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'• (Nr. 416).
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*96) S. 266.
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Nr. 25 bis
Wissenschaft
terscheiden
von einer
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der stehen;
l einzelnen
der zweiten
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XXXI
weniger markant und mit leichterer Hand auf den Stein gehauen, wie z. B. das Psephisma von Syrakus
(Nr. 72). Eine Reihe anderer Urkunden, welche auf Marmorstelen stehen, gehört auch hierher und
wird durch Schrift und Inhalt sicher datiert, wie z. B. die Knidierstele (Nr. 15), das Psephisma der
dionysischen Techniten (Nr. 89) und der Pfeiler mit dem Schiedsspruch in dem Grenzstreit zwischen
Magnesia und Priene (Nr. 93). Auch hier ist Buchstabe für Buchstabe sorgfältig in den Stein ge-
hauen. Zufällig kennen wir aus Nr. 93 a Z. 17 den Namen des dpxueKTUJV, welcher für die Ver-
öffentlichung der Urkunden Sorge zu tragen hat: er heisst Kratinos.
Man könnte mancherlei Inschriften aus anderen Städten anführen, welche beweisen, dass die
Schriftentwickelung in Magnesia in der hellenistischen Zeit sehr viel schneller vorwärts gegangen ist
als anderswo: eine Vergleichung mit den pergamenischen Inschriften der Königszeit lehrt dies
deutlich. In Pergamon ist das gute Vorbild der athenischen Urkunden lange lebendig geblieben; in
Magnesia beginnt früh die Vorliebe für die schnörkelhaften Apices, während es sonst noch überall,
wie es scheint, üblicb ist die Buchstabenenden nur durch starken, knopfartigen Abschluss zu betonen.
Sehr viel einfacher z. B. sind die Buchstabenformen der teischen Asylie-Urkunden (Le Bas Asie
mineure III 2 Nr. 60 ff.), wie ich mich an einem leider zur Reproduktion ungeeigneten Abklatsch
Theodor Wiegands überzeugen konnte. Zum Ersatz ist auf S. XIV eine in dieselbe Zeit gehörige,
jetzt in Venedig befindliche Urkunde aus Kreta abgebildet worden, die durch Theodotos, Sohn des
Antiochos (vgl. zu Nr. 70) datiert ist. Wären die 0 Q 0 nicht mit deutlicher Absicht kleiner ge-
bildet als die anderen Buchstaben, wäre in den langgestreckten /X /\ ZS nicht Manier zu erkennen,
so würde man die kretische Inschrift noch in das Ende des IV. Jahrhunderts setzen und sie den ältesten
Nummern der magnetischen Sammlung anreihen können. Der grosse Unterschied zwischen der kre-
tischen und magnetischen Schrift ist augenfällig; er zeigt uns, wie unerlaubt es ist, hellenistische
Inschriften aus allgemeinen, so zu sagen ästhetischen Gründen zu datieren. In Kreta scheint die
Schrift überhaupt länger die alte Sorgfalt bewahrt zu haben. Denn die Kopie der Urkunde über den
Schiedsspruch der Magneten in dem Streit zwischen Itanos und Hierapytna aus den Jahren 138 bis
132, die in Kreta gefunden ist, ist nach F. Halbherr Museo Italiano III (1890) S. 570 mit dettere
eleganti5 geschrieben, cregolari e diligentemente3, was durchaus nicht stimmt zu dem auf Taf. VI
oben abgebildeten magnetischen Exemplar; vgl. unten S. XXXII.
Distinktion findet sich in Magnesia ausser in der römischen Zeit nur auf einigen Wand-
inschriften der ersten Periode; sie ist nirgends, auch nicht auf den ältesten Urkunden, durch Punkte
bewirkt (wie z. B. noch auf der Theorenliste aus Pergamon Nr. 4), sondern in Gestalt der in den Buchaus-
gaben schon von Aristoteles bezeugten Paragraphos. Die Paragraphos, wie sie die litterarischen Papyri
zeigen, z. B. der Papyrus mit Hypereides' Rede gegen Athenogenes und die vaticanische Handschrift
des neuen Testaments (Blass Hyperid. ed. III p. XII), besteht aus einer kleinen Linie unter der Zeile:
so distingiert auch der Erlass von Eumenes II an die dionysischen Techniten (Pergamon Nr. 163).
In den wenigen Stücken aus Magnesia, auf denen sie mit Sicherheit konstatiert werden kann, erscheint
sie als Strich zwischen den Buchstaben in einer grösseren Lücke über der unteren Zeilenlinie. Sollen
besondere Stellen in den Urkunden herausgehoben werden, wie Nr. 16 und 17 die delphischen Orakel,
so geschieht es durch «Gerne;, von welcher nur in diesen beiden Nummern Gebrauch gemacht ist.
Was die Wortbrechung am Ende der Zeilen betrifft, so befolgt sie auch hier das von
Br. Keil Hermes XXV S. 598 für die attischen und boiotischen Inschriften nachgewiesene Gesetz: sie
findet vom Anläng des II. Jahrhunderts an nur zwischen den vollen Silben statt, nie innerhalb der
Silben. Die Inschriften des III. Jahrhunderts brechen die Worte noch in alter Weise. Von den
Wandinschriften an beginnt die systematische Wortabbrechung. Wo gegen dies Gesetz gefehlt zu
sein scheint, wie Nr. 142 Z. 3. 4 auf einer Inschrift des I. Jahrhunderts v. Chr., da besteht der
Grund dieser scheinbaren Ausnahme in der Proklisis der Präposition. Erst in der Kaiserzeit und
auch da nur in ganz vereinzelten Fällen wird das Gesetz nicht mehr beachtet.
Auffallend ist eine Inschrift, die mitten in der Reihe der Urkunden der ersten Periode steht
Nr. 82. Es wird nicht richtig sein anzunehmen, dass hier vor Nr. 83 zuerst ein leerer Raum gelassen
an den Ein.
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Magnesia und Priene (Nr. 93). Auch hier ist Buchstabe für Buchstabe sorgfältig in den Stein ge-
hauen. Zufällig kennen wir aus Nr. 93 a Z. 17 den Namen des dpxueKTUJV, welcher für die Ver-
öffentlichung der Urkunden Sorge zu tragen hat: er heisst Kratinos.
Man könnte mancherlei Inschriften aus anderen Städten anführen, welche beweisen, dass die
Schriftentwickelung in Magnesia in der hellenistischen Zeit sehr viel schneller vorwärts gegangen ist
als anderswo: eine Vergleichung mit den pergamenischen Inschriften der Königszeit lehrt dies
deutlich. In Pergamon ist das gute Vorbild der athenischen Urkunden lange lebendig geblieben; in
Magnesia beginnt früh die Vorliebe für die schnörkelhaften Apices, während es sonst noch überall,
wie es scheint, üblicb ist die Buchstabenenden nur durch starken, knopfartigen Abschluss zu betonen.
Sehr viel einfacher z. B. sind die Buchstabenformen der teischen Asylie-Urkunden (Le Bas Asie
mineure III 2 Nr. 60 ff.), wie ich mich an einem leider zur Reproduktion ungeeigneten Abklatsch
Theodor Wiegands überzeugen konnte. Zum Ersatz ist auf S. XIV eine in dieselbe Zeit gehörige,
jetzt in Venedig befindliche Urkunde aus Kreta abgebildet worden, die durch Theodotos, Sohn des
Antiochos (vgl. zu Nr. 70) datiert ist. Wären die 0 Q 0 nicht mit deutlicher Absicht kleiner ge-
bildet als die anderen Buchstaben, wäre in den langgestreckten /X /\ ZS nicht Manier zu erkennen,
so würde man die kretische Inschrift noch in das Ende des IV. Jahrhunderts setzen und sie den ältesten
Nummern der magnetischen Sammlung anreihen können. Der grosse Unterschied zwischen der kre-
tischen und magnetischen Schrift ist augenfällig; er zeigt uns, wie unerlaubt es ist, hellenistische
Inschriften aus allgemeinen, so zu sagen ästhetischen Gründen zu datieren. In Kreta scheint die
Schrift überhaupt länger die alte Sorgfalt bewahrt zu haben. Denn die Kopie der Urkunde über den
Schiedsspruch der Magneten in dem Streit zwischen Itanos und Hierapytna aus den Jahren 138 bis
132, die in Kreta gefunden ist, ist nach F. Halbherr Museo Italiano III (1890) S. 570 mit dettere
eleganti5 geschrieben, cregolari e diligentemente3, was durchaus nicht stimmt zu dem auf Taf. VI
oben abgebildeten magnetischen Exemplar; vgl. unten S. XXXII.
Distinktion findet sich in Magnesia ausser in der römischen Zeit nur auf einigen Wand-
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bewirkt (wie z. B. noch auf der Theorenliste aus Pergamon Nr. 4), sondern in Gestalt der in den Buchaus-
gaben schon von Aristoteles bezeugten Paragraphos. Die Paragraphos, wie sie die litterarischen Papyri
zeigen, z. B. der Papyrus mit Hypereides' Rede gegen Athenogenes und die vaticanische Handschrift
des neuen Testaments (Blass Hyperid. ed. III p. XII), besteht aus einer kleinen Linie unter der Zeile:
so distingiert auch der Erlass von Eumenes II an die dionysischen Techniten (Pergamon Nr. 163).
In den wenigen Stücken aus Magnesia, auf denen sie mit Sicherheit konstatiert werden kann, erscheint
sie als Strich zwischen den Buchstaben in einer grösseren Lücke über der unteren Zeilenlinie. Sollen
besondere Stellen in den Urkunden herausgehoben werden, wie Nr. 16 und 17 die delphischen Orakel,
so geschieht es durch «Gerne;, von welcher nur in diesen beiden Nummern Gebrauch gemacht ist.
Was die Wortbrechung am Ende der Zeilen betrifft, so befolgt sie auch hier das von
Br. Keil Hermes XXV S. 598 für die attischen und boiotischen Inschriften nachgewiesene Gesetz: sie
findet vom Anläng des II. Jahrhunderts an nur zwischen den vollen Silben statt, nie innerhalb der
Silben. Die Inschriften des III. Jahrhunderts brechen die Worte noch in alter Weise. Von den
Wandinschriften an beginnt die systematische Wortabbrechung. Wo gegen dies Gesetz gefehlt zu
sein scheint, wie Nr. 142 Z. 3. 4 auf einer Inschrift des I. Jahrhunderts v. Chr., da besteht der
Grund dieser scheinbaren Ausnahme in der Proklisis der Präposition. Erst in der Kaiserzeit und
auch da nur in ganz vereinzelten Fällen wird das Gesetz nicht mehr beachtet.
Auffallend ist eine Inschrift, die mitten in der Reihe der Urkunden der ersten Periode steht
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