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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 29.1908

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Nr. 26
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Ein Sparkassenbuch als - "Sicherheit"
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https://doi.org/10.11588/diglit.55854#0213

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igo8 <».- ■ JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST j.--=- ist

und Carl Franke, Hanau a. M.)

0

In dem Zimmer gab ich das
entfernte sich damit und kam

recht guten
zur Hochzeit
Uhr, Kette
Geschenk
für zirka

ich
bei

Aus der Hanauer Edelmetallindustrie.
Oben links und rechts je 4 Gliederarmbänder; danach je
4 moderne Fächerketten; in der Mitte: 1 Kavalierkette und
3 Herrenmedaillons; links u. rechts je 1 moderne Herrenkette-
Sämtlich Erzeugnisse der Ketten- und Bijouteriefabrik Friedrich Feuer-
stein (Inh. Friedrich Feuerstein

spiel gefolgt wären, habe
Ich habe dann noch
Anzeige gegen den Pfandleiher eingereicht, weil dieser
offenbar fahrlässig gehandelt hatte, denn es musste
ihm auffallen, dass eine und dieselbe Person inner-
halb weniger Tage immer die gleichen Gegenstände
versetzte: nämlich eine goldene Herrenuhr, eine dito
Kette und einen Brillantring. Ferner waren die mir
abgeschwindelten Gegenstände, noch bevor sie ver-
setzt worden, unter den gestohlenen Gegenständen
mit genauester Beschreibung, Gehäusenummer der
Uhr usw. gemeldet. Trotz aller Bemühungen meiner-
seits, ungeachtet auch einer Beschwerde an die Ober-
staatsanwaltschaft wurde gegen den Pfandleiher indes
keine Anklage erhoben! Ich selbst war um eine schwerwiegende
Erfahrung reicher.
Hand weg also von solchen Geschäften! Kürzlich wurde mir

teilung der Zettel
über die „Gestohlenen
Gegenstände“ die Juwe-
liere und Uhrmacher von
dem Vorkommnis zu unter-
richten, damit der freche Bursche
im Betretungsfalle festgenommen
werden könne. Dies schien ein-
zuleuchten und wurde auch befolgt;
drei Tage darauf sass der saubere
Patron hinter Schloss und Riegel; ein
Kollege hatte ihn auf Grund der be-
hördlichen Warnung festnehmen lassen.
Sämtliche Waren hatte der junge Mann
in ein und derselben Pfandleihe (mit einigen
Ausnahmen, wo er die Sache verschenkt hatte)
versetzt. Die Pfandscheine wurden gefunden, und
so konnten die Geschädigten ihre Waren selbst
einlösen, da kein Diebstahl vorlag.
Bei der Gerichtsverhandlung erschienen wohl
13 Geschädigte. Es wurde seitens des Gerichts
ine fortgesetzte Handlung angenommen und
auf 21/„ Jahre Gefängnis erkannt.
Der Staatsanwalt sagte u. a. in seiner
Rede, dass dem Angeklagten 240 Mk. bei
seiner Einlieferung abgenommen worden
se.^n. Dies liess mir keine
Ruhe; ich ging vom Gericht zu
einem Rechtsanwalt, teilte
ihm den Fall mit und wir
legten Beschlag auf die
obige Summe. Nachdem
das Urteil rechtskräftig
geworden war, kam ich
dann auch auf diese
Weise zu meinem
Gelde inkl. Kosten usw.,
da meine Sachen für
zirka 160 Mk. verpfän-
det gewesen waren.
Dass die übrigen Ge-
schädigten meinem Bei-
nicht erfahren. .
der Staatsanwaltschaft

Ein
Sparkassenbuch
als — „Sicherheit“.
Nutz und
Frommen meiner Herren
Kollegen teile ich nach-
stehendes aus meiner Er-
fahrung mit und hoffe dadurch,
manchen Goldschmied vor Scha-
den zu bewahren:
Vor zirka 2 Jahren — der Laden
war gerade von mehreren Kunden be-
sucht — kommt eines meiner jungen
Mädchen zu mir und fragt, ob ich ein
Sparkassenbuch als Sicherheit nehmen wolle;
ein junger Mann möchte verschiedenes kaufen
und mir monatlich 100 Mk. darauf zahlen. Ich
sah mir das Buch an; es waren seit Jahren Ein-
zahlungen geleistet, Zinsen berechnet, Rückzahlungen
gemacht und schien alles in schönster Ordnung.
Bei persönlichem Unterhandeln sagte der Be-
treffende, er sei in der Filiale einer Bank auf
der und der Strasse angestellt usw. Er machte
übrigens auch persönlich einen
Eindruck. Wie er sagte, wollte er
seiner Schwester fahren und eine
und Ring und noch ein anderes
erwerben. Schliesslich kaufte er
400 Mk., gab mir über alles eine schrift-
liche Erklärung und empfahl sich.
Am andern Morgen ging ich zu meiner
Beruhigung nach der Spar-
kasse; dort wurde mir
gesagt, ich könne nichts
auf das Buch abheben,
da erst 100 Mk. ab-
genommen seien, und
dies statutenmässig
nur alle Monate er-
folgen könne; ich
möchte mich aber in
ein näher bezeichnetes
Zimmer verfügen; viel-
leicht würde mir auf
Nachsuchen dies aus-
nahmsweise gestattet.
Buch ab; ein Beamter
nach langer Zeit mit dem Buche zurück und sagte, es
sei gefälscht; eingezahlt seien nur 10 Mk., alle
anderen Eintragungen seien falsch. Mir wurde das
Buch abgenommen, und ich erhielt eine Bescheinigung,
mit der ich mich zur Polizei begeben sollte. Auf dem
Polizeipräsidium wurde ich mit der Mitteilung emp-
fangen, dass ich der Zehnte wäre, der auf den Leim
gegangen sei. Der Fall wurde aufgenommen, und
der Kriminalbeamte sagte, nun müsste doch die Sache
in den Zeitungen veröffentlicht werden, um andere
vor gleichem Schaden zu bewahren. Dagegen bemerkte
ich, „und um den Schwindler zu warnen, damit er
nicht gefasst würde“.
Nun wurde mir die Frage gestellt, was die Behörde denn tun
solle. Ich gab den Rat, die Polizeireviere anzuweisen, bei Aus-
 
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