1908 - -.■ JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST -— 309
Aus der Werkstatt.
Zapon-
Zerstäubungs-
Apparat
mit Pressluft.
Anstelle des Über-
zugsverfahrens mittels
Pinsels oder Tauchens
hat man neuerdings zur
Verteilung des Zapons
sogenannte Zerstäu-
bungsapparate konstru-
iert, die mit derselben,
wenn nicht noch grös-
seren Sicherheit die
Atome des Zapons zerstäuben und so ebenfalls
den damit besprengten Gegenständen den Wider-
stand gegen Anlaufen etc. verleihen. In vielen
Silberwaren- und Bijouteriefabriken wurde dieses
Verfahren schon mit gutem Erfolg eingeführt,
und es erscheint deshalb ein von der Firma
Rudolf H. Katz in Pforzheim konstruierter
Pressluft-Zapon-Zerstäubungsapparat sehr ge-
eignet, um Eingang bei Vollführung dieses Arbeits-
prozesses zu finden.
Mittels einer Luftdruckpumpe von 2 — 3 Atmo-
sphären wird die Luft durch einen Schlauch nach
der mit Messingkappe geschützten Ausflussmün-
dung geführt und nimmt dort durch eine geeignete
Vorrichtung den in dem oberhalb des Luftkanals befindlichen
Zaponkolben angesammelten Zaponlack mit nach aussen und
verteilt denselben derart fein, dass ein unbedingt gleichmässiger
Überzug auf den Sachen entsteht, der insbesondere bei Silber-
sachen und Double zum Schutze gegen äussere chemische Ein-
flüsse vortreffliche Dienste leistet. Wie die nebenstehende Ab-
bildung zeigt, ist der Zaponbehälter abnehmbar, was insbesondere
bei einer eventuellen Reinigung desselben sehr zu statten kommt.
—i.
Zur Monopolisierung des russ. Platinhandels.
Auf Veranlassung des russischen Handelsministeriums ist ein
Kongress der Platin-Industriellen Russlands einberufen, der über
Massnahmen zur Beseitigung der Krisis in diesem Industriezweige
beraten und die Regierung zur Monopolisierung des russischen
Platinhandels auffordern soll. Hierzu geht dem „B. Tgbl.“ aus
Fachkreisen folgende Zuschrift zu: „Eine kleine Gruppe russischer
Finanzleute hat während der Zeit der zügellosen Spekulation auf
dem Platinerzmarkte vom April bis Dezember 1906 und auch
später dieses Mineral in bedeutenden Mengen an sich gerissen,
die den normalen Wert desselben über das Doppelte übersteigen.
In den häufigen Fällen, in denen grössere Quantitäten Platinerz
von Banken in Lombard genommen sind, traten zu den Be-
wertungen noch die sehr beträchtlichen Lombardzinsen hinzu.
Inzwischen haben sich nun die Preise für das Platinerz dem
effektiven Werte des Metalles wieder genähert und sind unter
die Hälfte des Höchstpreises angelangt. Es darf demnach nicht
wunder nehmen, dass jetzt in den russischen Finanzkreisen fieber-
hafte Anstrengungen gemacht werden, um sich mit Hilfe der
russischen Regierung aus ihrer bedrängten Lage zu befreien und
die Folgen ihrer immerhin gewagten Spekulation auf die Schultern
des Staates abzuwälzen. — Für den Kenner der Branche ist aber
ein Monopol für Platinerz in den Händen der russischen Regierung
in der Praxis fast unausführbar. Die eigenartigen Verhältnisse
der russischen Platingruben einerseits und die Leichtigkeit, mit
der sich das Platinerz wegen seines geringen Volumens den
Kontrollen der Behörden entziehen lässt, geben den erwähnten
Monopolbestrebungen den Charakter der Utopie. Man dürfte
daher mit der Annahme nicht fehlgehen, dass jene Anstrengungen
nur den Versuch darstellen, der rückläufigen Preisbewegung der
Platinerze im offenen Handel Einhalt zu tun und der Finanzgruppe
die Möglichkeit zu eröffnen, auf Kosten der Platinindustrie wieder
ihre Taschen zu füllen. Dadurch würde aber der Verbrauch des
Platinmetalles weiter unterbunden werden.
Protokoll
der Mitgliederversammlung des Vereins der Juweliere,
Gold- und Silberschmiede des Grossh. Baden
zu Karlsruhe, am 11. Oktober 1908,
in der Restauration „Zum Eckschmitt“.
Nach den stenographischen Aufzeichnungen
von Kammerstenograph Schöck in Stuttgart.
Tagesordnung.
1. Bericht über die Vereinstätigkeit.
2. Kassenbericht des Schatzmeisters und Entlastung desselben,
ß. Entlastung des Vorstandes und des Ausschusses.
4. Neuwahl des Vorstandes, des Ausschusses und der Rechnungs-
prüfer.
5. Taxation von Juwelen usw.
6. Anträge von Mitgliedern.
7. Allgemeines.
Vorsitzender Hofjuwelier L. Bertsch, Karlsruhe, eröffnet die
Mitgliederversammlung des Vereins der Juweliere, Gold- und
Silberschmiede des Grossherzogtums Baden vormittags gegen
11 Uhr in der „Restauration zum Eckschmitt“ in Karlsruhe und
heisst die Anwesenden herzlich willkommen.
Man tritt sofort in die Tagesordnung ein.
I. Bericht über die Vereinstätigkeit.
Vorsitzender: Wenn man auch in der Öffentlichkeit über die
Tätigkeit des Vereins nicht besonders viel hört, so ist sie doch
keine geringe und unwichtige. Es ist durchaus nicht so, dass
der Verein unnötig und seine Arbeit eine nutzlose wäre; im
Gegenteil, die Behörden befragen den Vorstand in einer Reihe
von Angelegenheiten, die unser Gewerbe betreffen, um seine
Meinung, und es ist ihm nicht selten Gelegenheit gegeben, auf
die Gestaltung von Bestimmungen, die für unsere Branche in
Betracht kommen, einen Einfluss auszuüben.
Im abgelaufenen Jahr hat sich der Vorstand in der Hauptsache
mit folgenden Fragen und Beschwerden zu befassen gehabt:
1. Betreffend den Hausierhandel mit Juwelen, Gold- und
Silberwaren: An solche Schutzleute, die Fälle von Hausierhandel
mit Juwelen, Gold- oder Silberwaren zur Anzeige brachten, haben
wir bisher eine Prämie von 5 Mark ausgezahlt. Um nun keinen
Zweifel zu lassen, worauf unsere Bestrebungen hinzielen und um
nicht Prämien bezahlen zu müssen in Fällen, die wir nicht treffen
wollen, haben wir an 36 Bezirksämter des Landes geschrieben,
dass wir künftig eine Prämie nur dann bezahlen, wenn es sich
um Hausierhandel mit Gold- und Silberwaren, nicht mit unechten
Bijouteriewaren oder mit Uhren, Doublewaren usw. handelt.
2. Betreffend die Beleihung von Juwelen, Gold- und Silber-
waren: Unter Bezugnahme auf den Fall des Juwelendiebes Lüdde
hat der Vorstand des Vereins sowohl an das Bezirksamt Karlsruhe
als auch an die Handelskammern Karlsruhe und Baden die Bitte
gerichtet, es möge den Leihhäusern untersagt werden, neue
Juwelen zu beleihen. Die verschiedenen Eingaben hatten den
Erfolg, dass den städtischen Leihhäusern Badens untersagt wurde,
neue Juwelen anzunehmen, ohne dem Bezirksamt davon Kenntnis
zu geben. Es ist zu hoffen, dass später noch schärfere Be-
stimmungen (ähnlich wie in Preussen) getroffen werden. Jeden-
falls werden wir nicht ruhen, bis unsere Wünsche, deren
Berechtigung unzweifelhaft ist, erfüllt sind.
3. Betreffend den Verkauf von Juwelen im Umherziehen
(Wanderlager): Da es immer noch da und dort vorkommt, dass
Juwelen, Gold- und Silberwaren in Hotels etc. ausgestellt und
dort auch Bestellungen entgegengenommen werden, haben wir
unsan den Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede
gewendet und ihn gebeten, er möge darauf hinarbeiten, dass
solche Wanderlager entweder verboten oder mit einer hohen,
Aus der Werkstatt.
Zapon-
Zerstäubungs-
Apparat
mit Pressluft.
Anstelle des Über-
zugsverfahrens mittels
Pinsels oder Tauchens
hat man neuerdings zur
Verteilung des Zapons
sogenannte Zerstäu-
bungsapparate konstru-
iert, die mit derselben,
wenn nicht noch grös-
seren Sicherheit die
Atome des Zapons zerstäuben und so ebenfalls
den damit besprengten Gegenständen den Wider-
stand gegen Anlaufen etc. verleihen. In vielen
Silberwaren- und Bijouteriefabriken wurde dieses
Verfahren schon mit gutem Erfolg eingeführt,
und es erscheint deshalb ein von der Firma
Rudolf H. Katz in Pforzheim konstruierter
Pressluft-Zapon-Zerstäubungsapparat sehr ge-
eignet, um Eingang bei Vollführung dieses Arbeits-
prozesses zu finden.
Mittels einer Luftdruckpumpe von 2 — 3 Atmo-
sphären wird die Luft durch einen Schlauch nach
der mit Messingkappe geschützten Ausflussmün-
dung geführt und nimmt dort durch eine geeignete
Vorrichtung den in dem oberhalb des Luftkanals befindlichen
Zaponkolben angesammelten Zaponlack mit nach aussen und
verteilt denselben derart fein, dass ein unbedingt gleichmässiger
Überzug auf den Sachen entsteht, der insbesondere bei Silber-
sachen und Double zum Schutze gegen äussere chemische Ein-
flüsse vortreffliche Dienste leistet. Wie die nebenstehende Ab-
bildung zeigt, ist der Zaponbehälter abnehmbar, was insbesondere
bei einer eventuellen Reinigung desselben sehr zu statten kommt.
—i.
Zur Monopolisierung des russ. Platinhandels.
Auf Veranlassung des russischen Handelsministeriums ist ein
Kongress der Platin-Industriellen Russlands einberufen, der über
Massnahmen zur Beseitigung der Krisis in diesem Industriezweige
beraten und die Regierung zur Monopolisierung des russischen
Platinhandels auffordern soll. Hierzu geht dem „B. Tgbl.“ aus
Fachkreisen folgende Zuschrift zu: „Eine kleine Gruppe russischer
Finanzleute hat während der Zeit der zügellosen Spekulation auf
dem Platinerzmarkte vom April bis Dezember 1906 und auch
später dieses Mineral in bedeutenden Mengen an sich gerissen,
die den normalen Wert desselben über das Doppelte übersteigen.
In den häufigen Fällen, in denen grössere Quantitäten Platinerz
von Banken in Lombard genommen sind, traten zu den Be-
wertungen noch die sehr beträchtlichen Lombardzinsen hinzu.
Inzwischen haben sich nun die Preise für das Platinerz dem
effektiven Werte des Metalles wieder genähert und sind unter
die Hälfte des Höchstpreises angelangt. Es darf demnach nicht
wunder nehmen, dass jetzt in den russischen Finanzkreisen fieber-
hafte Anstrengungen gemacht werden, um sich mit Hilfe der
russischen Regierung aus ihrer bedrängten Lage zu befreien und
die Folgen ihrer immerhin gewagten Spekulation auf die Schultern
des Staates abzuwälzen. — Für den Kenner der Branche ist aber
ein Monopol für Platinerz in den Händen der russischen Regierung
in der Praxis fast unausführbar. Die eigenartigen Verhältnisse
der russischen Platingruben einerseits und die Leichtigkeit, mit
der sich das Platinerz wegen seines geringen Volumens den
Kontrollen der Behörden entziehen lässt, geben den erwähnten
Monopolbestrebungen den Charakter der Utopie. Man dürfte
daher mit der Annahme nicht fehlgehen, dass jene Anstrengungen
nur den Versuch darstellen, der rückläufigen Preisbewegung der
Platinerze im offenen Handel Einhalt zu tun und der Finanzgruppe
die Möglichkeit zu eröffnen, auf Kosten der Platinindustrie wieder
ihre Taschen zu füllen. Dadurch würde aber der Verbrauch des
Platinmetalles weiter unterbunden werden.
Protokoll
der Mitgliederversammlung des Vereins der Juweliere,
Gold- und Silberschmiede des Grossh. Baden
zu Karlsruhe, am 11. Oktober 1908,
in der Restauration „Zum Eckschmitt“.
Nach den stenographischen Aufzeichnungen
von Kammerstenograph Schöck in Stuttgart.
Tagesordnung.
1. Bericht über die Vereinstätigkeit.
2. Kassenbericht des Schatzmeisters und Entlastung desselben,
ß. Entlastung des Vorstandes und des Ausschusses.
4. Neuwahl des Vorstandes, des Ausschusses und der Rechnungs-
prüfer.
5. Taxation von Juwelen usw.
6. Anträge von Mitgliedern.
7. Allgemeines.
Vorsitzender Hofjuwelier L. Bertsch, Karlsruhe, eröffnet die
Mitgliederversammlung des Vereins der Juweliere, Gold- und
Silberschmiede des Grossherzogtums Baden vormittags gegen
11 Uhr in der „Restauration zum Eckschmitt“ in Karlsruhe und
heisst die Anwesenden herzlich willkommen.
Man tritt sofort in die Tagesordnung ein.
I. Bericht über die Vereinstätigkeit.
Vorsitzender: Wenn man auch in der Öffentlichkeit über die
Tätigkeit des Vereins nicht besonders viel hört, so ist sie doch
keine geringe und unwichtige. Es ist durchaus nicht so, dass
der Verein unnötig und seine Arbeit eine nutzlose wäre; im
Gegenteil, die Behörden befragen den Vorstand in einer Reihe
von Angelegenheiten, die unser Gewerbe betreffen, um seine
Meinung, und es ist ihm nicht selten Gelegenheit gegeben, auf
die Gestaltung von Bestimmungen, die für unsere Branche in
Betracht kommen, einen Einfluss auszuüben.
Im abgelaufenen Jahr hat sich der Vorstand in der Hauptsache
mit folgenden Fragen und Beschwerden zu befassen gehabt:
1. Betreffend den Hausierhandel mit Juwelen, Gold- und
Silberwaren: An solche Schutzleute, die Fälle von Hausierhandel
mit Juwelen, Gold- oder Silberwaren zur Anzeige brachten, haben
wir bisher eine Prämie von 5 Mark ausgezahlt. Um nun keinen
Zweifel zu lassen, worauf unsere Bestrebungen hinzielen und um
nicht Prämien bezahlen zu müssen in Fällen, die wir nicht treffen
wollen, haben wir an 36 Bezirksämter des Landes geschrieben,
dass wir künftig eine Prämie nur dann bezahlen, wenn es sich
um Hausierhandel mit Gold- und Silberwaren, nicht mit unechten
Bijouteriewaren oder mit Uhren, Doublewaren usw. handelt.
2. Betreffend die Beleihung von Juwelen, Gold- und Silber-
waren: Unter Bezugnahme auf den Fall des Juwelendiebes Lüdde
hat der Vorstand des Vereins sowohl an das Bezirksamt Karlsruhe
als auch an die Handelskammern Karlsruhe und Baden die Bitte
gerichtet, es möge den Leihhäusern untersagt werden, neue
Juwelen zu beleihen. Die verschiedenen Eingaben hatten den
Erfolg, dass den städtischen Leihhäusern Badens untersagt wurde,
neue Juwelen anzunehmen, ohne dem Bezirksamt davon Kenntnis
zu geben. Es ist zu hoffen, dass später noch schärfere Be-
stimmungen (ähnlich wie in Preussen) getroffen werden. Jeden-
falls werden wir nicht ruhen, bis unsere Wünsche, deren
Berechtigung unzweifelhaft ist, erfüllt sind.
3. Betreffend den Verkauf von Juwelen im Umherziehen
(Wanderlager): Da es immer noch da und dort vorkommt, dass
Juwelen, Gold- und Silberwaren in Hotels etc. ausgestellt und
dort auch Bestellungen entgegengenommen werden, haben wir
unsan den Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede
gewendet und ihn gebeten, er möge darauf hinarbeiten, dass
solche Wanderlager entweder verboten oder mit einer hohen,