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S. Kende <Wien> [Hrsg.]; S. Kende <Wien> [Hrsg.]
Kunstsammlung und vornehme Wohnungseinrichtung aus dem Nachlaß nach Herrn Ludwig Edlen von Kuffner, Großindustrieller in dessen Wohnung: Wien, I., Kärtnerring 17, I. Stock, Telephon R-20-2-95: antikes und Stilmobiliar, Luster, Silber, Antiquitäten, Glas, Porzellan, Fayencen, Skulpturen, Bronzen ... ; freiwillige Versteigerung dortselbst: 9.-11. November 1937 — Wien, 1937

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https://doi.org/10.11588/diglit.11215#0002
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr
Schillingwährung unter Zurechnung eines Aufgeldes von 20% zum Erstehungs-
preise. Das geringste zulässige Gebot ist ein Schilling, über den Betrag von
50 Schilling wird um 5 Schilling gesteigert, über 100 Schilling um 10 Schilling,
über 500 Schilling um 20 Schilling, über 1000 Schilling um 50 Schilling.
Reklamationen welcher Art immer nach erfolgtem Zu-
schlag können unter keinen Umständen berücksichtigt
werden, da sämtliche Objekte vier Tage zur genauen Be-
sichtigung ausgestellt waren. Durch die öffentliche Besichtigung
ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Beschaffenheit und
dem Zustande der Gegenstände zu überzeugen und etwaige Be-
schädigungen, auch wenn im Katalog nicht besonders erwähnt, zu beachten

Die Unterzeichneten behalten sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen oder die Nummernreihenfolge zu unterbrechen. Das Eigentum
geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, inklusive des
Aufgeldes, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer
über. Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelangebot behalten sich die
Auktionatoren das Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals vor-
nehmen zu lassen. Ersteigerte Stücke können ausnahmslos erst nach
Schluß der Versteigerung an die Ersteher ausgefolgt werden. Der Transport der
erstandenen Stücke hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Er-
stebers zu erfolgen, und die Auktionatoren übernehmen keine Haftung für even-
tuelle Verluste oder Beschädigungen.

Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen verkauften
Objekte, welche innerhalb drei Tagen nach erfolgtem Zuschlage nicht über-
nommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung oder des frei-
händigen Verkaufes zu veräußern. Der frühere Ersteher der Objekte hat den
eventuellen Mindcrerlös, sowie die durch den Wiederverkauf entstehenden Spe-
sen zu tragen.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Wien.

Illustrierte Kataloge und Auskünfte

IN DER WOHNUNG:

Wien, I., Kärntnerring 17,1. Stock

UND BEI DEN AUKTIONSHÄUSERN:

ALBERT und S. KENDE

Wien, I.9 Kärntnerstraße 4, Tel. R-26-3-78

Wien, I., Rotenturmstraße 14, Tel. R-21-2-68
 
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