1908 - ■ JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST j
in
Die in Punkt 7 erörterte Frage : Werden Goldschmiede- und
Uhrmacher durch Zugabeartikel in ihrem Erwerb geschädigt?
musste bejaht, aber gleichzeitig auch dahin beantwortet werden,
dass gegen einen derartigen Unfug, dessen höchste Breite das
Couponsystem der Jasmatzi-Zigarettenfabrik bilde, wenig mehr
als nichts zu machen sei. Herr König stellte allerdings fest,
dass der neue Gesetzentwurf gegen den unlauteren Wettbewerb
auch diesem Unwesen zu steuern geeignet sei.
Punkt 8 endlich befasste sich mit einer Besprechung über ein
Schöffengerichtsurteil in der Klagesache gegen einen Uhrmacher
in Pritzwalk, der sich Goldschmiedemeister nennt. Der Referent,
Herr Fischer, gab seinem Bedauern darüber Ausdruck, dass der
Deutsche Uhrmacherbund in dieser Sache dem vom Juwelierverband
Verklagten mit Material an die Hand gegangen sei und dadurch eine
unberechtigte Anmassung unterstützt habe. Es stehe dies im Wider-
spruch zu der in der Konferenz beschlossenen Resolution, wonach
nur der zur Führung des Goldschmiede- bezw. Uhrmachertitels be-
rechtigt sei, der eine ordnungsmässige Lehrzeit durchgemacht habe.
Die Vertreter des Deutschen Uhrmacherbundes, Herren Marfels
und Schultz, suchten diesen Vorwurf zu entkräften und verwiesen
auf die zugunsten des Angeklagten ergangenen Urteile. Sie
wären überdies ihren Mitgliedern schuldig, diese auf Verlangen
in Prozessangelegenheiten mit Rat und Tat zu unterstützen, und
legten ihnen im übrigen jederzeit dringend ans Herz, sich der
Aneignung des Titels „Goldarbeiter“ zu enthalten.
Bei der bekannten Stellung der beiden Berufszweige in dieser
Streitfrage und angesichts der überwiegenden Mehrheit der an-
wesenden Uhrmacher, die um so grösser war, als die Herren Baumert
und Fuhrmann bereits vor diesem Punkte die Konferenz verlassen
hatten, war eine Verständigung leider nicht zu erzielen, weshalb
Herr Fischer auf eine Abstimmung über diesen Punkt verzichtete.
Der nach der Entfernung des Herrn Fischer erfolgten Abstimmung
kann sonach keine Bedeutung beigemessen werden.
Jedenfalls ist es bedauerlich, dass die Anmassung einzelner
Uhrmacher dem Titel Goldarbeiter gegenüber die erspriessliche
Tätigkeit der Konferenzen auf neutralem Boden stört; aber die
prinzipielle Haltung der Uhrmacherverbände in dieser Streitfrage
bedeutet eine Klippe, die im Interesse der Gesamtheit beider Gewerbe
und der beide Teile berührenden Fragen unter allen Umständen
beseitigt werden sollte!
Die Henri Dunant-Medailie.
(Mit 2 Abbildungen.)
Am 8. Mai d. J. vereinigt sich die gesamte Kultur-
welt zu einer internationalen, durchaus berechtigten
Huldigung, gilt es doch Anteil zu nehmen an dem
80. Geburtstage des Genfer Philanthropen Jean Henri
Dunant, jenes Mannes, der durch sein tatkräftiges
Eintreten in Wort und Schrift für den Gedanken
der freiwilligen Krankenpflege im Kriege die An-
regung zu einem der bedeutendsten, segensreichsten
Werke in der ganzen Geschichte der Menschheit
gegeben hat — zur Schaffung der Institution vom
„Roten Kreuz“. Unter dem Eindruck der entsetz-
lichen Verlustziffern in der Schlacht bei Solferino — am 24. Juni am 8. Mai d. J. zu einem Ehrentage internationalen Charakters
1859 — es fielen dort bezw. wurden verwundet 27500 Mann,
schrieb Dunant 1862 sein berühmtes Buch: „Un Souvenir de Sol-
ferino“ (eine Erinnerung an Solferino) und erregte damit die
werktätige Teilnahme aller Kulturstaaten, aller Gebildeten für eine
Linderung der durch den Krieg hervorgerufenen entsetzlichen
Leiden. Eine Folge der Dunantschen Anregung war die Gründung
der Genfer Konvention am 22. August 1864, nach dem provi-
sorischen Entwurf des Genfer Kongresses im Jahre 1863. Es
wurde darin die Neutralität der im Kriege Verwundeten, bezw.
Erkrankten, des amtlichen und freiwilligen Krankenpflegepersonals,
der Verbandsplätze, des Pflegematerials usw. von 16 Staaten
garantiert. Auch an der Vervollkommnung der einzelnen Be-
stimmungen des Genfer Abkommens, dem selbst die Türkei und
Persien später beitraten, hat Dunant in den folgenden Jahrzehnten
lebhaften Anteil genommen. Aus diesem Grunde wird sich auch
der Eintritt des Schweizer Philanthropen in das Patriarchenalter
gestalten. Unter den vielen Zeichen des Dankes, die dem ver-
dienstvollen Manne bei dieser Gelegenheit zugedacht sind, ist
eine Henri Dunant-Medailie von besonderem Interesse. Unsere
beiden Abbildungen veranschaulichen diese Medaille. Die Vorder-
seite zeigt das wohlgelungene Porträt Dunants mit der Umschrift:
„Johannes Henricus Dunant, geboren 8. Mai 1828“, die Rückseite
weist unter dem Zeichen des Roten Kreuzes und den Jahreszahlen
1828 und 1908 die Inschrift auf: (in deutscher Übersetzung) „Jo-
hannes Henricus Dunant, Begründer des Werkes vom Roten
Kreuz 1863; Hauptförderer der Genfer Konvention 1864“.
Die Medaille ist das jüngste künstlerische Erzeugnis der re-
nommierten Firma Wilh. Mayer & Frz. Wilhelm, Prägeanstalt in
Stuttgart, die damit wieder einen vorzüglichen Beweis ihrer
Leistungsfähigkeit, eine in ihrer Einfachheit und schlichten Ge-
diegenheit bei feinsinniger Ausführung hervorragende Probe
künstlerisch-technischen Schaffens abgelegt hat. Dr. D.
Zu unseren
Den Export-Mustern von Adolf Müller in Schwäb. Gmünd in
Nr. 9 d. Jahrg. lassen wir heute einige weitere folgen. Auch die
hier wiedergegebenen Muster zeichnen sich weniger durch über-
raschende Originalität, als durch Gefälligkeit und wirksame An-
ordnung der Steine aus. —
Auch zeigen wir den bereits in der letzten Nummer vom
28. März erwähnten Jubilar Hermann Muncke im Bilde. Er feierte
Abbildungen.
am 1. April d. J. das Jubiläum seiner 25 jährigen Tätigkeit als
Reisender der Firma Koch & Bergfeld , in Bremen. Bekanntlich
ist Herr Muncke ein ebenso beliebter Mensch und wackerer Freund
wie „treuer Diener seines Herrn“, so dass die Wiedergabe seines
Konterfeis an dieser Stelle wohl gerechtfertigt erscheint.
Die übrigen Abbildungen finden ihre Erklärungen in den
betreffenden Artikeln.
in
Die in Punkt 7 erörterte Frage : Werden Goldschmiede- und
Uhrmacher durch Zugabeartikel in ihrem Erwerb geschädigt?
musste bejaht, aber gleichzeitig auch dahin beantwortet werden,
dass gegen einen derartigen Unfug, dessen höchste Breite das
Couponsystem der Jasmatzi-Zigarettenfabrik bilde, wenig mehr
als nichts zu machen sei. Herr König stellte allerdings fest,
dass der neue Gesetzentwurf gegen den unlauteren Wettbewerb
auch diesem Unwesen zu steuern geeignet sei.
Punkt 8 endlich befasste sich mit einer Besprechung über ein
Schöffengerichtsurteil in der Klagesache gegen einen Uhrmacher
in Pritzwalk, der sich Goldschmiedemeister nennt. Der Referent,
Herr Fischer, gab seinem Bedauern darüber Ausdruck, dass der
Deutsche Uhrmacherbund in dieser Sache dem vom Juwelierverband
Verklagten mit Material an die Hand gegangen sei und dadurch eine
unberechtigte Anmassung unterstützt habe. Es stehe dies im Wider-
spruch zu der in der Konferenz beschlossenen Resolution, wonach
nur der zur Führung des Goldschmiede- bezw. Uhrmachertitels be-
rechtigt sei, der eine ordnungsmässige Lehrzeit durchgemacht habe.
Die Vertreter des Deutschen Uhrmacherbundes, Herren Marfels
und Schultz, suchten diesen Vorwurf zu entkräften und verwiesen
auf die zugunsten des Angeklagten ergangenen Urteile. Sie
wären überdies ihren Mitgliedern schuldig, diese auf Verlangen
in Prozessangelegenheiten mit Rat und Tat zu unterstützen, und
legten ihnen im übrigen jederzeit dringend ans Herz, sich der
Aneignung des Titels „Goldarbeiter“ zu enthalten.
Bei der bekannten Stellung der beiden Berufszweige in dieser
Streitfrage und angesichts der überwiegenden Mehrheit der an-
wesenden Uhrmacher, die um so grösser war, als die Herren Baumert
und Fuhrmann bereits vor diesem Punkte die Konferenz verlassen
hatten, war eine Verständigung leider nicht zu erzielen, weshalb
Herr Fischer auf eine Abstimmung über diesen Punkt verzichtete.
Der nach der Entfernung des Herrn Fischer erfolgten Abstimmung
kann sonach keine Bedeutung beigemessen werden.
Jedenfalls ist es bedauerlich, dass die Anmassung einzelner
Uhrmacher dem Titel Goldarbeiter gegenüber die erspriessliche
Tätigkeit der Konferenzen auf neutralem Boden stört; aber die
prinzipielle Haltung der Uhrmacherverbände in dieser Streitfrage
bedeutet eine Klippe, die im Interesse der Gesamtheit beider Gewerbe
und der beide Teile berührenden Fragen unter allen Umständen
beseitigt werden sollte!
Die Henri Dunant-Medailie.
(Mit 2 Abbildungen.)
Am 8. Mai d. J. vereinigt sich die gesamte Kultur-
welt zu einer internationalen, durchaus berechtigten
Huldigung, gilt es doch Anteil zu nehmen an dem
80. Geburtstage des Genfer Philanthropen Jean Henri
Dunant, jenes Mannes, der durch sein tatkräftiges
Eintreten in Wort und Schrift für den Gedanken
der freiwilligen Krankenpflege im Kriege die An-
regung zu einem der bedeutendsten, segensreichsten
Werke in der ganzen Geschichte der Menschheit
gegeben hat — zur Schaffung der Institution vom
„Roten Kreuz“. Unter dem Eindruck der entsetz-
lichen Verlustziffern in der Schlacht bei Solferino — am 24. Juni am 8. Mai d. J. zu einem Ehrentage internationalen Charakters
1859 — es fielen dort bezw. wurden verwundet 27500 Mann,
schrieb Dunant 1862 sein berühmtes Buch: „Un Souvenir de Sol-
ferino“ (eine Erinnerung an Solferino) und erregte damit die
werktätige Teilnahme aller Kulturstaaten, aller Gebildeten für eine
Linderung der durch den Krieg hervorgerufenen entsetzlichen
Leiden. Eine Folge der Dunantschen Anregung war die Gründung
der Genfer Konvention am 22. August 1864, nach dem provi-
sorischen Entwurf des Genfer Kongresses im Jahre 1863. Es
wurde darin die Neutralität der im Kriege Verwundeten, bezw.
Erkrankten, des amtlichen und freiwilligen Krankenpflegepersonals,
der Verbandsplätze, des Pflegematerials usw. von 16 Staaten
garantiert. Auch an der Vervollkommnung der einzelnen Be-
stimmungen des Genfer Abkommens, dem selbst die Türkei und
Persien später beitraten, hat Dunant in den folgenden Jahrzehnten
lebhaften Anteil genommen. Aus diesem Grunde wird sich auch
der Eintritt des Schweizer Philanthropen in das Patriarchenalter
gestalten. Unter den vielen Zeichen des Dankes, die dem ver-
dienstvollen Manne bei dieser Gelegenheit zugedacht sind, ist
eine Henri Dunant-Medailie von besonderem Interesse. Unsere
beiden Abbildungen veranschaulichen diese Medaille. Die Vorder-
seite zeigt das wohlgelungene Porträt Dunants mit der Umschrift:
„Johannes Henricus Dunant, geboren 8. Mai 1828“, die Rückseite
weist unter dem Zeichen des Roten Kreuzes und den Jahreszahlen
1828 und 1908 die Inschrift auf: (in deutscher Übersetzung) „Jo-
hannes Henricus Dunant, Begründer des Werkes vom Roten
Kreuz 1863; Hauptförderer der Genfer Konvention 1864“.
Die Medaille ist das jüngste künstlerische Erzeugnis der re-
nommierten Firma Wilh. Mayer & Frz. Wilhelm, Prägeanstalt in
Stuttgart, die damit wieder einen vorzüglichen Beweis ihrer
Leistungsfähigkeit, eine in ihrer Einfachheit und schlichten Ge-
diegenheit bei feinsinniger Ausführung hervorragende Probe
künstlerisch-technischen Schaffens abgelegt hat. Dr. D.
Zu unseren
Den Export-Mustern von Adolf Müller in Schwäb. Gmünd in
Nr. 9 d. Jahrg. lassen wir heute einige weitere folgen. Auch die
hier wiedergegebenen Muster zeichnen sich weniger durch über-
raschende Originalität, als durch Gefälligkeit und wirksame An-
ordnung der Steine aus. —
Auch zeigen wir den bereits in der letzten Nummer vom
28. März erwähnten Jubilar Hermann Muncke im Bilde. Er feierte
Abbildungen.
am 1. April d. J. das Jubiläum seiner 25 jährigen Tätigkeit als
Reisender der Firma Koch & Bergfeld , in Bremen. Bekanntlich
ist Herr Muncke ein ebenso beliebter Mensch und wackerer Freund
wie „treuer Diener seines Herrn“, so dass die Wiedergabe seines
Konterfeis an dieser Stelle wohl gerechtfertigt erscheint.
Die übrigen Abbildungen finden ihre Erklärungen in den
betreffenden Artikeln.