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Joachim Friedrich [Mitarb.]
Ohnwiderleglich-begründete und Rechts-bewehrte Befestigung Der Ordnungsmässigen Lehens-Folge Und Nähesten Successions-Rechts, Vermittelst welchen die durch Absterben des ... Fürsten ... Herrn Joachim Friedrich, Erben zu Norwegen, [et]c. Erledigte gesamte Lehne und Lande Dem ... Fürsten ... Herrn Johann Adolph Ernst Ferdinand Carl, Erben zu Norwegen, [et]c. Rethwischer Linie angefallen: Wobey dann auch zugleich, nicht nur der Ungrund .. deren ... Carlsteinischen Ansprüchen gründlich gewiesen, Sondern auch Das unumstoßliche Fundament der ... den 15. Junii 1723. publicirten ... Kays. Resolution ... behauptet wird. Mit Beylagen Num. I. usque LXV. inclusivè — Wien, 1724 [VD18 11434619]

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.48240#0295
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Wann nun von Euer Röm. Kayserl. Majestät nicht nur damahls hierinnen
alkrgnadigst gcwillfahret/ sondern auch das allergnädigst verstattete lnllultum,
auff mein beschehenes allerunterthänigstes Ansuchen von Zeit zu Zeit und biß
hieher verlängert worden : Als habe E. Röm. Kays. Majest. zuforderst für diese
Dero erwiesene Kayserl. Gnade allerunterthänigst dancken und mich hiernachst
allergehorsambst erinnern sollen / wie mir nunmehro schuldigst obliget und gebüh-
ret/ vor mich und als bevollmächtigter Lehenträger/ vor meine mitzubelehnende
Herren Vettere/die Durchlauchtige Fürsten / Herrn Johann Ernst Ferdinand
Plöenifcher / ingleichen Herrn Philipp Ernst / und Herrn Christian August
Glücksburgischer- dann Herrn Ernst August und Herrn Friderich Wilhelm /
Herrn Ludewig Friderich/ Herrn Anton Günther und Herrn Friderich Wilhelm/
auch Herrn Leopold/ reipeLkivL Sundersburgifchcr- Augustsburg-BeM und
Wiefcburgifchcr/ nicht weniger Herrn Ernst Leopold Norburgifcher Linien / die
Renovstloyem Investitur«, über mein im Fürstenthumb Hollstein anererbtes und
innhabendes Antherl/sambt der gesambreu Hand an ermeldtem Fürstenthumb und
allen dessen inLOrporiceen Landen / ohne weitern Anstand bey Euer Röm. Rayserl.
Majestät/ als Vnseren allerseits allergnädigsten Rayser und Lehens-Herrn allekUN-
tcrthänigst zu bitten und zu empfahen. Gestalt ich auch nichts höhers und lie-
bers wünsche/ dann daß Ich sothane Belehnung in eigner Person / wie sichs ge-
bühret/ mögte empfangen und meine schuldigste Lehens-Pflicht dagegen allerge-
horsambst ablegen können : Alldieweilen aber durch verschiedene Vorfallenhei-
tcu/ solches ins Merck zurichten wider meinen gäntzlichen Willen und Vorsatz
verhindert werde.
Als habe Ich den Wohl-Edel-Gebohrnen Adam Heinrich Keller Freyherm
von Schleitheim und Ustnburg rc.rc. benebst dem Edlen meinen Rath und
ren Johann Adam von Dietrich lulEicuiret und bevollmächtiget/ an meine und
oberzehlter meiner mirzubelehnender Herren Vettern statt / die Uns allerseits Le-
hens» pflichtige Bezeügungen zuleisten/Euer Röm. Kayserl. Majestät allerunter-
thänigst ersuchende/ dasselbe in allerhöchsten Gnaden genehm zuhalten/ und die
jeytbenannte Bevollmächtigte dazu nebst Gestattung allergnädigster äuäiear zu
Lämittsten / auch darauff mich und meine obbcdeutete Herren Vettere/ dem Her-
kommen nach/würcklich zuinvelkiren.
Und wie Wir insgesamt deß allerunterthänigsten Erbiethens seynd / Uns
hiernachst/gegen Euer Röm. Kayserl. Majestät und dem Heil. Röm.Reiche/als
treuen Lehen-Männern und Fürsten eignet und gebühret/ allergehorsamst jedes-
mahl zu bezeugen. Also lebe der ungezweiffleten Hoffnung/daß Euer Röm. Kay-
ser!. Majestät mein allerunterthänigstes Suchen in Kayserl. Gnaden ansehen und
Statt finden lassen werden.
Der Dieselbe ich Göttlicher allmächtiger Beschirmung/ zu einer glücklichen
und langwierigen Regierung/Dero höchsten Kayserl. Hulden aber mich und mem
Hauß allergehorsamst anbefehle. Geben auffmeinem Fürstlichen Hause Plöen/den
5. Leptemd. 1709.
Euer Röm. Kayserl. Majestät
AllerunterthLnigstertremgchorsambster
Fürst und Vasall-
Joachim Friederich Hertzog;u Hollstein.
8 N.XIX.

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