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DRITTES KAPITEL.

UNTER HADRIAN VI UND CLEMENS VII.

PROCESS UND COMPROMISS.

Drohungen der Erben.

Amj 9. Januar 1522.' nach einem der längsten Conclave, war Hadrian
Floriszoon von Utrecht, damals Regent in Spanien für Karl V, zum
Papst gewählt worden; erst am 2. September hat er seinen Einzug in
Rom gehalten. Die Erben, die nun auf den einflussreichen Kardinal
Medici keine Rücksicht mehr nehmen zu müssen glaubten, entschlossen
sich bald darauf zu einem Schritt, der die Angelegenheit des Denkmals,
die seit sechs Jahren einer chronischen Lähmung verfallen schien, in ein
neues, für Michelangelo besonders peinliches Stadium brachte.

Francesco Maria, Neffe Julius II und Haupt des Hauses Rovere, der
infolge Adoption dem letzten Montefeltre, Guidobaldo I (f 1507) auf den
herzoglichen Thron von Urbino succedierte, war im Jahre 1516 von Leo X
seines Staates beraubt und mit dem Bann belegt worden. Es geschah
nach jener Zusammenkunft mit Franz I in Bologna, um dieselbe Zeit also
wo der Papst den Bau von S. Lorenzo beschloss. Zugleich hatte dieser
seinen Neffen Lorenzo, den Sohn Pieros, zum General der Kirche er-
nannt und mit Urbino belehnt. Diese That medicäischer Herschsucht und
schamlosen Nepotismus erschien der verbannten Familie auch im Lichte
der Undankbarkeit. Der Bruder Leo X Julian war mit Guidobaldo eng
befreundet gewesen; er hatte nach der Vertreibung der Brüder aus Florenz
im Palast zu Urbino jahrelang ein Heim gefunden, und hier die Wendung
"des Glücks abgewartet. Guidobaldo bewirkte auch seine Versöhnung
mit Julius II, während die Herzogin Elisabetta für die Erziehung jenes
Lorenzo mütterliche Sorge trug.

Francesco Maria hatte sich damals mit seinem zusammengerafften
Heere tapfer gewehrt, und obwol fast aller Mittel der Kriegführung baar,
 
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