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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1866 (Nr. 251-261)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1825#0013
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Domblatt.

M o k «l t s s ch r i s t.

--

Amtliche Mittheilungen des Central-Dombau Vereins.

mit geschichtlichen, artistischen und literarischen Beiträgen,

herausgegebrn vom Vorstande.

Nr. LLA. Köln, Montag 30. April 18««.

Das „Kölner Domblatt" erscheint monatlich. Der Pränumerations-Preis, dessen Brutto-Betrag der Dombau-Bereins-Casse zufließt, beträgt hier wie
auswärts (bei allen kgl. preuß. Poft-Anstalten) tO Lgr. sür den Jahrgang. — Alle Zuschristen an den Central-Berein werden ofsen oder unter Kreuzband
mit der Rubrik: „Allgemeine Angelegenheiten des Dombau-Vereins zu Köln" so wie Geldsendungen mit der Bezeichnung: „Geldbeiträge für den Dombau zu
Köln", erbeten.

Einladung

z u r

-Versammlung des Central-Dombau-Vereins,

welche Dinstag den 15. Mai 1866 hierselbst Statt finden wird.

Nach Anleitung deS Z. 17 des Vereins-Statuts beehren wir uns hiedurch, säinmtliche Mitglieder des Central-
Domban-Vereins zur Theilnahme an der auf

Dinstag den 15. Mai 1866 im kleinen Giirzenichsaale

anberaumten Wahl-Versammlung ergebenst einzuladen.

Jn derselben werden folgende Gegenstände zur Verhandlung kommen:

1) Bericht des Borstandes über die Lage des Vereins.

2) Vorlage der Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Vereins-Casse im Laufe des Iahres 1865.

3) Wahl von zehn Mitgliedern zum Vorstande in die durch das Ausscheiden von eben so viel Mit-
gliedern erledigten Stelleu, gemäß §. 19 des Statuts. (Bergl. Protocoll der Borftands-Sitzung
vom 28. Februar c., Domblatt Nr. 252.)

Jndem wir unter Hinweisung auf den Jnhalt der ZZ. 3 und 18 deS Statuts alle diesenigen, welche durch LeistuNg
eines Beitrags von Einem Thaler und mehr, unmittelbar an die Vereins-Casse oder an die dem Central-Bereine ange-
schlossenen Hülfs-Bereine, für das Vereinsjahr 1865 resp. 1866 die Mitgliedschaft erworben haben oder dem Bereine bis
zum Tage der Wahl-Versammlung noch beitreten werden, ergebenst ersuchen, durch persönliches Erschcinen oder dnrch Ber-
tretung mittels Vollmacht (nach Maßgabe der im Jahre 1845 beschlossenen und Allerhöchst genehmigten Abänderung des
Z. 18 des Statuts) die ihnen als Bereins-Mitgliedern zustehenden Berechtigungen auszuüben, bemerken wir, daß über die
sonstigen Anordnungen für die diesjährige Wahl-Versammlung das später erscheinende Programm das Nähere enthalten wird.
Köln, den 28. Mär; 1866. Der Borstand des Central-Domban-Bereins.

Namens desselben:

Der Präsident des Vorstandes, Geheimer Justizrath Esser II.

Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns, die verehrlichen Vorstände unserer Hülfs-Bereine, welche ihre Beitrags-
Ablieferungen für das Vereinsjahr 1865 bisher noch nicht bewirkt haben, — eben so die sonstigen Vereins-Mitglieder und
Dombau-Freunde, welche mit ihren Jahres-Beiträgen pro 1865'noch im Rückstande sind, ganz ergebenst zu ersuchen, doch
möglichst dafür bemüht sein zu wollen, daß diese Zahlungen recht bald an unsere Bereins-Caffe gelangen, um eben sowohl
die Rechnungen und Bücher in Betreff des Bereinsjahres 1865 noch vor Ablauf desselben vollftändig abschließen zu können,
als auch zur planmäßigen Fortsetzung deS Baues die nöthigen Geldmittel in Bereitschaft zu haben.

Köln, dm 28. März 1866.

Der Berwaltungs-Ausschuß des Central-Dombau-Bereins.
 
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