Städte, weil das wesen nit alles beisamen son-
dern zerstückln ist, nicht habe fortschicken können. Concept, P124144
alt. — Vgl. Reg. 20240.

20249 Präs. 1613 Juni 26.

Hanns von Achen teilt der böhmischen Kammer
mit, daß er wegen anderer Geschäfte seinen hof, zu
Rausowitz bei Mielnickh gelegen, und desselben wirt-
schaften, wie sichs gebüert und behört, nit abwarten
kann und sich entschlossen habe, solchen hof umb ein
gewißes gelt als nemblich Marien Gellin von Pathar-
stein ^u verkaufen. Da er den Hof der Käuferin ins
Grundbuch einverleiben lassen solle, bittet er um Aus-
kunft, ob diesfalls die Kammer das Erforderliche an
den Hauptmann %u Melnik erlassen werde oder an wen
er sich in dieser Angelegenheit -u wenden habe.

Undatiertes Original mit der Kanzleinote auf der Rückseite:
hat. — Auf den bezüglichen Befehl der böhmischen Kammer er-
stattet Radslaw von Wchynicz und Tetau eine Äußerung d. d. 1613,
Juli 2, Teplitz, in der er sich ganz entschieden gegen die Genehmi-
gung des Verkaufes des dem Johann von Achen geschenkten Hofes
in Rausowitz an d*e ^tm £anz unbekannte Maria Jehla von Podhor-
stein und überhaupt gegen jeglichen Verkauf von Untertansgründen
an Nichtuntertanen ausspricht, da dies für die Herrschaft sehr ver-
derblich sei. Ein lebendiges Beispiel hiefür sei Herr Johann von
Achen selbst. Es sei ihm nicht bekannt, daß dieser irgend welche
Zinsen, Roboten und sonstige P/lichten geleistet hätte, dagegen
mache sich der Verwalter seiner Gründe Übergriffe schuldig und lasse
die Wirtschaft verfallen. Zu erwähnen sei auch, daß nach den Burg-
rechlsbüchern dieses Gut früher, da es sich noch in einem viel
besseren Zustand befand, mit vielen Mobilien um Soo Schock Meiß
ner Groschen verkauft worden sei, wogegen der Herr von Achen
eine so hohe Summe als Kaufpreis bestimmt habe, daß es zu ver-
wundern sei. Die Käuferin müsse ihr Geld sehr leicht erworben
haben, wenn sie es so reichlich ausgeben und Güter teurer, als sie
wert seien, kaufen könne. Wenn dem staltgegeben werden sollte,
lasse sich nichts anderes erwarten, als daß die Bauerngüter aufs
Höchste verwüstet und ausgesogen und aarunter auch die anderen
Leute leiden würden. Deshalb trage er und sein Vetter (streycz) der
Oberstjägermeister 1 Wilhelm Kinsky von Wchynitz und Tetaul Be-
denken, ohne weiters diesem Kaufe und dessen Verbücherung zuzu-
stimmen etc. (Orig. böhmisch]. Eine Randnote von Kanzleihand be-
merkt hiezu. es möge dennoch gegen einen Revers geschehen; wenn
die Käuferin diesem nicht genüge leisten würde, könne er sie dann
belangen. — A 88/1 alt. — Vgl. Reg. 20238.

20250 1613 Juli 3, Prag.

Hanns von Achen schreibt an die böhmische
Kammer:

Eüer gnaden berichte ich hiemit gehorsamblich,
demnach ich vergangenen freitag mit deme wegen meines
 
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