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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 29.1908

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Nr. 45
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Aus der Werkstatt
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https://doi.org/10.11588/diglit.55854#0346

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310 oo._.-Ba JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST j—-— 45

progressiven Steuer (bis zu 20°/o des deklarierten Lagers) belegt
werden. Ein Vorgehen in dieser Richtung wurde uns zugesagt.
Die Schwierigkeit besteht aber darin, dass die Polizeibehörde
den direkten Nachweis verlangt, dass solche Waren tatsächlich
auch verkauft wurden. Es wird sich empfehlen, dass diejenigen
Juweliere, denen solche Fälle zur Kenntnis gelangen, bei der
Polizeibehörde Anzeige erstatten. Schon das Offerieren ist
strafbar.
4. Aussprache über den Verkauf von Juwelen, Gold- und
Silberwaren seitens der Fabrikanten an Private.
5. Behandlung der 8karätigen Ware. Es herrscht Überein-
stimmung, dass 8karätige Ware nicht gestempelt werden soll.
6. Eine Anfrage der Handelskammer, betreffend die Sonntags-
ruhe im Handelsgewerbe, haben wir dahin beantwortet, dass nach
unserer Ansicht ein einheitliches Gesetz (für das ganze Deutsche
Reich) geschaffen werden sollte, wonach die Geschäfte an
Sonn- und allgemeinen Feiertagen das ganze Jahr hindurch
geschlossen zu halten sind, mit Ausnahme der drei Sonntage
vor Weihnachten und vor Ostern. Solange wir ein solches
Gesetz nicht haben, wäre es wohl möglich, durch Vereinbarung
unter den an einem Ort ansässigen Vertretern unserer Branche
freiwillig die Sonntagsruhe durchzuführen. In Karlsruhe halten
die grösseren Juweliergeschäfte Sonn- und Feiertags im Sommer-
halbjahr (Mai bis Oktober) ihre Verkaufslokale geschlossen.
An diesen Bericht schliesst sich eine Debatte an:
Zu Punkt 1, Hausierhandel mit Juwelen, Gold- und Silber-
waren, fragt P. Netter, Mannheim, an, ob die Mitteilung an die
Bezirksämter, dass eine Prämie an Schutzleute nur im Falle der
Anzeige von Hausierhandel mit Gold- und Silberwaren bezahlt
werde, eine Abnahme der zu bezahlenden Prämien zur Folge
gehabt habe.
Vorsitzender bejaht diese Frage. Es sei seitdem keine Prämie
mehr verlangt worden. Danach scheine es, dass meist nur mit
minderwertiger Ware hausiert werde.
Zu Punkt 6. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Die Ver-
sammlung betrachtet eine einheitliche Regelung der Sonntagsruhe
im Goldschmiedegewerbe, sei es auf gesetzlicher Basis, sei es
auf freier Vereinbarung, als dringend wünschenswert.
II. Kassenbericht des Schatzmeisters.
Schatzmeister R. Schrempp, Karlsruhe, bringt den Kassen-
bericht zur Kenntnis der Anwesenden. Die Herren P. Netter,
Mannheim, und Schmidt-Staub, Karlsruhe, haben die Rechnung
geprüft und alles in bester Ordnung gefunden. Dem Schatzmeister
wird Entlastung erteilt und Dank für die gute Kassenführung
ausgesprochen.
Vorsitzender befragt die Versammlung, was bezüglich solcher
Mitglieder geschehen soll, die mit einem oder mehreren (bezw.
allen) Beiträgen im Rückstände sind und auch auf wiederholte
Aufforderung nicht bezahlt haben.
Die Versammlung beschliesst, den Schatzmeister zu ermächtigen,
dann, wenn die Säumigen nach abermaliger Aufforderung ihrer
Pflicht nicht nachkommen, den schuldigen Betrag per Post-
nachnahmekarte einzuziehen.
III. Entlastung des Vorstandes und des Ausschusses.
Nachdem Geschäfts- und Kassenbericht zu keiner Beanstandung
Anlass geben, dankt Schmidt-Staub, Karlsruhe, dem Ausschuss
für seine Mühewaltung und beantragt Entlastung. Diese wird
einstimmig erteilt.
IV. Neuwahl des Vorstandes,
des Ausschusses und der Rechnungsprüfer.
Auf Wunsch des Vorsitzenden wird die Wahl nicht durch
Akklamation, sondern schriftlich vorgenommen. H. Netter, Karls-
ruhe, schlägt Herrn Schmidt-Staub für die Wahl in den Ausschuss
vor. Es wird hierauf zur Wahl geschritten. Das Ergebnis
derselben ist folgendes:
Vorsitzender-. Ludwig Bertsch, Karlsruhe,
stellv. Vorsitzender: Heinrich Netter, Karlsruhe.

A usschussm itglieder:
1. Robert Schrempp, Schatz- 3. F. Lodholz, Freiburg i. Br.,
meister, Karlsruhe, 4. J. N. Müller, Konstanz,
2. C. Heisler, Mannheim, 5. E. Netter, Mannheim,
6. R. Schmidt-Staub, Karlsruhe.
Rechnungsprüfer:
P. Netter, Mannheim, C. Heisler, Mannheim.
Sämtliche Gewählte nehmen die Wahl an.
V. Taxation von f uw eien etc.
Vorsitzender führt aus, es komme leider ausserordentlich
häufig vor, dass Juwelen, Gold- und Silberwaren auswärts
gekauft und dann ansässigen Juwelieren zur Taxation gebracht
werden. Man sollte sich dahin einigen, dass neue Waren über-
haupt nicht taxiert werden, alte nur dann, wenn es sich um die
Übernahme aus einer Erbschaft und um ähnliche Fälle handelt.
Schmidt-Staub, Karlsruhe, hat Bedenken gegen eine solche
Regelung. Es gäbe Fälle, wo man die Taxation nicht ablehnen könne
(bei Verwandten, Freunden oder sehr guten Kunden). Vielleicht
würde es genügen, eine — nicht zu niedrige — Taxe festzusetzen.
H. Netter, Karlsruhe: Der Verband Deutscher Juweliere,
Gold- und Silberschmiede habe eine Tabelle für Taxation fest-
gesetzt. Besser wäre es aber, eine Taxation neuer und alter
Waren überhaupt entschieden abzulehnen, event. mit der Be-
gründung, der Verein habe das beschlossen. (Zustimmung.)
Burger, Lahr: Man könnte vielleicht von Vereins wegen ein
Plakat anfertigen lassen und es den Mitgliedern des Vereins
zum Aufhängen im Laden zustellen.
Schmidt-Staub, Karlsruhe: Welche Gebühr soll bei Taxation
in Erbschaftsfällen erhoben werden? (Zuruf: Das wird am besten
jedem Einzelnen überlassen.)
Die Versammlung beschliesst, neue und alte Waren nicht zu
taxieren, mit Ausnahme vorerwähnter Fälle.
VI. Anträge von Mitgliedern.
Ein Antrag Schmidt-Staub, betreffend die Sonntagsruhe im
Handelsgewerbe, der als einziger Antrag einging, ist bereits im
Sinne des Antragstellers erledigt.
VII. Allgemeines.
Burger, Lahr, stellt die Frage: Darf ein Goldschmied, der
einen einzigen Gehilfen hat, über sein Geschäft schreiben
„Bijouteriefabrik, Spezialität Trauringe?“
Vorsitzender verneint diese Frage und gibt den Rat, zur
Beseitigung solcher unlauteren Konkurrenz — es handelt sich
um einen bestimmten Fall — sich an das Bezirksamt zu wenden.
Burger, Lahr: Derselbe Goldschmied schreibt „Filialen in
.“, obgleich er an einem der aufgeführten Orte eine Filiale
gar nicht mehr hat.
Vorsitzender bittet Burger um schriftliche Mitteilung des
Sachverhalts (mit genauer Angabe der Einzelheiten und mit den
nötigen Belegen) an den Vorstand, der dann eine Aufforderung
an den Betreffenden ergehen lassen, event. gerichtlich gegen ihn
vorgehen wird.
Lodholz, Freiburg, kommt noch einmal auf das Ausverkaufs-
wesen zu sprechen und führt einen Fall an, wo ein Goldschmied
seit etwa einem Jahre einen „Totalausverkauf“ veranstaltet und
annonciert, aber immer wieder Waren nachschiebt. Die Handels-
kammer habe die Sache in die Hand genommen; trotzdem werde
es sich wohl empfehlen, an diejenigen Fabrikanten heranzutreten,
die dem Inhaber des Geschäfts immer noch Waren liefern, und
die Erwartung auszusprechen, dass sie in Zukunft seine Aufträge
nicht mehr ausführen. (Zustimmung.)
Vorsitzender sagt ein Vorgehen des Vorstandes in dieser
Richtung zu.
Weitere Gegenstände werden nicht zur Sprache gebracht.
Der Vorsitzende schliesst die Versammlung mit Worten des
Dankes für das Erscheinen und für die rege Teilnahme an den
Verhandlungen. — Schluss nachmittags 3/42 Uhr.
An die Versammlung schloss sich ein gemeinschaftliches
Mittagessen an, woran sämtliche Erschienenen teilnahmen.
 
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