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die Regierung an. Seine Teilnahme an den Heereszügen des
Kaisers, an den Reichstagen, an der Königswahl Maximilians
(1486) beweist, dass er an den allgemeinen deutschen Ange-
legenheiten thätigen Anteil nahm. Mit den Bischöfen von
Mainz und Würzburg hatte Johann III. manchen Zank und
Streit. Dies beeinträchtigte seine gute Stellung zu Rom in
keiner Weise; er war ein getreuer Sohn seiner Kirche. Als
die Anhänger Diethers von Isenburg in Acht und Bann ge-
legt waren, erachtete er es für seine heilige Pflicht, den Be-
fehlen des Kaisers und des Papstes Folge zu leisten und die
Geächteten und die Gebannten zu bekriegen.1) Die nächste
kurmainzische Besitzung war für den Grafen von Wertheim
die Stadt Külsheim; diese hielt mit ihrem gegenwärtigen
Herren treu zu Diether; sie zu befehden hielt sich Johann
für ermächtigt. In den späteren Verhandlungen zwischen
ihm und dem Erzstifte Mainz giebt er wenigstens diesen
Grund für sein gewaltsames Vorgehen gegen Külsheim an.
Im übrigen legt die Thatsache, dass die Grafen von Wertheim
schon früher in Streitigkeiten mit den Herren von Wittstatt
geraten waren,2) und dass die Spannung zwischen beiden nie
gänzlich aufgehört hatte, den Gedanken nahe, dass die Ver-
wirrungen wegen des Mainzer Erzbischofsitzes dem Grafen
Johann sehr bequem kamen, um gegen die Herren von Witt-
statt ziehen zu können. Dazu kam noch, dass im Jahre 1462
Johann von dem Erzbischof Adolf aufgefordert wurde, mit
ihm ein Bündnis einzugehen „gegen Dietherich von Isenburg
umb Erober- und Recuperirung der entzogenen und währender
Vähde vorenthaltenen Städte, Schlösser, Land und Lenthe“
und ihm für etwaige Hilfeleistung von Adolf „4000 Gulden
nebst dem Burggrafenamt zu Miltenberg“ versprochen wurde.3)
') Im übrigen war Johann auch gegen Diether persönlich aufgebracht,
da der letztere am 9. Oktober 1462 sich mit Bischof „Johans von Wirtz-
purg“ gegen Graf Johann von Wertheim verbunden hatte, um „des hl.
Reichs Strassen zu befrieden“, cf. fürstl. löw. Werth, gern. Arch. No. 165.
cf. pag. 35.
2) cf. pag. 18, No. 4.
3) cf. fürstl. löw. Werth, gern. Arch. Mainz, No. 7. Am 12. Febr.
1463 wurde dieser Vertrag bündig abgeschlossen, cf. pag. 38.
die Regierung an. Seine Teilnahme an den Heereszügen des
Kaisers, an den Reichstagen, an der Königswahl Maximilians
(1486) beweist, dass er an den allgemeinen deutschen Ange-
legenheiten thätigen Anteil nahm. Mit den Bischöfen von
Mainz und Würzburg hatte Johann III. manchen Zank und
Streit. Dies beeinträchtigte seine gute Stellung zu Rom in
keiner Weise; er war ein getreuer Sohn seiner Kirche. Als
die Anhänger Diethers von Isenburg in Acht und Bann ge-
legt waren, erachtete er es für seine heilige Pflicht, den Be-
fehlen des Kaisers und des Papstes Folge zu leisten und die
Geächteten und die Gebannten zu bekriegen.1) Die nächste
kurmainzische Besitzung war für den Grafen von Wertheim
die Stadt Külsheim; diese hielt mit ihrem gegenwärtigen
Herren treu zu Diether; sie zu befehden hielt sich Johann
für ermächtigt. In den späteren Verhandlungen zwischen
ihm und dem Erzstifte Mainz giebt er wenigstens diesen
Grund für sein gewaltsames Vorgehen gegen Külsheim an.
Im übrigen legt die Thatsache, dass die Grafen von Wertheim
schon früher in Streitigkeiten mit den Herren von Wittstatt
geraten waren,2) und dass die Spannung zwischen beiden nie
gänzlich aufgehört hatte, den Gedanken nahe, dass die Ver-
wirrungen wegen des Mainzer Erzbischofsitzes dem Grafen
Johann sehr bequem kamen, um gegen die Herren von Witt-
statt ziehen zu können. Dazu kam noch, dass im Jahre 1462
Johann von dem Erzbischof Adolf aufgefordert wurde, mit
ihm ein Bündnis einzugehen „gegen Dietherich von Isenburg
umb Erober- und Recuperirung der entzogenen und währender
Vähde vorenthaltenen Städte, Schlösser, Land und Lenthe“
und ihm für etwaige Hilfeleistung von Adolf „4000 Gulden
nebst dem Burggrafenamt zu Miltenberg“ versprochen wurde.3)
') Im übrigen war Johann auch gegen Diether persönlich aufgebracht,
da der letztere am 9. Oktober 1462 sich mit Bischof „Johans von Wirtz-
purg“ gegen Graf Johann von Wertheim verbunden hatte, um „des hl.
Reichs Strassen zu befrieden“, cf. fürstl. löw. Werth, gern. Arch. No. 165.
cf. pag. 35.
2) cf. pag. 18, No. 4.
3) cf. fürstl. löw. Werth, gern. Arch. Mainz, No. 7. Am 12. Febr.
1463 wurde dieser Vertrag bündig abgeschlossen, cf. pag. 38.