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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 29.1908

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Nr. 1
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Das Ende des Streiks in Oberstein
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Das Anlaufen der Schaufenster
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https://doi.org/10.11588/diglit.55854#0042

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8 JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST

Streikenden arbeitslos geblieben, denn die Fabrikanten sind
bei der ungünstigen Konjunktur und der durch die lange
Dauer der Bewegung bedingten Einschränkung des Ge-
schäftsbetriebs, andererseits auch durch die Einstellung und
Anlernung anderer Arbeitskräfte nicht in der Lage, die
volle Arbeiterzahl wieder einzustellen. So hat es der
mächtige Metallarbeiter-Verband an unserem kleinen Platze,
wo er es nicht mit grossen kapitalistischen Betrieben zu tun
hatte, nicht einmal vermocht, den Arbeitgeber-Verband zu Ver-
handlungen zu zwingen, ganz abgesehen von irgendwelchen
Zugeständnissen, gewiss ein interessanter Beitrag zur Ge-
schichte der Lohnkämpfe unserer Zeit. Allerdings haben einige
dem Arbeitgeber-Verband in Oberstein nicht angeschlossene
Firmen den grössten Teil der Forderungen bewilligen
müssen, der Arbeitgeber-Verband hat jedoch den Kampf

ohne jede Unterstützung durchgeführt, die ihm vielleicht
in späteren Zeiten in ähnlicher Lage seitens des neu-
gegründeten Zentralverbandes der Edelmetall-Industrie und
verwandter Zweige, Sitz in Pforzheim, zuteil werden könnte.
Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet, kann
man den Obersteiner Arbeitgebern ihre Unbeugsamkeit
nicht verdenken, haben dieselben doch in den letzten
Jahren alles, was in ihren Kräften stand, getan, die Lage
der Arbeiter zu verbessern. Die hiesigen Arbeitgeber
haben mit einer wirtschaftlichen Krisis in erster Linie
schwer zu kämpfen, und die hiesige Industrie, welche
grösstenteils auf billige Luxus- und Massenartikel arbeitet,
hätte die Durchführung der Forderungen des Metallarbeiter-
Verbandes nicht erschwingen können.

Das Anlaufen der Schaufenster.

Die kalte Jahreszeit bringt regelmässig einige Unannehmlich-
keiten für das Geschäftsleben mit sich, die mit dem starken
Temperaturabfall und den veränderten Niederschlagsverhältnissen
Zusammenhängen. Neben der ständigen Verschmutzung der Fuss-
böden durch eingeschleppten Schnee und Strassenkot ist da unter
den lästigsten dieser unangenehmen Begleiter des Winters das
Schwitzen der Schaufenster und Beschlagen der ausgestellten
Sachen mit kondensiertem Wasserdampf zu nennen.
Um lediglich die Scheiben des Schaufensters kondenswasser-
frei zu erhalten, wurden mehrfach Vorschriften gegeben, die dahin
zielen, die Oberfläche des Glases mit einer dünnen durchsichtigen
Schicht zu überziehen, die vermöge ihrer Oberflächenbeschaffen-
heit keinen Wasserdampf zum Niederschlagen bringt. Eine dünne
Fettschicht wäre das nächstliegende Mittel dazu, da sie aber die
Scheiben verschmiert, streifig macht, taugt sie nicht. Hingegen
bewähren sich die beiden folgenden Vorschriften:
A: oder B:
Wasser 1 1 Weingeist 1 1
Kochsalz 250 g Glyzerin 10 g
Weingeist 1 1
Man taucht ein an einer Stange befestigtes Rohlederpolster
in eine dieser Mischungen ein und überwischt damit unter kräftigem
Druck die innere Fläche der Scheibe morgens, mittags und abends.
Eine andere, vielverwendete Methode zielt dahin, die Schau-
fensterscheibe dauernd so warm und trocken zu halten, dass sich
keine Feuchtigkeit daran niederschlagen kann; dies geschieht
durch Anordnung einer Reihe kleiner Gasflämmchen (etwa 10—20
auf jeden Meter Fensterbreite) am unteren Ende der Scheibe; ein
warmer Luftstrom steigt dann ständig an der Scheibe empor.
Das Verfahren ist zwar wirksam, leidet aber an grossen Mängeln:
Kostspieligkeit durch die Einrichtung und den Gasverbrauch,
Schädigung der Waren durch die Verbrennungsprodukte, Gefahr

einer Entzündung und des Zerspringens der Scheibe. Dabei
verhütet es ein Anlaufen der Waren selbst nur in beschränktem
Masse.
Alle bisher genannten Mittel stellen nur eine symptomatische,
daher minderwertige Behandlung dar. Das einzige gründliche
Mittel ist: möglichster Abschluss des Schaufensters gegen die
Innenluft des Verkaufsraumes und kräftige Durchlüftung des
Schaufensters mit kalter Aussenluft. Dann besteht kein Tem-
peraturunterschied zwischen Innen- und Aussenfläche der Fenster-
scheibe und keiner zwischen den ausgestellten Gegenständen und
der sie umgebenden Luft. Nicht die Innenluft, die ja im Winter
infolge der Heizung und der dadurch erhöhten Verdunstung und
durch die Atemluft einen besonders hohen Wassergehalt hat,
sondern die trockenere Aussenluft umgibt das Schaufenster.
Um eine solche Durchlüftung in kräftiger Weise zu erzielen,
muss man ober- und unterhalb der äusseren Schaufensterscheibe
breite Klappen anbringen, die sich über die ganze Breite des
Schaufensters erstrecken; die Aussenluft dringt durch die untere
Klappe ein, streicht längs der Scheibe empor und verlässt das
Schaufenster wieder durch die obere Klappe. Diese ständige
Kühlung ist, wenn nur die Klappen genügend breit sind, so aus-
giebig, dass sie selbst dann noch ausreicht, wenn der Abschluss
des Schaufensters gegen die Innenluft nicht vollständig ist. Das
Eindringen von Staub und Regen lässt sich leicht durch ent-
sprechendes derartiges Verdecken der Klappen verhüten, dass die
Luft nur in gewundenem Wege hindurchdringen kann, wobei sich
die Staubteile absetzen und Regen überhaupt nicht hinein kann.
Zur warmen Jahreszeit sollen sich die Klappen ganz schliessen
lassen. Wenn aus irgend welchen Gründen der Abschluss des
Schaufensters gegen die Innenluft nicht möglich ist, so muss man
sich auf die oben beschriebene Methode des Bestreichens der
Fensterscheiben beschränken. W.-Cz.

Patentnachrichten
des Patentbureau 0. Krueger & Go., Dresden, Schlossstrasse 3.
Eingetragene Gebrauchsmuster.
Unter Nr. 323450 ist in Klasse 44a am 4. 11. 07 eingetragen
die von Wilhelm Fühner, Pforzheim, ange-
meldete Brosche-Sicherung.
Schutz-Anspruch: Die Neuheit besteht darin,
& r ' dass die die Sicherung bewirkende Vorrichtung
I I in einem starren, soliden Gehäuse liegt, das
jedes unabsichtliche Verbiegen oder Ausleiern,

wie dies bei den bis jetzt üblichen Sicherungen mit Feder oder
Schraube möglich war, absolut ausschliesst.

Unter Nr. 323272 ist in Klasse 44a am 6. 11. 07 einge-


tragen die von F. Kammerer, Pforzheim, an-
gemeldete, aus kreuzweise ineinander gefügten
Gliedern bestehende Schmuckkette.
Schutz-Anspruch: Schmuckkette, dadurch ge-
kennzeichnet, dass sie aus zwei miteinander
vereinigten Einzelketten besteht, deren Glieder

sich gegenseitig kreuzweise durchdringen.
 
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