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irch. Akten Mainz No. 27.
sanct Martinsburgk in unser stat Meintz
1537.“ cf. werth. Archiv, Mainz 27.
em. Arch. Mainz No. 27.
erinnerte man sich in Wertheim an die alte Klage gegen
Mainz und beantwortete das Verlangen Albrechts mit der
Gegenforderung der Kriegskostenentschädigung, indem man
zugleich die Forderung des Erzbischofs wegen der Schad-
loshaltung des Erzstiftes Mainz in Sachen der Rosenhoferin
und des Herrn von Tettau auf das entschiedenste zurückwies.
Beide Teile trugen ihre Klagen dem Pfalzgrafen Ludwig vor.
Vom Jahre 1531 bis 1538 wurde über die Frage verhandelt.
Am 10. Juni 1536 schrieb Barbara von Wertheim an den
Schenk Wilhelm, dass in der Wittstatt’schen Sache ein Rechts-
tag nach Heidelberg berufen sei.1) Im folgenden Jahre war
wiederum ein Tag angesetzt worden, bei dem aber die Vor-
i war. Albrecht von Mainz teilte
mit,2) er habe ihre Mitteilung
zu dem Rechtstag hätten kommen
ihstag in der Nähe. Da er diesen
ufig keinen andern Tag bestimmen,
sei, dass die Vormünder auch auf
so schlage er vor, dort bei Gelegen-
rhandeln. Aus einem Briefe vom
lie Vormünder an den Kurfürsten
iteten, können wir schliessen, dass
nicht stattfand. In diesem Briefe
i mit, sie hätten auf ihren Brief
i des lauffenden Jahres“ noch keine
iterthenig bitt“, der Kurfürst möge
dem Erzbischof von Mainz „umb
nn die Nachricht ihnen zusenden.3)
jahr des folgenden Jahres wieder
dberg berufen. Inständig bat Al-
Vormünder, sie möchten doch end-
Pfalzgrafen ein Rechtstag ausge-
besuchen, „das zuletzt diess irrung
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(D
irch. Akten Mainz No. 27.
sanct Martinsburgk in unser stat Meintz
1537.“ cf. werth. Archiv, Mainz 27.
em. Arch. Mainz No. 27.
erinnerte man sich in Wertheim an die alte Klage gegen
Mainz und beantwortete das Verlangen Albrechts mit der
Gegenforderung der Kriegskostenentschädigung, indem man
zugleich die Forderung des Erzbischofs wegen der Schad-
loshaltung des Erzstiftes Mainz in Sachen der Rosenhoferin
und des Herrn von Tettau auf das entschiedenste zurückwies.
Beide Teile trugen ihre Klagen dem Pfalzgrafen Ludwig vor.
Vom Jahre 1531 bis 1538 wurde über die Frage verhandelt.
Am 10. Juni 1536 schrieb Barbara von Wertheim an den
Schenk Wilhelm, dass in der Wittstatt’schen Sache ein Rechts-
tag nach Heidelberg berufen sei.1) Im folgenden Jahre war
wiederum ein Tag angesetzt worden, bei dem aber die Vor-
i war. Albrecht von Mainz teilte
mit,2) er habe ihre Mitteilung
zu dem Rechtstag hätten kommen
ihstag in der Nähe. Da er diesen
ufig keinen andern Tag bestimmen,
sei, dass die Vormünder auch auf
so schlage er vor, dort bei Gelegen-
rhandeln. Aus einem Briefe vom
lie Vormünder an den Kurfürsten
iteten, können wir schliessen, dass
nicht stattfand. In diesem Briefe
i mit, sie hätten auf ihren Brief
i des lauffenden Jahres“ noch keine
iterthenig bitt“, der Kurfürst möge
dem Erzbischof von Mainz „umb
nn die Nachricht ihnen zusenden.3)
jahr des folgenden Jahres wieder
dberg berufen. Inständig bat Al-
Vormünder, sie möchten doch end-
Pfalzgrafen ein Rechtstag ausge-
besuchen, „das zuletzt diess irrung