Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 29.1908
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https://doi.org/10.11588/diglit.55854#0121
DOI issue:
Nr. 13
DOI article:Friese, Friedrich: Schutzmassregeln für Juwelierläden
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1908 - ■, JOURNAL DER GOLDSCHMIEDEKUNST ■ -97
Schutzmassregeln für Juwelierläden.
Von Friedrich Friese, Osnabrück.
Wie die Erfahrungen gelehrt haben, finden nächtliche
Einbrüche bei Goldschmieden und Uhrmachern meistens
nur da statt, wo die Diebe ausgekundschaftet haben, dass
nur eine unvollkommene oder auch gar keine Sicherungs-
einrichtung gegen Einbruch vorhanden ist, während sie sich
an solche Ladenlokale oder Schaufenster, welche ersichtlich
geschützt sind, nicht heranwagen, zudem ja die Einbrecher in
jeder Stadt noch reichlich Auswahl ungeschützter Ladenlokale
vorfinden. Meiner Ansicht nach fände z.B. eine Versicherungs-
gesellschaft hier ein gutes Feld zur Gewinnung neuer Ver-
sicherungsnehmer, wenn dieselbe geeignete Schutzapparate
selbst Gelder aus der Prämieneinnahme zur Anschaffung
und Instandhaltung solcher Apparate verwenden könnte.
Die für solche Alarm-Einrichtung notwendigen’galvanischen
Elemente, deren Kraft ja meist nur nach Geschäftsschluss für
die Anlage in Frage käme, könnte jedoch während des Tags
zu Vergoldungszwecken etc. benützt werden, und dadurch
ist der Goldschmied jederzeit im Stande, das richtige
Funktionieren derselben zu kontrollieren. Da, wo eine
elektrische Lichtanlage vorhanden ist, lässt es sich auch
sehr gut einrichten, dass bei vorkommenden Einbruchs-
versuchen sofort automatisch eine elektrische Glühbirne im
gegen Einbruch sich als Gesellschaftseigentum anfertigen liesse
und solche Apparate entweder käuflich oder selbst auch miet-
weise an seine versicherten Juweliere und Uhrmacher etc.
abgeben würde, ähnlich wie es die Reichspostverwaltung
mit dem Telephon tut. Durch ein solches Vorgehen fände
vor allen Dingen eine Versicherungsgesellschaft eine grössere
Anzahl von Versicherungsnehmern, und sie könnte dadurch,
dass sie die Apparate selbst anlegen, revidieren und im
Stande halten lässt, sich selbst eine Verminderung der
Schadenfälle herbeiführen und dem Versicherten wäre eine
solche Einrichtung ebenfalls eine Erleichterung, ganz ab-
gesehen davon, dass infolge solcher Sicherungsanlagen
Schlafzimmer in Funktion tritt und so ein sofortiges und
leichtes Zurechtfinden ermöglicht.
Was die Sicherungsapparate selbst anbetrifft, so habe
ich solche schon seit Jahren an meinem Laden angebracht
und funktionieren dieselben tadellos, auch habe ich die-
selben mit der Zeit stark verbessert. In ihrer Hauptsache
Fig. 1.
erfolgreiche Einbruchsdiebstähle viel seltener und fast
gar nicht vorkommen
würden, da ja die Diebe
durch die in Tätigkeit
tretenden Alarmsignale
vorzeitig verscheucht
würden und der Gesell-
schaft darum in den
seltensten Fällen eine
Entschädigungspflicht
drohen würde, während
sie anderseits doch jähr-
lich ihre Prämien unge-
mindert einnimmt und
entsprechend den ver-
minderten Schadenfällen
Schutzmassregeln für Juwelierläden.
Von Friedrich Friese, Osnabrück.
Wie die Erfahrungen gelehrt haben, finden nächtliche
Einbrüche bei Goldschmieden und Uhrmachern meistens
nur da statt, wo die Diebe ausgekundschaftet haben, dass
nur eine unvollkommene oder auch gar keine Sicherungs-
einrichtung gegen Einbruch vorhanden ist, während sie sich
an solche Ladenlokale oder Schaufenster, welche ersichtlich
geschützt sind, nicht heranwagen, zudem ja die Einbrecher in
jeder Stadt noch reichlich Auswahl ungeschützter Ladenlokale
vorfinden. Meiner Ansicht nach fände z.B. eine Versicherungs-
gesellschaft hier ein gutes Feld zur Gewinnung neuer Ver-
sicherungsnehmer, wenn dieselbe geeignete Schutzapparate
selbst Gelder aus der Prämieneinnahme zur Anschaffung
und Instandhaltung solcher Apparate verwenden könnte.
Die für solche Alarm-Einrichtung notwendigen’galvanischen
Elemente, deren Kraft ja meist nur nach Geschäftsschluss für
die Anlage in Frage käme, könnte jedoch während des Tags
zu Vergoldungszwecken etc. benützt werden, und dadurch
ist der Goldschmied jederzeit im Stande, das richtige
Funktionieren derselben zu kontrollieren. Da, wo eine
elektrische Lichtanlage vorhanden ist, lässt es sich auch
sehr gut einrichten, dass bei vorkommenden Einbruchs-
versuchen sofort automatisch eine elektrische Glühbirne im
gegen Einbruch sich als Gesellschaftseigentum anfertigen liesse
und solche Apparate entweder käuflich oder selbst auch miet-
weise an seine versicherten Juweliere und Uhrmacher etc.
abgeben würde, ähnlich wie es die Reichspostverwaltung
mit dem Telephon tut. Durch ein solches Vorgehen fände
vor allen Dingen eine Versicherungsgesellschaft eine grössere
Anzahl von Versicherungsnehmern, und sie könnte dadurch,
dass sie die Apparate selbst anlegen, revidieren und im
Stande halten lässt, sich selbst eine Verminderung der
Schadenfälle herbeiführen und dem Versicherten wäre eine
solche Einrichtung ebenfalls eine Erleichterung, ganz ab-
gesehen davon, dass infolge solcher Sicherungsanlagen
Schlafzimmer in Funktion tritt und so ein sofortiges und
leichtes Zurechtfinden ermöglicht.
Was die Sicherungsapparate selbst anbetrifft, so habe
ich solche schon seit Jahren an meinem Laden angebracht
und funktionieren dieselben tadellos, auch habe ich die-
selben mit der Zeit stark verbessert. In ihrer Hauptsache
Fig. 1.
erfolgreiche Einbruchsdiebstähle viel seltener und fast
gar nicht vorkommen
würden, da ja die Diebe
durch die in Tätigkeit
tretenden Alarmsignale
vorzeitig verscheucht
würden und der Gesell-
schaft darum in den
seltensten Fällen eine
Entschädigungspflicht
drohen würde, während
sie anderseits doch jähr-
lich ihre Prämien unge-
mindert einnimmt und
entsprechend den ver-
minderten Schadenfällen