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ihren regen Fortgang. Dieser hatte sich mit seinem Bruder,
dem Herzog Albrecht von Sachsen, ins Benehmen gesetzt
und mit ihm über diese Streitfrage einen ausgedehnten Brief-
wechsel gepflogen.1) Am Anfänge des Jahres 1481 wurden
die bis dahin vor dem Pfalzgrafen geführten Verhandlungen
und die in dieser Sache aufgenommenen Protokolle dem Kur-
fürsten Ernst vorgelegt. Die Akten wurden geprüft und
nahezu 150 neue Zeugen vernommen.2) Viele derselben
konnten keine bestimmten Angaben mehr machen. Soweit
diese Zeugen Bürger der Stadt Külsheim waren, sprachen sie
für die Richtigkeit der von den mainzischen Anwälten auf-
gestellten Behauptungen; die Untergebenen und Dienstmannen
des Grafen von Wertheim traten für diesen ein. — Endlich
wurde die entscheidende Tagfahrt auf den 12. Juli 1481 fest-
gesetzt.3) Hier brachte nun Johann von Wertheim seine
Klagen von neuem vor. Er habe, so behauptete er, „uff
hülff undt ersuchen des ertzbischofs Adolphs undt dem Stieft
zu nutz gehandelt; “4) es sei „ der widerteil in grosser Macht
und viel Feind in der Vehde gewest.“ Auch eine Kriegs-
kostenberechnung trug er auf der Tagfahrt vor: „dreitusent
*) Bruchstücke dieses Briefwechsels und darauf bezügliche Bemerk-
ungen finden sich im fürstl. löwenst. werth. gern. Arch. Mainz No. 17.
2) cf. hierüber pag. 86.
3) Am „Montag nach vocem jucunditatis“, d. h. am 28. Mai 1481,
teilte von Dresden aus der Kurfürst Ernst dem Grafen Johann mit, dass
der Rechtstag nach Nürnberg festgesetzt sei. (Brief im wertheim. gern.
Archiv. Mainz No. 17.)
4) Am 12. Februar 1463 hatte Graf Johann dem Erzbischof Adolf
das Versprechen gegeben, dem gegen Diether von Isenburg geschlossenen
Bündnis treu nachzukommen. An demselben Tage wurde ein Vertrag
zwischen Johann und Adolf abgeschlossen, nach welchem Adolf von Nassau
den Grafen Johann von Wertheim als seinen Dienstmann annimmt unter
den Bedingungen: Graf Johann erhält 4000 fl. rh., 2000 bis Ostern und
2000 bis Skt. Job. Baptist, worüber eigene Schuldbrief ausgefertigt wurden ;
100 Reisige erhält Graf Johann auf Kosten des Erzbischofs in sein Schloss.
Die Gefangenen werden ausgetauscht; die Beute wird zur Hälfte geteilt;
ebenso die Geschütze „ussgescheiden das man von der hant geschissen
magk“; besondere Bestimmungen über die Eroberung mainzischer Be-
sitzungen wurden dabei getroffen. Der Vertrag wurde mit Zustimmung
des Domkapitels genehmigt.
ihren regen Fortgang. Dieser hatte sich mit seinem Bruder,
dem Herzog Albrecht von Sachsen, ins Benehmen gesetzt
und mit ihm über diese Streitfrage einen ausgedehnten Brief-
wechsel gepflogen.1) Am Anfänge des Jahres 1481 wurden
die bis dahin vor dem Pfalzgrafen geführten Verhandlungen
und die in dieser Sache aufgenommenen Protokolle dem Kur-
fürsten Ernst vorgelegt. Die Akten wurden geprüft und
nahezu 150 neue Zeugen vernommen.2) Viele derselben
konnten keine bestimmten Angaben mehr machen. Soweit
diese Zeugen Bürger der Stadt Külsheim waren, sprachen sie
für die Richtigkeit der von den mainzischen Anwälten auf-
gestellten Behauptungen; die Untergebenen und Dienstmannen
des Grafen von Wertheim traten für diesen ein. — Endlich
wurde die entscheidende Tagfahrt auf den 12. Juli 1481 fest-
gesetzt.3) Hier brachte nun Johann von Wertheim seine
Klagen von neuem vor. Er habe, so behauptete er, „uff
hülff undt ersuchen des ertzbischofs Adolphs undt dem Stieft
zu nutz gehandelt; “4) es sei „ der widerteil in grosser Macht
und viel Feind in der Vehde gewest.“ Auch eine Kriegs-
kostenberechnung trug er auf der Tagfahrt vor: „dreitusent
*) Bruchstücke dieses Briefwechsels und darauf bezügliche Bemerk-
ungen finden sich im fürstl. löwenst. werth. gern. Arch. Mainz No. 17.
2) cf. hierüber pag. 86.
3) Am „Montag nach vocem jucunditatis“, d. h. am 28. Mai 1481,
teilte von Dresden aus der Kurfürst Ernst dem Grafen Johann mit, dass
der Rechtstag nach Nürnberg festgesetzt sei. (Brief im wertheim. gern.
Archiv. Mainz No. 17.)
4) Am 12. Februar 1463 hatte Graf Johann dem Erzbischof Adolf
das Versprechen gegeben, dem gegen Diether von Isenburg geschlossenen
Bündnis treu nachzukommen. An demselben Tage wurde ein Vertrag
zwischen Johann und Adolf abgeschlossen, nach welchem Adolf von Nassau
den Grafen Johann von Wertheim als seinen Dienstmann annimmt unter
den Bedingungen: Graf Johann erhält 4000 fl. rh., 2000 bis Ostern und
2000 bis Skt. Job. Baptist, worüber eigene Schuldbrief ausgefertigt wurden ;
100 Reisige erhält Graf Johann auf Kosten des Erzbischofs in sein Schloss.
Die Gefangenen werden ausgetauscht; die Beute wird zur Hälfte geteilt;
ebenso die Geschütze „ussgescheiden das man von der hant geschissen
magk“; besondere Bestimmungen über die Eroberung mainzischer Be-
sitzungen wurden dabei getroffen. Der Vertrag wurde mit Zustimmung
des Domkapitels genehmigt.