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Kern, Rolf
Die Külsheimer Fehde 1463 — Heidelberg, 1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.55109#0027
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27

Streit zwischen dem Papste und dem Erzbischof schon heftig
entbrannt war und die Absetzung des letzteren nahe bevor-
stand, verhandelte der damalige Pfandinhaber Külsheims,
Anton von Wittstatt, mit dem Erzbischof in Miltenberg wegen
der Pfandschaft.1) Bereitwillig gewährte Diether die Bitten,
die ihm bezüglich Witwengehalts und Morgengabe der ehe-
lichen Hausfrau des Anton von Wittstatt vorgetragen wurden.
Das gute Verhältnis zwischen Mainz und Külsheim blieb be-
stehen, und letzteres teilte die Acht des Reiches und den
Bann des Papstes mit dem abgesetzten Erzbischof. — Diese
Treue sollte der Stadt, wie dem damaligen Pfandinhaber, sehr
verhängnisvoll werden; beide kamen dadurch in harte Be-
drängnis und langwierige Streitigkeiten; der Urheber dieser
war der Graf Johann III. von Wertheim.

Die Eroberung von Külsheim durch den Grafen
Johann von Wertheim und ihre Folgen für das
Erzstift Mainz.
Die Grafen von Wertheim waren stets reichstreu und
gut päpstlich gesinnt gewesen. Seit dem Bestehen des Statuts
über die Erbfolge in der Grafschaft2) waren stets Glieder
des Geschlechtes geistlich gewesen; die Söhne wurden Dom-
herren oder Mitglieder des deutschen Ordens; die Töchter
traten in ein Kloster ein. Auch Johann III., der 2. Sohn
des Grafen Georg I. (1444—1454), war geistlich geworden
und bekleidete 1448 bereits die Würde eines Kanonikus in
Köln. Als in diesem Jahre sein zur Regierung berufener
älterer Bruder Eberhard starb, gab er die Pfründe auf, wurde
zuerst von seinem Vater zum Mitverwalter der Grafschaft
ernannt und trat nach dem Tode des Vaters im Jahre 1454

’) cf. Anlage 13.
2) Das Statut wurde 1398 von Graf Johann I. gegeben. Johann II.
bestätigte die Satzungen seines Vaters (1422). Näheres darüber cf. Asch-
bach I, pag. 192.
 
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