BEILAGE ZUM JOURNAL
Tafelgeräte aus Silber 0,97 dz im Werte von 29000 Mark;
Schmuckgegenstände aus Silber 0,30 dz im Werte von 15000Mark;
Waren aus Nickel 0,22 dz im Werte von 12000 Mark; feine
Messingwaren 199 dz im Werte von 111000 Mark; feine Waren
aus anderen Kupferlegierungen als Messing 22 dz im Werte
von 14000 Mark; Waren aus vergoldeten oder mit Gold belegten
unedlen Metallen 3 dz im Werte von 62000 Mark; Waren aus
versilberten oder mit Silber belegten unedlen Metallen 26 dz
im Werte von 32000 Mark.
Die gleichen Angaben für das Jahr 1907 lassen sich nach
Lage unserer amtlichen Handelsstatistik noch nicht geben.
Nach der Statistik des Australischen Bundes stellen sich die
für uns in Betracht kommenden Einfuhrzahlen für das Jahr 1905
— die gleichen Angaben für das Jahr 1906 liegen noch nicht vor —
wie unten angegeben. Hier führen wir neben den Gesamteinfuhr-
zahlen und dem Anteil Deutschlands an denselben noch diejenigen
hauptsächlichsten Länder mit auf, die ebenfalls bei der Lieferung
der für uns in Betracht kommenden Artikel nach Australien in
Frage kommen, mit denen Deutschland also auf dem australischen
Markte in Wettbewerb zu treten hat.
Die Statistik des Australischen Bundes macht ihre Angaben
DER GOLDSCHMIEDEKUNST. =====
sowohl nach dem Herkunftsland, als auch nach dem Ursprungsland.
Unter Herkunftsland ist das Land zu verstehen, aus dem eine
Ware bezogen, also gekauft worden ist, während als Ursprungs-
land das Land angesehen wird, in dem der betreffende Gegen-
stand hergestellt wurde. Diese Unterscheidung ist sehr wertvoll,
da sie erkennen lässt, eine wie grosse Rolle der Zwischenhandel
spielt. Wir haben die Zahlen, die das Ursprungsland angeben, in
Klammern beigefügt. Die Angaben verstehen sich in Pfund
Sterling. Australien führte aus dem Auslande ein:
Schmucksachen, fertige, echte und unechte, im ganzen für
314500; davon kamen aus England für 277 322 (248814), Österreich-
Ungarn für 488 (3809), Belgien für 498 (11), Frankreich für
2389 (8116), Deutschland für 19200 (38835), Japan für 1911 (1695)
und aus den Vereinigten Staaten Nordamerikas für 8572 (9762).
Schmucksachen, unfertige, im ganzen für 5248; davon kamen
aus England für 4874 (4299), Deutschland für 243 (656), Ver-
einigte Staaten Nordamerikas für 109 (221); Blattgold und Blatt-
silber, im ganzen für 10716, davon kamen aus England für
4838 (3660), Deutschland für 4489 (5302) und aus den Vereinigten
Staaten Nordamerikas für 887 (1713).
Vermischtes.
Erhebung von Wechselprotesten durch die Post. Vom
1. Oktober 1908 an übernimmt die Postverwaltung die Erhebung
von Wechsel- und Scheckprotesten mit folgenden Beschränkungen:
Proteste, die sich auf eine andere wechselrechtliche Leistung als
die Zahlung beziehen, werden nicht erhoben. Die Erhebung von
Protesten mangels Zahlung bleibt ausgeschlossen: a) für Wechsel
und Schecks, die über mehr als 800 Mark lauten, b) für Wechsel
und Schecks, die in fremder Sprache ausgestellt sind, c) für Wechsel
und Schecks, die auf eine ausländische Münzsorte lauten, sofern
der Aussteller durch den Gebrauch des Wortes „effektiv“ oder eines
ähnlichen Zusatzes die Zahlung in der im Wechsel benannten Münz-
sorte ausdrücklich bestimmt hat, d) für Wechsel, die mit Notadresse
oder Ehrenakzept versehen sind, e) für Wechsel, die unter Vorlegung
mehrerer Exemplare desselben Wechsels oder unter Vorlegung des
Originals und einer Kopie zu protestieren sind.
Oesterreich-Ungarn. Stempelpflichtigkeit der Protokolle
über den Aufenthalt von Ausländern in Budapest. Nach den
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über den Aufenthalt von
Ausländern in Budapest hat sich jeder Ausländer, der länger als
2 Wochen in Budapest zu bleiben beabsichtigt, beim Budapester
Magistrat zu melden, wo alsdann ein Protokoll mit ihm aufgenommen
wird. Nach einer Mitteilung im „Neuen Fester Journal“ sind diese
Protokolle, wie der Minister des Innern in einem Einzelfall ent-
schieden hat, stempelpflichtig. Die Stempelgebühr beträgt für jeden
Bogen des Protokolls eine Krone; für behördliche Zeugnisse ist eine
Gebühr von 2 Kronen zu entrichten.
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Budapest.)
Zollwesen.
* Serbien. Aufgeld bei Zollzahlungen in Silber. Gemäss
einem Erlasse des serbischen Finanzministers soll bei der Entrichtung
der Zollgefälle in Silber ein dem höchsten Marktpreis entsprechendes
Aufgeld von v. H. erhoben werden. (Srpske Novine)
Costa Rica. Zuschlag zu den Einfuhrzöllen an Stelle der
Gebühren für Konsularfakturen. Die im Auslande erhobenen
Gebühren für die Ausstellung von Konsularfakturen durch einen
Konsul Costa Ricas oder seinen Stellvertreter sind aufgehoben und
durch einen von dem Zollamt in Costa Rica zu erhebenden Zuschlag
von 2 v. H. zu dem auf Waren entfallenden Einfuhrzoll ersetzt
worden. (The Board of Trade Journal.)
Export-Nachrichten.
* Der Eingang von Gold in die staatlichen Goldschmelz-
Laboratorien in Russland im Jahre 1907. Im Jahre 1907 sind
an die russischen staatlichen Goldschmelz-Laboratorien im ganzen
1169 Pud 11 Pfund 46 Solotnik 32 Dolen Gold aus den staatlichen
verpachteten Goldminen und 590 Pud 14 Pfund 23 Solotnik 71
Dolen Gold aus privaten Goldminen, zusammen 1759 Pud 25 Pfund
70 Solotnik 7 Dolen eingeliefert worden. (1 Pud = 16,3805 kg,
hat 40 russische Pfund; das Pfund — 409,5 g umfasst 96 Solotnik
zu 96 Dolen Die Red.). Hiernach hat der Eingang von Gold in
die staatlichen Laboratorien im Jahre 1907 die Eingänge in den
beiden vorhergehenden Jahren bedeutend überstiegen, wenngleich
AllSkUIlft 111 7nll Alin Ql DFf QYlll Dlf OH wird bereitwilligst von der Redaktion des „Journal der Goldschmiede-
k "ulöy ullllul |>öll kunst“ erteilt. Anfragen wolle man freundl. Rückporto beifügen.
oder legiertem Silber in Masse nur über die in den Provinzial-Haupt-
städten errichteten Zollämter und über Irün, Port-Bou, Valencia de
Alcantara, Cartagena, Vigo und Gijon erfolgen, wo nach Unter-
suchung sein Feingehalt festgesetzt wird. Das eingeführte Silber
muss mit Begleitschein befördert werden, den das Zollamt auszu-
stellen hat, wo die Abfertigung erfolgt. Die Empfänger von
angeführtem, legiertem Silber mit einem Feingehalte von 825 bis
910 Tausendstel haben laufende Rechnung über dessen Verwendung
zu fuhren; ihre Anstalten, Fabriken oder Werkstätten stehen unter
Aufsicht der Generaldirektion des Schatzamts. Das in Spanien
erzeugte Silber unterliegt den nämlichen Vorschriften in bezug auf
Beförderung, Verwendung und Aufsicht wie das aus dem Ausland
ernge u rte. Die vorstehenden Bestimmungen sollen am 1. September
d j8- m Kraft treten‘ (Gaceta de Madrid.)
er den Umfang
der Eingänge in der Periode 1899 bi
s 1903 noch
nicht erreicht hat, wie aus nachfolgender Tabelle zu
ersehen ist:
Eingegangen an reinem
Bold
Pud
Pfunc
Solotnik
Dolen
im
Jahre
1899
. . 2021
20
—
—
n
1900
. . 2052
16
—
—
n
1901
. . 2087
2'9
—
—
n
1902
. . 2036
20
93
77
n
n
1903
. . 1941
24
44
92
n
1904
. . 1735
30
37
34
1905
. . 1510
8
82
42
1906
. . 1523
10
67
86
1907
. . 1759
25
70
07.
* Spanien.
Vorschriften über die
Einfuhr von Silber.
Laut Verordnung vom
17. August d. J. darf
die Einfuhr
von reinem
Tafelgeräte aus Silber 0,97 dz im Werte von 29000 Mark;
Schmuckgegenstände aus Silber 0,30 dz im Werte von 15000Mark;
Waren aus Nickel 0,22 dz im Werte von 12000 Mark; feine
Messingwaren 199 dz im Werte von 111000 Mark; feine Waren
aus anderen Kupferlegierungen als Messing 22 dz im Werte
von 14000 Mark; Waren aus vergoldeten oder mit Gold belegten
unedlen Metallen 3 dz im Werte von 62000 Mark; Waren aus
versilberten oder mit Silber belegten unedlen Metallen 26 dz
im Werte von 32000 Mark.
Die gleichen Angaben für das Jahr 1907 lassen sich nach
Lage unserer amtlichen Handelsstatistik noch nicht geben.
Nach der Statistik des Australischen Bundes stellen sich die
für uns in Betracht kommenden Einfuhrzahlen für das Jahr 1905
— die gleichen Angaben für das Jahr 1906 liegen noch nicht vor —
wie unten angegeben. Hier führen wir neben den Gesamteinfuhr-
zahlen und dem Anteil Deutschlands an denselben noch diejenigen
hauptsächlichsten Länder mit auf, die ebenfalls bei der Lieferung
der für uns in Betracht kommenden Artikel nach Australien in
Frage kommen, mit denen Deutschland also auf dem australischen
Markte in Wettbewerb zu treten hat.
Die Statistik des Australischen Bundes macht ihre Angaben
DER GOLDSCHMIEDEKUNST. =====
sowohl nach dem Herkunftsland, als auch nach dem Ursprungsland.
Unter Herkunftsland ist das Land zu verstehen, aus dem eine
Ware bezogen, also gekauft worden ist, während als Ursprungs-
land das Land angesehen wird, in dem der betreffende Gegen-
stand hergestellt wurde. Diese Unterscheidung ist sehr wertvoll,
da sie erkennen lässt, eine wie grosse Rolle der Zwischenhandel
spielt. Wir haben die Zahlen, die das Ursprungsland angeben, in
Klammern beigefügt. Die Angaben verstehen sich in Pfund
Sterling. Australien führte aus dem Auslande ein:
Schmucksachen, fertige, echte und unechte, im ganzen für
314500; davon kamen aus England für 277 322 (248814), Österreich-
Ungarn für 488 (3809), Belgien für 498 (11), Frankreich für
2389 (8116), Deutschland für 19200 (38835), Japan für 1911 (1695)
und aus den Vereinigten Staaten Nordamerikas für 8572 (9762).
Schmucksachen, unfertige, im ganzen für 5248; davon kamen
aus England für 4874 (4299), Deutschland für 243 (656), Ver-
einigte Staaten Nordamerikas für 109 (221); Blattgold und Blatt-
silber, im ganzen für 10716, davon kamen aus England für
4838 (3660), Deutschland für 4489 (5302) und aus den Vereinigten
Staaten Nordamerikas für 887 (1713).
Vermischtes.
Erhebung von Wechselprotesten durch die Post. Vom
1. Oktober 1908 an übernimmt die Postverwaltung die Erhebung
von Wechsel- und Scheckprotesten mit folgenden Beschränkungen:
Proteste, die sich auf eine andere wechselrechtliche Leistung als
die Zahlung beziehen, werden nicht erhoben. Die Erhebung von
Protesten mangels Zahlung bleibt ausgeschlossen: a) für Wechsel
und Schecks, die über mehr als 800 Mark lauten, b) für Wechsel
und Schecks, die in fremder Sprache ausgestellt sind, c) für Wechsel
und Schecks, die auf eine ausländische Münzsorte lauten, sofern
der Aussteller durch den Gebrauch des Wortes „effektiv“ oder eines
ähnlichen Zusatzes die Zahlung in der im Wechsel benannten Münz-
sorte ausdrücklich bestimmt hat, d) für Wechsel, die mit Notadresse
oder Ehrenakzept versehen sind, e) für Wechsel, die unter Vorlegung
mehrerer Exemplare desselben Wechsels oder unter Vorlegung des
Originals und einer Kopie zu protestieren sind.
Oesterreich-Ungarn. Stempelpflichtigkeit der Protokolle
über den Aufenthalt von Ausländern in Budapest. Nach den
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über den Aufenthalt von
Ausländern in Budapest hat sich jeder Ausländer, der länger als
2 Wochen in Budapest zu bleiben beabsichtigt, beim Budapester
Magistrat zu melden, wo alsdann ein Protokoll mit ihm aufgenommen
wird. Nach einer Mitteilung im „Neuen Fester Journal“ sind diese
Protokolle, wie der Minister des Innern in einem Einzelfall ent-
schieden hat, stempelpflichtig. Die Stempelgebühr beträgt für jeden
Bogen des Protokolls eine Krone; für behördliche Zeugnisse ist eine
Gebühr von 2 Kronen zu entrichten.
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Budapest.)
Zollwesen.
* Serbien. Aufgeld bei Zollzahlungen in Silber. Gemäss
einem Erlasse des serbischen Finanzministers soll bei der Entrichtung
der Zollgefälle in Silber ein dem höchsten Marktpreis entsprechendes
Aufgeld von v. H. erhoben werden. (Srpske Novine)
Costa Rica. Zuschlag zu den Einfuhrzöllen an Stelle der
Gebühren für Konsularfakturen. Die im Auslande erhobenen
Gebühren für die Ausstellung von Konsularfakturen durch einen
Konsul Costa Ricas oder seinen Stellvertreter sind aufgehoben und
durch einen von dem Zollamt in Costa Rica zu erhebenden Zuschlag
von 2 v. H. zu dem auf Waren entfallenden Einfuhrzoll ersetzt
worden. (The Board of Trade Journal.)
Export-Nachrichten.
* Der Eingang von Gold in die staatlichen Goldschmelz-
Laboratorien in Russland im Jahre 1907. Im Jahre 1907 sind
an die russischen staatlichen Goldschmelz-Laboratorien im ganzen
1169 Pud 11 Pfund 46 Solotnik 32 Dolen Gold aus den staatlichen
verpachteten Goldminen und 590 Pud 14 Pfund 23 Solotnik 71
Dolen Gold aus privaten Goldminen, zusammen 1759 Pud 25 Pfund
70 Solotnik 7 Dolen eingeliefert worden. (1 Pud = 16,3805 kg,
hat 40 russische Pfund; das Pfund — 409,5 g umfasst 96 Solotnik
zu 96 Dolen Die Red.). Hiernach hat der Eingang von Gold in
die staatlichen Laboratorien im Jahre 1907 die Eingänge in den
beiden vorhergehenden Jahren bedeutend überstiegen, wenngleich
AllSkUIlft 111 7nll Alin Ql DFf QYlll Dlf OH wird bereitwilligst von der Redaktion des „Journal der Goldschmiede-
k "ulöy ullllul |>öll kunst“ erteilt. Anfragen wolle man freundl. Rückporto beifügen.
oder legiertem Silber in Masse nur über die in den Provinzial-Haupt-
städten errichteten Zollämter und über Irün, Port-Bou, Valencia de
Alcantara, Cartagena, Vigo und Gijon erfolgen, wo nach Unter-
suchung sein Feingehalt festgesetzt wird. Das eingeführte Silber
muss mit Begleitschein befördert werden, den das Zollamt auszu-
stellen hat, wo die Abfertigung erfolgt. Die Empfänger von
angeführtem, legiertem Silber mit einem Feingehalte von 825 bis
910 Tausendstel haben laufende Rechnung über dessen Verwendung
zu fuhren; ihre Anstalten, Fabriken oder Werkstätten stehen unter
Aufsicht der Generaldirektion des Schatzamts. Das in Spanien
erzeugte Silber unterliegt den nämlichen Vorschriften in bezug auf
Beförderung, Verwendung und Aufsicht wie das aus dem Ausland
ernge u rte. Die vorstehenden Bestimmungen sollen am 1. September
d j8- m Kraft treten‘ (Gaceta de Madrid.)
er den Umfang
der Eingänge in der Periode 1899 bi
s 1903 noch
nicht erreicht hat, wie aus nachfolgender Tabelle zu
ersehen ist:
Eingegangen an reinem
Bold
Pud
Pfunc
Solotnik
Dolen
im
Jahre
1899
. . 2021
20
—
—
n
1900
. . 2052
16
—
—
n
1901
. . 2087
2'9
—
—
n
1902
. . 2036
20
93
77
n
n
1903
. . 1941
24
44
92
n
1904
. . 1735
30
37
34
1905
. . 1510
8
82
42
1906
. . 1523
10
67
86
1907
. . 1759
25
70
07.
* Spanien.
Vorschriften über die
Einfuhr von Silber.
Laut Verordnung vom
17. August d. J. darf
die Einfuhr
von reinem