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III. Ergebnisse
sich offenbar, wenigstens die tönernen besonders sorgsam auszuwählen, und legte,
wie ein Blick auf unsere Tafeln lehrt, Gewicht auf eine ganz erstaunliche Ab-
wechslung in Gattungen und Formen. Wir haben allmählich durch die Grabungen
in Tiryns und Mykenai, beim Heraion von Argos, in Asine, Zygouries, Korakou
eine recht umfassende Vorstellung von der früh- und mittelhelladischen Keramik
der Argolis gewonnen; da überrascht es, wie viel sonst Geläufiges in den Schacht-
gräbern fehlt, wie viel Singuläres oder Seltenes in ihnen auftritt. Über die Vertei-
lung gibt folgende Tabelle Aufschluß:
Gattungen
Grab
I
II
III
IV
V
VI
Unbemalt, gelb.........
(157.159)
590
857
942.955
(160) ^
611—615
Unbemalt, schwarz .....
949
Mattbemalt, braun .....
198
222
(158) *)
953
(206)
(161.162)
Mattbemalt, schwarz
(weiß) und rot .......
200
591
941.943
944
946.947
950—952
954
Mattbemalt, weiß und rot
858
Mattbemalt, schwarz,
weiß, roter Ton.......
948
Firnismalerei ..........
190—199
221
156
856
945.956
Fayence ...............
201-203
223
123/4.153
(567)
(774)
166
(573)
Zunächst eine doppelte, wichtige Feststellung: es findet sich nichts Früh-
helladisches, weder glatt gefirnißte Urfirnisware noch solche mit linearen Mustern
auf Tongrund, noch auch irgendwelcher Anklang an die charakteristischen Gefäß-
formen dieser Keramik; nichts reicht in den Schachtgräbern auch nur an die Grenze
des Frühhelladischen hinauf. Anderseits fehlt aber auch so manche mittelhella-
dische Gattung: Schwarz- und Rotpoliertes, das echt Minysche, importierte und
einheimische Kamaresware. Die in den Mykenischen Thongefäßen Taf. 6 abgebil-
deten Scherben dieser letzten Art, Reste auffallend großer, schöner Gefäße, stam-
men nicht aus den Schachtgräbern, sondern aus dem Schutt über diesen, also
entweder, wie unsere 157—160, CXLVI, aus älteren Gräbern oder aus Wohnstät-
ten. Auch in der Felshöhlung bei Schliemanns Altar kommen „unechte" Kamares-
scherben vor (A. Keramopullos, 'Aq% 'Ecp. 1918, 52 ff.). Aus alledem folgt, daß die
l) Vgl. die Bemerkung zu Nr. 157, S. 63.
III. Ergebnisse
sich offenbar, wenigstens die tönernen besonders sorgsam auszuwählen, und legte,
wie ein Blick auf unsere Tafeln lehrt, Gewicht auf eine ganz erstaunliche Ab-
wechslung in Gattungen und Formen. Wir haben allmählich durch die Grabungen
in Tiryns und Mykenai, beim Heraion von Argos, in Asine, Zygouries, Korakou
eine recht umfassende Vorstellung von der früh- und mittelhelladischen Keramik
der Argolis gewonnen; da überrascht es, wie viel sonst Geläufiges in den Schacht-
gräbern fehlt, wie viel Singuläres oder Seltenes in ihnen auftritt. Über die Vertei-
lung gibt folgende Tabelle Aufschluß:
Gattungen
Grab
I
II
III
IV
V
VI
Unbemalt, gelb.........
(157.159)
590
857
942.955
(160) ^
611—615
Unbemalt, schwarz .....
949
Mattbemalt, braun .....
198
222
(158) *)
953
(206)
(161.162)
Mattbemalt, schwarz
(weiß) und rot .......
200
591
941.943
944
946.947
950—952
954
Mattbemalt, weiß und rot
858
Mattbemalt, schwarz,
weiß, roter Ton.......
948
Firnismalerei ..........
190—199
221
156
856
945.956
Fayence ...............
201-203
223
123/4.153
(567)
(774)
166
(573)
Zunächst eine doppelte, wichtige Feststellung: es findet sich nichts Früh-
helladisches, weder glatt gefirnißte Urfirnisware noch solche mit linearen Mustern
auf Tongrund, noch auch irgendwelcher Anklang an die charakteristischen Gefäß-
formen dieser Keramik; nichts reicht in den Schachtgräbern auch nur an die Grenze
des Frühhelladischen hinauf. Anderseits fehlt aber auch so manche mittelhella-
dische Gattung: Schwarz- und Rotpoliertes, das echt Minysche, importierte und
einheimische Kamaresware. Die in den Mykenischen Thongefäßen Taf. 6 abgebil-
deten Scherben dieser letzten Art, Reste auffallend großer, schöner Gefäße, stam-
men nicht aus den Schachtgräbern, sondern aus dem Schutt über diesen, also
entweder, wie unsere 157—160, CXLVI, aus älteren Gräbern oder aus Wohnstät-
ten. Auch in der Felshöhlung bei Schliemanns Altar kommen „unechte" Kamares-
scherben vor (A. Keramopullos, 'Aq% 'Ecp. 1918, 52 ff.). Aus alledem folgt, daß die
l) Vgl. die Bemerkung zu Nr. 157, S. 63.