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Wann nun von Euer Röm. Kayserl. Majestät nicht nur damahls hierinnen
alkrgnadigst gcwillfahret/ sondern auch das allergnädigst verstattete lnllultum,
auff mein beschehenes allerunterthänigstes Ansuchen von Zeit zu Zeit und biß
hieher verlängert worden : Als habe E. Röm. Kays. Majest. zuforderst für diese
Dero erwiesene Kayserl. Gnade allerunterthänigst dancken und mich hiernachst
allergehorsambst erinnern sollen / wie mir nunmehro schuldigst obliget und gebüh-
ret/ vor mich und als bevollmächtigter Lehenträger/ vor meine mitzubelehnende
Herren Vettere/die Durchlauchtige Fürsten / Herrn Johann Ernst Ferdinand
Plöenifcher / ingleichen Herrn Philipp Ernst / und Herrn Christian August
Glücksburgischer- dann Herrn Ernst August und Herrn Friderich Wilhelm /
Herrn Ludewig Friderich/ Herrn Anton Günther und Herrn Friderich Wilhelm/
auch Herrn Leopold/ reipeLkivL Sundersburgifchcr- Augustsburg-BeM und
Wiefcburgifchcr/ nicht weniger Herrn Ernst Leopold Norburgifcher Linien / die
Renovstloyem Investitur«, über mein im Fürstenthumb Hollstein anererbtes und
innhabendes Antherl/sambt der gesambreu Hand an ermeldtem Fürstenthumb und
allen dessen inLOrporiceen Landen / ohne weitern Anstand bey Euer Röm. Rayserl.
Majestät/ als Vnseren allerseits allergnädigsten Rayser und Lehens-Herrn allekUN-
tcrthänigst zu bitten und zu empfahen. Gestalt ich auch nichts höhers und lie-
bers wünsche/ dann daß Ich sothane Belehnung in eigner Person / wie sichs ge-
bühret/ mögte empfangen und meine schuldigste Lehens-Pflicht dagegen allerge-
horsambst ablegen können : Alldieweilen aber durch verschiedene Vorfallenhei-
tcu/ solches ins Merck zurichten wider meinen gäntzlichen Willen und Vorsatz
verhindert werde.
Als habe Ich den Wohl-Edel-Gebohrnen Adam Heinrich Keller Freyherm
von Schleitheim und Ustnburg rc.rc. benebst dem Edlen meinen Rath und
ren Johann Adam von Dietrich lulEicuiret und bevollmächtiget/ an meine und
oberzehlter meiner mirzubelehnender Herren Vettern statt / die Uns allerseits Le-
hens» pflichtige Bezeügungen zuleisten/Euer Röm. Kayserl. Majestät allerunter-
thänigst ersuchende/ dasselbe in allerhöchsten Gnaden genehm zuhalten/ und die
jeytbenannte Bevollmächtigte dazu nebst Gestattung allergnädigster äuäiear zu
Lämittsten / auch darauff mich und meine obbcdeutete Herren Vettere/ dem Her-
kommen nach/würcklich zuinvelkiren.
Und wie Wir insgesamt deß allerunterthänigsten Erbiethens seynd / Uns
hiernachst/gegen Euer Röm. Kayserl. Majestät und dem Heil. Röm.Reiche/als
treuen Lehen-Männern und Fürsten eignet und gebühret/ allergehorsamst jedes-
mahl zu bezeugen. Also lebe der ungezweiffleten Hoffnung/daß Euer Röm. Kay-
ser!. Majestät mein allerunterthänigstes Suchen in Kayserl. Gnaden ansehen und
Statt finden lassen werden.
Der Dieselbe ich Göttlicher allmächtiger Beschirmung/ zu einer glücklichen
und langwierigen Regierung/Dero höchsten Kayserl. Hulden aber mich und mem
Hauß allergehorsamst anbefehle. Geben auffmeinem Fürstlichen Hause Plöen/den
5. Leptemd. 1709.
Euer Röm. Kayserl. Majestät
AllerunterthLnigstertremgchorsambster
Fürst und Vasall-
Joachim Friederich Hertzog;u Hollstein.
8 N.XIX.
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