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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1866 (Nr. 251-261)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1825#0009
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Kölner

Domblatt.

M o n a t s s ch r i s t.

--

Amtliche Mittheilungen des Central-Dombau Vereins,

mit geschichtlichen, artistischen nnd literarischen Beitriigen,

hcrausgegebcn vom Vorjlande.

Nr. L5S. Kvln. Samstag 31. März » 1866.

Das „Kölner Domblatt" erscheint monatlich. Der Pränumerations-Preis, deffen Brutto-Betraa der Dombau-Vereins-Casse zufließt, beträgt hier wie
auswärts (bei allen kgl. preuß. Post-Anstalten) 10 Lgr. für den Jahrgang. — AUe Zuschristen an den Central-Verein werdcn ofsen oder unter Kreuzband
mit dcr Rubrik: „Allgemeine Angelegenheiten des Dombau-Vereins zu Köln" so wie Geldsendungen mit der Bezeichnung: „Geldbeiträge sür den Dombau zu
Köln", erbeten.

e i n l a d u n g

z u r

Wahl-Versainmlung des Central-Dombau-Vereins,

welche DinStag den 15. Mai 1866 hierselbst Statt finden wird.

Nach Anleitung des Z. 17 des Vereins-Statuts beehren wir uns hiedurch, sämmtliche Mitglieder des Central-
Dombau-Vereins zur Theilnahme an der auf

Tiustag dcn 15. Mai 1866 im kleincn Gürzeuichsaale

anberaumten Wahl-Versammlung ergebenst einzuladen.

Jn derselben werden folgende Gegenstände zur Verhandlung kommen:

1) Bericht des Borstandes über die Lage des Vereins.

2) Vorlage der Rcchnung über Einnahme und Ausgabe der Vereins-Casie im Laufe des Iahres 1865.

3» Wahl von zehn Mitgliedern zum Vorstande in die durch das Ausscheiden von eben so viel Mit-

gliedern erledigten Stellen, gemäß ß. 19 des Statuts. (Vergl. Protocoll der Vorstands-Sitzung
vom 28. Februar c., Domblatt Nr. 252.)

Indem wir unter Hinweisung auf den Inhalt der 3 und 18 des Statuts alle diejenigen, welche durch Leistung
eines Beitrags von Einem Thaler und mehr, unmittelbar an die Bereins-Casse oder an die dem Central-Bereine ange-
schlossenen Hülfs-Bereine, für das Bereinsjahr 1865 resp. 1866 die Mitgliedschaft erworben haben oder demVereine bis
zum Tage der Wahl-Versammlung noch beitreten werden, ergebenst ersnchen, durch persönliches Erscheinen oder durch Ver-
tretung mittels Vollmacht (nach Maßgabe der im Iahre 1845 beschlosienen und Allerhöchst genehmigten Abänderung des
§. 18 deS Statuts) die ihnen als Vereins-Mitgliedern zustehenden Berechtigungen auSzuüben, bemerken wir, daß über die
sonstigen Anordnungen für die diesjährige Wahl-Bersammlung das später erscheinende Programm das Nähere enthalten wird.
Köln, den 28. März 1866. Der Borstand des Central-Dombau-Vereins.

Namens desselben:

Der Präsident des Borstandes, Geheimer Justizrath Esser II.

Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns, die verehrlichen Vorstände unserer Hülfs-Vereine, welche ihre Beitrags-
Ablieferungen für das Vereinsjahr 1865 bisher noch nicht bewirkt haben, — eben so die sonstigen Bereins-Mitglieder und
Dombau-Frermde, welche mit ihren JahreS-Beiträgen pro 1865 noch im Rückstande sind, ganz ergebenst zu ersuchen, doch
möglichst dafür bemüht sein zu wollen, daß diese Zahlungen recht bald an unsere Bereins-Caffe gelangen, um eben sowohl
die Rechnungen und Bücher in Betreff des VereinsjahreS 1865 noch vor Ablauf desselben vollständig abschließen zu können,
als auch zur planmäßigen Fortsetzung des Baues die nöthigen Geldmittel in Bereitschaft zu haben.

Köln, den 28. März 1866.

Der Berwaltungs-Ausschuß des Central-Dombau-Vereins.
 
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