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Kern, Rolf
Die Külsheimer Fehde 1463 — Heidelberg, 1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.55109#0039
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gülden uffs mindste den reisigen zeug zu werken und schirmen,
pulver, geschosse undt aller ander Bereitschaft dazu zu rüsten.
Item zweitusent zweihundert viertzig gülden der Fussknecht
expens zu der Eroberung und vierzehn tage danach zur er-
haltung; nemlich fünfhundert dreysig pferde reissiger undt
uff zweitusent zu Fuss sind geachtet vier reissige tags und
nachts für einen gülden und zehen zu Fuss vor einen Gulden
expense. Item zweihundert neunzig gülden expens für die-
selbe Zeit hundert fünfzig und siebzig pferde und zweihundert
zu Fuss in Külsheim gehalten.“1)
In dem Urteilsspruche des Kurfürsten von Sachsen wurde
der Grund dieser Forderungen als berechtigt anerkannt; allein
für die einzelnen Behauptungen müsse er erst noch Beweise
erbringen, bevor eine endgiltige Festsetzung der Entschädigung
stattfinden könne. Ferner wurde beschlossen, dass der Kur-
fürst Ernst, sowie sein Bruder, Herzog Albrecht, vorerst die
Stadt zu getreuer Hand verwalten sollten, bis die erforder-
lichen Beweise erbracht und diese Streitfrage entschieden sei.
— So finden wir denn bereits am 31. Januar 1482 einen
sächsischen Marschall in Külsheim, der im Namen des Kur-
fürsten Ernst und dessen Bruders die Geschäfte der Stadt
übernommen hatte.2) Dieser Amtmann hatte freilich eine
schwierige Stellung. Auf der einen Seite stand neben ihm
der mainzische Amtskeller, der die Zinsen, Zehnten, Gülten
und Renten für das Erzstift einzuziehen hatte, da die Stadt
mit den Gefällen im Schiedssprüche Mainz zugefallen war.
Auf der andern Seite wachte Graf Johann sorgsam darüber,
dass die äussere Form des Rechtes gewahrt werde, und die
Rechtssprüche nicht im Namen von Mainz erfolgten; dazu
belästigte er die Bürger der Stadt3) fortwährend und er-

’) cf. Arch. des hist. Ver. für Unterfranken, XXX, pag. 266.
2) Dieser Amtmann war ,Peter von Eberstein, marsehalk amptmann
zu Kulssheim.“
cf. Eberstein, Gesch. d. Freih. v. Eberstein - Sondershausen. 1865.
Urkunde im sächs. ernest. gern. Hauptarchiv zu Weimar.
3) ef. Schreiben des Peter v. Eberstein an Kurfürst Ernst und dessen
Bruder vom 31. .Jan. 1482, im sächs. ernest. gern. Hauptarchiv zu Weimar.
 
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