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Deutsches Archäologisches Institut / Römisch-Germanische Kommission [Hrsg.]
Korrespondenzblatt der Römisch-Germanischen Kommission des Archaeologischen Instituts — 1.1917

DOI Heft:
Heft 6 (November/Dezember 1917)
DOI Artikel:
Werner, H.: Zu den "sieben Hügeln" auf dem Wettenberg bei Gießen
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https://doi.org/10.11588/diglit.24883#0208
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— igo —

In den sechs kleineren Brüchen hat er Wohnungen wiedererkannt, die
ähnlich wie das „Heiligtum“ angelegt waren (runde oder viereckige Holz-
bauten, „halb in der Erde steckend“) und in denen der Hohepriester des
Din mit seinen Barden hauste x).

Der Steinbruch war um 1840 im Betrieb* 2 3). Bezeichnend ist, daß die
weiter vor dieser Zeit liegenden Quellen, wenigstens die beiden mir bis jetzt
bekannten, Mauern nicht erwähnen8). Allerdings schweigen sie auch vom
Wall. Dieser war aber sicher schon vor dem Steinbruch vorhanden, bei
dessen Anlage er teilweise geschleift wurde4).

Abb. 4. Die Felswand mit der nördlichen Schutthalde.

Ihn für vor- oder frühgeschichtlich zu halten, liegt an sich bis jetzt
kein Grund vor.

Ein Vorwerk der Burg Gleiberg in ihm zu erblicken, ist soviel ich sehe
auch nur Vermutung5 * *).

Als Schanze aus einem neueren Kriege, etwa dem siebenjährigen, möchte
ich ihn ebenfalls nicht aufs Geratewohl ansprechen. Solche Erdwerke, die
in der Gegend von Gießen nicht selten sind, haben ganz anderen Grundriß

h a. a. O., S. IV und S. 29.

2) Dieffenbach a. a. O.

3) H. B. Wenck, Hess. Landesgeschichte. III (Darmstadt-Gießen 1803), S. 67 f. —•
F. K. Abicht, Der Kreis Wetzlar. . . . Wetzlar 1836. TI. II, S. 39t.

4) Dieffenbach a. a. O. — Durch einen Steinbruch völlig zerstört ist eine Anlage, die
nach der im einzelnen etwas unklaren Beschreibung Nebels (a. a. O., S. 10) in der Haupt-
sache aus einem Rundwall bestanden hat, der die Königstuhl genannte höchste Erhebung
des Himbergs bei Rodheim an der Bieber — etwa 5 km Luftlinie westlich vom Wetten-
berg (Meßtischblatt 3106) — umzogen haben soll. Der Gipfel dieses Berges (352 m), eben-
falls ein Basaltdurchbruch, ist heute leider bis auf geringe Reste abgetragen.

5) Gegen die Annahme einer mittelalterlichen Anlage spricht u. a. vielleicht ein

Vertrag, in dem sich Landgraf Otto von Hessen 1323 dem damaligen Besitzer von Glei-
berg gegenüber neben anderem verpflichtet, nicht zu „buwen.bynamen den

Werdinberg“. (Wenck a. a. O. II (Urkundenbuch) S. 290). Vgl. H. v. Ritgen, Geschichte

von Burg Gleiberg (Gießen 1881) S. 15.
 
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