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Karl-und-Faber-Kunst- und -Literaturantiquariat <München> [Hrsg.]; Karl und Faber Kunst- und Literaturantiquariat [Hrsg.]
Katalog / Karl & Faber, München (Nr. 44): Medizin u. Naturwissenschaften: Bibliothek Dr. A. Schmid, Bern, Dr. L ... München u.a. Beiträge ; Versteigerung: Freitag, 24. April ..., Samstag, 25. April ... — München, 1931

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https://doi.org/10.11588/diglit.11784#0008
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in Reichsmark gegen sofortige bare Zahlung
in deutscher Reichswährung. Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer
für alle durch die Verzögerung für die Versteigerungsfirma sich ergeben-
den etwaigen Schäden, insbesondere für etwaige Zins- und Kursverluste,
aufzukommen.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 % zu entrichten.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr be-
reits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

DieAuktionsfirma behält sich das Recht vor,Nummern außerhalb der Reihen-
folge des Katalogs zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Num-
mern zu teilen. Gesteigert wird um mindestens eine Mark, von hundert Mark
aufwärts um fünf Mark, von fünfhundert Mark aufwärts um mindestens
zehn Mark, von tausend Mark aufwärts um mindestens fünfzig Mark.

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht
sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche
Nummer nochmals ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zu glei-
cher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur
Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Num-
mern kann in keiner Weise übernommen werden. Der Versand erfolgt
in jedem Falle auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Da Gelegenheit geboten ist, sich durch Ansichtssendungen und an den
Besichtigungstagen von dem Zustande der Stücke und der Richtigkeit der
Katalogangaben zu überzeugen, können im allgemeinen Reklamationen
keinerlei Berücksichtigung finden; in Ausnahmefällen wird die Versteige-
rungsfirma eine berechtigte Reklamation anerkennen, wenn diese binnen
vierzehn Tagen nach Schluß der Auktion erhoben worden ist.

Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und aus-
schließlicher Gerichtsstand ist München.

AUFTRÄGE

übernehmen die bekannten Spezial-Antiquariate u. die Versteigerungsfirma.

KARL & FABER
 
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