Versteigerungs-Bedingungen
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer
Wâhrung, und erst, nachdem dièse geregelt, werden die ersteigerten
Gegenstânde ausgehândigt. Das Eigentum geht erst nach erfolgter Be-
zahlung, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Kaufer ûber.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15% zu entrichten.
Das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen oder zu trennen
sowie solche ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, behâlt sich der Ver-
steigerer vor.
Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Kâufern kônnen Ge-
bote oder schriftliche Auftrâge nur dann angenommen werden, wenn bis
zu Beginn der Auktion entsprechende Deckung hinterlegt wurde. Per-
sônlich anwesende unbekannte Bieter haben sich bereits vor
der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.
Durch die ôffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist
Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Stûcke zu ùberzeugen;
auch erteile ich gern vorher schriftliche Auskunft darùber. Reklama-
tionen anwesender Kaufer kônnen nach erfolgtem Zuschlag keine Berûck-
sichtigung finden. Reklamationen auswârtiger Auftraggeber mùssen
innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Stùcke erfolgen.
Der Versand der gekauften Gegenstânde wird ohne Verzôgerung und
mit aller Sorgfalt ausgefùhrt, verschickt jedoch auf Kosten und Gefahr
des Empfângers.
Erfûllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
Dr. Aug. Klipstein.
Versteigerungs-Einteilung
ORDRE DES VACATIONS
Donnerstag, den 5. Dezember
Morgens 9.30 Uhr: Moderne Schweizer Graphik N° 564—718
Nachmittags 14 Uhr: Moderne Graphik . . . N° 719—Schluss
Freitag, den 6. Dezember
Morgens 9.30 Uhr: Helvetica........ N° 1—109
Nachmittags 14 Uhr: Helvetica....... N° 110—283
Samstag, den 7. Dezember
Morgens 9.30 Uhr: Helvetica........ N° 284—415
Nachmittags 14 Uhr: Helvetica....... N° 416—563
Inhaltsverzeichnis und Schâtzungsliste am Schluss des Kataloges,
vor den Tafeln.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer
Wâhrung, und erst, nachdem dièse geregelt, werden die ersteigerten
Gegenstânde ausgehândigt. Das Eigentum geht erst nach erfolgter Be-
zahlung, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Kaufer ûber.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15% zu entrichten.
Das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen oder zu trennen
sowie solche ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, behâlt sich der Ver-
steigerer vor.
Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Kâufern kônnen Ge-
bote oder schriftliche Auftrâge nur dann angenommen werden, wenn bis
zu Beginn der Auktion entsprechende Deckung hinterlegt wurde. Per-
sônlich anwesende unbekannte Bieter haben sich bereits vor
der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.
Durch die ôffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist
Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Stûcke zu ùberzeugen;
auch erteile ich gern vorher schriftliche Auskunft darùber. Reklama-
tionen anwesender Kaufer kônnen nach erfolgtem Zuschlag keine Berûck-
sichtigung finden. Reklamationen auswârtiger Auftraggeber mùssen
innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Stùcke erfolgen.
Der Versand der gekauften Gegenstânde wird ohne Verzôgerung und
mit aller Sorgfalt ausgefùhrt, verschickt jedoch auf Kosten und Gefahr
des Empfângers.
Erfûllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
Dr. Aug. Klipstein.
Versteigerungs-Einteilung
ORDRE DES VACATIONS
Donnerstag, den 5. Dezember
Morgens 9.30 Uhr: Moderne Schweizer Graphik N° 564—718
Nachmittags 14 Uhr: Moderne Graphik . . . N° 719—Schluss
Freitag, den 6. Dezember
Morgens 9.30 Uhr: Helvetica........ N° 1—109
Nachmittags 14 Uhr: Helvetica....... N° 110—283
Samstag, den 7. Dezember
Morgens 9.30 Uhr: Helvetica........ N° 284—415
Nachmittags 14 Uhr: Helvetica....... N° 416—563
Inhaltsverzeichnis und Schâtzungsliste am Schluss des Kataloges,
vor den Tafeln.