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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 29.1908

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Nr. 13
DOI Artikel:
Webel, Oskar: Schutz gegen Einbruchs-Verluste
DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.55854#0113

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Journal der Goldsrhmledekunst

LEIPZIG, Reichsstrasse 18-20

flr.13

21. März 1908.

Inhaltsverzeichnis u. Bezugsbedingungen
befinden sich am Schlüsse des redakt. Teiles.

3uweliere, Gold- und Silberschmiede,
CHEMNITZ, GERA-ALTENBURG, GLEIWITZ, GLOGAU,
Innung pfälz.Gold- u. Silberarbeiter (Sitz: NEUSTADT a.H.),
der Freien Vereinigungen der Gold- und Silberschmiede zu
Silberschmiede von BADEN, WÜRTTEMBERG, RHEINLAND
WÜRZBURG und des Regierungsbezirks FRANKFURT a. 0.

Erscheint jeden Sonnabend
in zwei sich abwechselnden Ausgaben.

29
Jahrgang

Amtliches Organ des Verbandes Deutscher
der Goldschmiede-Innungen zu BERLIN, BRAUNSCHWEIG,
KOLBERG, LEIPZIG, LIEGNITZ und SCHWEIDNITZ, der
der Goldschmiede-Werkgenossenschaft BERLIN (E. G. m. b.H ),
GÖRLITZ u. STETTIN und der Vereine der Juweliere, Gold-u.
und WESTFALEN, KÖLN, MÜNCHEN, WIESBADEN,
HERR!. SCHLAG DACH?




Nachdruck aller Artikel ohne Genehmigung der Redaktion ist verboten.

Schutz gegen Einbruchs-Verluste.
Von Oskar Webel.

In der allerjüngsten Zeit haben sich die Einbrüche
in Juweliergeschäfte ganz bedeutend vermehrt und
dabei eine Erscheinung gezeitigt, die wir festzustellen
nicht unterlassen wollen. Die durch die Einbrüche ent-
standenen Schäden sind zum grossen Teile ungedeckt
geblieben, zum anderen nur teilweise entschädigt worden,
und zwar aus dem Grunde nicht, weil die Schadenfälle
durchgängig Kollegen betroffen haben, die entweder in
der Eingehung einer Versicherung und in der Befolgung
der eingegangenen Bestimmungen nicht vorsichtig genug
oder aber überhaupt nicht versichert gewesen sind
und sie auch nicht — und das ist das Bedauerlichste
— der für sie bestehenden Einbruchskasse des Verbandes
angeschlossen waren. In sämtlichen Fällen aber wäre
die Einbruchskasse durchaus in der Lage gewesen, den
Geschädigten in einer Weise beizuspringen, die sie
vollauf befriedigt und die in keinen Verhältnissen zu den
erforderlichen Opfern gestanden haben würde, wenn sie
— ja, wenn sie Mitglied gewesen wären.
Es sei aus diesem Grunde noch einmal nachdrücklich
auf das Wesen und die Vorteile der von dem Verband
Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede ge-
schaffenen Einrichtung hingewiesen und der Beitritt allen
Nichtversicherten wie auch Versicherten dringend -ans
Herz gelegt.
Dass jeder Juwelier angesichts der sich steigernden
Gefahr eines Einbruchs es sich und seiner Existenz
schuldig ist, das Möglichste zur Sicherung seines Besitz-
tums zu tun, bedarf wohl eigentlich keiner weiteren
Begründung, und ferner auch die Tatsache kaum noch
eines Beweises, dass unsere heutigen Einbrecher vor
keinem technischen Schutzmittel zurückschrecken und
bereits Sicherungsmassregeln spielend überwunden haben,
die einem absoluten Schutz vor ihnen zu bieten schienen.
Dass aber auch ein gegen Einbruch versicherter Juwelier
noch keineswegs die Gewähr besitzt, in einem Schaden-

falle vollen Ersatz zu verlangen, ist leider Tatsache
Die Erfahrung hat gelehrt, dass in den meisten Fällen
die Versicherungsgesellschaften sich ihren Verpflich-
tungen zu entziehen versuchen und damit fast stets
Erfolg haben, da der Geschäftsmann nicht immer die
umfangreichen, unverständlich verklausulierten Bestim-
mungen vor Augen gehabt und mindestens eine Unter-
lassungssünde begangen hat, die für die Versicherungs-
gesellschaft zur willkommenen Hintertüre wird. Dazu
kommen die Schwierigkeiten, die jede Gesellschaft dem
Versicherungsnehmer bereitet und oftmals von ihm
Versicherungsmassregeln verlangt, die solche Unkosten
verursachen, dass sie allein schon einen empfindlichen
Einbruch bedeuten. Und schliesslich ist es heute bei-
nahe eine Gnade, wenn eine Versicherungsgesellschaft
überhaupt noch einen Juwelier gegen Einbruch versichert,
da das mögliche Eintreffen eines Schadenfalles nicht aus-
geschlossen und der Zweck des Versicherungsgeschäftes
nicht in erster Linie eine Regulierung riskanter Schäden
ist, sondern nur möglichst hohe Prämien und daraus
resultierende Dividende zu erlangen.
Diese durchaus nicht zu schwarz geschilderten Ver-
hältnisse haben zur Gründung einer Einbruchskasse im
Verbände gedrängt und schliesslich auch dazu geführt.
Diese nun seit knapp 2 Jahren bestehende Einbruchskasse
verfügt heute bereits über ein Kapital, das — wie schon
gesagt — sie in den Stand setzt, Schäden in einer
Weise zu regulieren oder zu mindern, die in keinem
Verhältnisse zu den geringen Opfern stehen, die von
ihren Mitgliedern gefordert werden. Sie hat bereits
Jahreseinnahmen zu verzeichnen, die Auszahlungen ermög-
lichen, wie sie unseres Wissens bisher von sämtlichen
Versicherungsgesellschaften noch niemals in einem Jahre
an Juweliere und Goldschmiede als Schadenersatz für
Einbrüche zur Auszahlung gelangt sind.
Dieser Fonds wird aber um so grösser werden, wenn
 
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