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Journal für Fabrik, Manufaktur, Handlung, Kunst und Mode — 13.1797

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September
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https://doi.org/10.11588/diglit.44777#0183
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Vortheilhaft oder nachtheilig? ißz
Ein Staat kann seinen Unterthanen befehlen, eine
Münze von geringerem Gehalte für ein vollkommenes Re-
präsentativ einer großem Quantität Waaren, als die Münze
nach der darin befindlichen Quantität Silber wirklich reprä-
sentirt, anzusehen; und dieß kann denn auch auf diese Weise
ganz gut gehen, so lange die Münze im Lande bleibt, und
der Staat, in seinen Handelsverbindungen mit dem Aus-
lande, nickt qenöthigt ist, sich seiner Münze zu bedienen, um
fremde Bedürfnisse einzutauschen. Jede Nation, welche
isolirt lebt, kann deßhalb unter sich selche Zacken für Al beiten
und Waaren gebrauchen, welche sie am liebsten haben will,
und waren dieses sogar auch Seemuscheln oder Hautesiecken.
Alles kommt in solchem Falle auf die Konvention an, weiche
die Einwohner einmal unter sich gemacht haben.
Der größte und eigentliche Nutzen des Goldes und Sil-
bers, und der Gebrauch derselben als Waaren N-v'-gsentariv,
tritt eigentlich ein bei dem Waarentauscke und Hande! der
verschiedenen Staaten und Nationen mit einander. Allein
hieraus folgt, daß wenn ein Staat im Handel mit dem an-
dern seine Repräsentative (Geldsorten) gebrauchen null um
sich damit fremde Waaren zu erhandeln; so müssen diese
Geldforten nothwendiq das allgemeine Verhalmiß zu den
Waaren haben, welches bei der Annabrrn s rep-äsentariven
Werches von Gold und Silber einmal stipulirt worden. Es
muß nämlich die Münze dasjenige Quantum Silber oder
Gold enthalten, welches nack d r allgemeinen unter den han-
delnden Nationen anaenommenen Konvention darin enthalten
sein muß. damit dasselbe ein gewisses ProdukticnS - oder
Waaren Quantum vorstellen könne.
Diejenige Nation, deren Münze kein vollgültiges Re-
präsentativ ist, folglich weniger Gold oder Silb/v enthält,
Lr als
 
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