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gütige Entscheidung herbeizuführen. Mit Schmerz musste
der heilige Vater erfahren, dass die zur Wiederherstellung
seiner apostolischen Autorität verhängte Züchtigung des
Isenburgers nicht ohne die furchtbarste Beraubung des ersten
geistlichen Fürstentumes des Reiches zu geschehen vermochte.
Die Stellung der Fürsten und Städte in dem
Mainzer Bistumsstreite.
Am Schluss der Bulle vom 21. August 1461 sagt Pius II.:
„Wir lösen von jedem Bande, womit sie an ihn (nämlich an
Diether) gebunden seien, alle Kapitel, Pröpste, Scholastiker
(hier werden 27 species von Unterthanen des Erzstiftes auf-
gezählt), endlich alle und jede einzelne Vasallen, Verbündete,
Kastrensen und Einzelmannen, alle Dienstleute, die Schöppen
in den Städten, Flecken, Dörfern, Burgen, die Bürgermeister,
Konsule, Rektoren — indem wir befehlen, dass sie diesem
Diether in keiner Weise Gehorsam leisten und von dem Eid
frei und gelöst sein sollen; jedem derselben, bei Strafe des
Kirchenbannes, gebieten wir, dass sie gegen sein Wesen so
viel als möglich steuern, dass sie demselben Diether in keiner
Sache antworten, gehorchen oder anzugehören suchen, sondern
denselben wie ein krankes Stück Vieh und wie eine pestilen-
zische Bestie vermeiden.“
Allein wie streng auch die Bulle abgefasst war, es waren
nicht alle kurmainzischen Unterthanen geneigt, sich willenlos
den Befehlen der Kurie zu fügen; die Bannstrahlen hatten
in deutschen Landen schon fast ganz ihr flammendes Feuer
verloren. Städte und Fürsten überlegten zuerst und nahmen
dann Partei, sei es für den alten Erzbischof Diether, sei es
für den neuen Kirchenfürsten Adolf. Gewiss waren viele
bedächtig und liessen sich von egoistischen Gesichtspunkten
leiten, indem sie reiflich überdachten, auf welcher Seite die
grösste Macht und Stärke lag und wie sie am besten für
ihre Zukunft sorgen würden; manch anderen mag das Eintreten
gütige Entscheidung herbeizuführen. Mit Schmerz musste
der heilige Vater erfahren, dass die zur Wiederherstellung
seiner apostolischen Autorität verhängte Züchtigung des
Isenburgers nicht ohne die furchtbarste Beraubung des ersten
geistlichen Fürstentumes des Reiches zu geschehen vermochte.
Die Stellung der Fürsten und Städte in dem
Mainzer Bistumsstreite.
Am Schluss der Bulle vom 21. August 1461 sagt Pius II.:
„Wir lösen von jedem Bande, womit sie an ihn (nämlich an
Diether) gebunden seien, alle Kapitel, Pröpste, Scholastiker
(hier werden 27 species von Unterthanen des Erzstiftes auf-
gezählt), endlich alle und jede einzelne Vasallen, Verbündete,
Kastrensen und Einzelmannen, alle Dienstleute, die Schöppen
in den Städten, Flecken, Dörfern, Burgen, die Bürgermeister,
Konsule, Rektoren — indem wir befehlen, dass sie diesem
Diether in keiner Weise Gehorsam leisten und von dem Eid
frei und gelöst sein sollen; jedem derselben, bei Strafe des
Kirchenbannes, gebieten wir, dass sie gegen sein Wesen so
viel als möglich steuern, dass sie demselben Diether in keiner
Sache antworten, gehorchen oder anzugehören suchen, sondern
denselben wie ein krankes Stück Vieh und wie eine pestilen-
zische Bestie vermeiden.“
Allein wie streng auch die Bulle abgefasst war, es waren
nicht alle kurmainzischen Unterthanen geneigt, sich willenlos
den Befehlen der Kurie zu fügen; die Bannstrahlen hatten
in deutschen Landen schon fast ganz ihr flammendes Feuer
verloren. Städte und Fürsten überlegten zuerst und nahmen
dann Partei, sei es für den alten Erzbischof Diether, sei es
für den neuen Kirchenfürsten Adolf. Gewiss waren viele
bedächtig und liessen sich von egoistischen Gesichtspunkten
leiten, indem sie reiflich überdachten, auf welcher Seite die
grösste Macht und Stärke lag und wie sie am besten für
ihre Zukunft sorgen würden; manch anderen mag das Eintreten