Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 29.1908
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https://doi.org/10.11588/diglit.55854#0080
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Nr. 7
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DOI article:Aus der Werkstatt
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60 <x>—--—h JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST ■_^7
•0° ■-MMB-■-H-tX>-
(Fig. 17.) LUTZ & WEISS, Ges. m. beschr. Haftpfl., PFORZHEIM.
Aus der Werkstatt.
Gebrauch von Kadmium in Silberlegierungen.
Kadmium gleicht in einzelnen Beziehungen dem Zink,
während es anderseits wieder eine gewisse Verwandschaft
zu Zinn hat. Die niederen und gewöhnlichen Temperaturen
von Metallen, bezw. deren niedere Schmelzpunkte, sind
aber in allen Industrien ausschlaggebend für deren Ver-
wendung. Als bemerkenswert möge gelten, dass z. B.
Zink bei 786° Fahrenheit (—437° Celsius), Blei bei 620"
Fahrenheit (=344° Celsius), Kadmium bei 610° Fahren-
heit (=338° Celsius) und Zinn bei 449" Fahrenheit
(= 249° Celsius) schmilzt, Kadmium also beinahe bei
gleicher Hitze schmilzt wie Blei.
Darum beginnt man auch, Kadmium mit guten Resul-
taten bei Silberlegierungen zu verwenden, bei Vielen
natürlich noch als sogenanntes „Geschäftsgeheimnis“,
weshalb es eben auch noch nicht allzusehr bekannt ist.
Für solche Zwecke ist es aber auch sehr gut, denn es
ist weicher als Zink und schmilzt bei niedrigeren Tem-
peraturen als dieses, weshalb es ebenso gute Verbindungen
Zum Feingehaltsgesetz für
Platinschmuck.
In Nr. 1 des „Journal der Goldschmiedekunst“ warfen wir die
Frage auf, ob nicht ein Feingehaltsgesetz für Platin am Platze
wäre, bevor auch dieses Metall durch alle möglichen Surrogate
diskreditiert sei. Unsere französischen Kollegen haben diese
Ansicht sofort erfasst und in den letzten Tagen eine Kommission
von 11 Mitgliedern gebildet, die das Wesen der ganzen Sache
studieren sollen und eventuell einen Gesetzentwurf vorzubereiten
haben.
Diese Kommission hat auch schon, und zwar sehr schnell,
praktische Arbeit geleistet. Sie ist der festen Überzeugung, dass
dem Platin, soweit es in der Juwelen- und Bijouterieindustrie zur
Verwendung kommt, der gleiche Schutz zu gewähren sei, wie dem
Gold und Silber, und schlägt deshalb folgende Hauptpunkte vor:
1. Das Platin wird in die Kategorie der Edelmetalle eingereiht
mit Gold, Silber und Kupfer eingeht. Die Legierung schmilzt
aber ebenso wieder bei niedrigen Hitzegraden als wenn Zink
allein zugesetzt würde.
Es ist eine Regel bei Legierungen, dass sich der Schmelzpunkt
derselben je niedriger ergibt, je mehr Metallarten zu der Legierung
verwendet werden, und daraus erklärt es sich denn auch, dass eine
Silberlegierung, welche aus Silber, Kupfer, Kadmium und Zink besteht,
einen viel niedrigeren Schmelzpunkt hat als eine Silberlegierung, die
nur Silber, Kupfer und Zink enthält. Am einfachsten ist es deshalb,
wenn man gerade gewisse Kupferteile der regulären Legierung
durch Kadmium ersetzt. Hat man z. B. als gewöhnliche Silber-
legierung eine Mischung von 6 Teilen Silber, 2 Teilen Kupfer und
1 Teil Zink und ersetzt nun, so erhält man dann: 6 Teile Silber,
1 Teil Kupfer, 1 Teil Kadmium und 1 Teil Zink.
Durch diesen Legierungsmodus können also Silberlegierungen
zusammengesetzt werden, die einen bedeutend niedrigeren Schmelz-
punkt aufweisen, als irgend eine Silberlegierung auf eine andere
Legierungsart. f
und muss unter Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften verkauft
werden.
2. Es ist über Platin das gleiche Fein-
gehaltsgesetz und die gleiche Kon-
trolle zu verhängen wie über Gold.
3. Die Legierung von 750 Tausend-
teilen mit 3 Tausendteilen zuge-
standener Schwankung ist als die
Minimalgrenze der Legierungen an-
zusehen.
4. Alle Gegenstände aus reinem oder
legiertem Platin, oder solche aus
Gold- mit Platinteilen oder Legie-
rungen von Platin sind mit dem
Fabrikzeichen zu versehen. Bei
Uhrgehäusen soll sich dies eben-
falls vorfinden.
Also ist doch endlich eingetreten,
was wir vorausgesehen haben und es
wird auch Gesetz werden.
Aber wo bleiben wir deutsche Gold-
schmiede angesichts solcher Rührigkeit
unserer französischen Kollegen?! —
Deutscher Michel! schläfst du?
(Fig. 18.) LUTZ & WEISS, Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht, PFORZHEIM.
Siehe Artikel Seitet54.
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(Fig. 17.) LUTZ & WEISS, Ges. m. beschr. Haftpfl., PFORZHEIM.
Aus der Werkstatt.
Gebrauch von Kadmium in Silberlegierungen.
Kadmium gleicht in einzelnen Beziehungen dem Zink,
während es anderseits wieder eine gewisse Verwandschaft
zu Zinn hat. Die niederen und gewöhnlichen Temperaturen
von Metallen, bezw. deren niedere Schmelzpunkte, sind
aber in allen Industrien ausschlaggebend für deren Ver-
wendung. Als bemerkenswert möge gelten, dass z. B.
Zink bei 786° Fahrenheit (—437° Celsius), Blei bei 620"
Fahrenheit (=344° Celsius), Kadmium bei 610° Fahren-
heit (=338° Celsius) und Zinn bei 449" Fahrenheit
(= 249° Celsius) schmilzt, Kadmium also beinahe bei
gleicher Hitze schmilzt wie Blei.
Darum beginnt man auch, Kadmium mit guten Resul-
taten bei Silberlegierungen zu verwenden, bei Vielen
natürlich noch als sogenanntes „Geschäftsgeheimnis“,
weshalb es eben auch noch nicht allzusehr bekannt ist.
Für solche Zwecke ist es aber auch sehr gut, denn es
ist weicher als Zink und schmilzt bei niedrigeren Tem-
peraturen als dieses, weshalb es ebenso gute Verbindungen
Zum Feingehaltsgesetz für
Platinschmuck.
In Nr. 1 des „Journal der Goldschmiedekunst“ warfen wir die
Frage auf, ob nicht ein Feingehaltsgesetz für Platin am Platze
wäre, bevor auch dieses Metall durch alle möglichen Surrogate
diskreditiert sei. Unsere französischen Kollegen haben diese
Ansicht sofort erfasst und in den letzten Tagen eine Kommission
von 11 Mitgliedern gebildet, die das Wesen der ganzen Sache
studieren sollen und eventuell einen Gesetzentwurf vorzubereiten
haben.
Diese Kommission hat auch schon, und zwar sehr schnell,
praktische Arbeit geleistet. Sie ist der festen Überzeugung, dass
dem Platin, soweit es in der Juwelen- und Bijouterieindustrie zur
Verwendung kommt, der gleiche Schutz zu gewähren sei, wie dem
Gold und Silber, und schlägt deshalb folgende Hauptpunkte vor:
1. Das Platin wird in die Kategorie der Edelmetalle eingereiht
mit Gold, Silber und Kupfer eingeht. Die Legierung schmilzt
aber ebenso wieder bei niedrigen Hitzegraden als wenn Zink
allein zugesetzt würde.
Es ist eine Regel bei Legierungen, dass sich der Schmelzpunkt
derselben je niedriger ergibt, je mehr Metallarten zu der Legierung
verwendet werden, und daraus erklärt es sich denn auch, dass eine
Silberlegierung, welche aus Silber, Kupfer, Kadmium und Zink besteht,
einen viel niedrigeren Schmelzpunkt hat als eine Silberlegierung, die
nur Silber, Kupfer und Zink enthält. Am einfachsten ist es deshalb,
wenn man gerade gewisse Kupferteile der regulären Legierung
durch Kadmium ersetzt. Hat man z. B. als gewöhnliche Silber-
legierung eine Mischung von 6 Teilen Silber, 2 Teilen Kupfer und
1 Teil Zink und ersetzt nun, so erhält man dann: 6 Teile Silber,
1 Teil Kupfer, 1 Teil Kadmium und 1 Teil Zink.
Durch diesen Legierungsmodus können also Silberlegierungen
zusammengesetzt werden, die einen bedeutend niedrigeren Schmelz-
punkt aufweisen, als irgend eine Silberlegierung auf eine andere
Legierungsart. f
und muss unter Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften verkauft
werden.
2. Es ist über Platin das gleiche Fein-
gehaltsgesetz und die gleiche Kon-
trolle zu verhängen wie über Gold.
3. Die Legierung von 750 Tausend-
teilen mit 3 Tausendteilen zuge-
standener Schwankung ist als die
Minimalgrenze der Legierungen an-
zusehen.
4. Alle Gegenstände aus reinem oder
legiertem Platin, oder solche aus
Gold- mit Platinteilen oder Legie-
rungen von Platin sind mit dem
Fabrikzeichen zu versehen. Bei
Uhrgehäusen soll sich dies eben-
falls vorfinden.
Also ist doch endlich eingetreten,
was wir vorausgesehen haben und es
wird auch Gesetz werden.
Aber wo bleiben wir deutsche Gold-
schmiede angesichts solcher Rührigkeit
unserer französischen Kollegen?! —
Deutscher Michel! schläfst du?
(Fig. 18.) LUTZ & WEISS, Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht, PFORZHEIM.
Siehe Artikel Seitet54.