Syndicats-Cantzley-Directors oder die Stadtschreibers-Stelle, er leitete die Kanzlei und das
Archiv, und der andere das Stadtschultheißenamt, das für die Getränkesteuer und den Zoll
zuständig war, bekleidete.160 An der Spitze der Obrigkeit stand einer der drei Bürgermeister,
die alternierend ein Jahr lang ihr Amt (Amtsbürgermeister) ausübten.161 Durch den Vereini-
gungsrezeß von 1753/58 wurde der Bürgerschaft das Recht zugestanden, fünf Syndici als ei-
ne Art Anwälte zu wählen, deren ursprüngliche Aufgabe es war, die Verwendung der Steu-
ergelder zu überwachen; außerdem mußten sie vom Rat bei der Erhebung neuer Steuern bei-
gezogen werden.162
Die Vertretung der Obrigkeit außerhalb des Stadtgebietes geschah durch zwei Vögte, die
vom Rat bestimmt wurden.163 Kontrolle über kirchliche Einrichtungen (Klöster, Spital) übte
der Rat durch von ihm eingesetzte Pfleger aus.164
2. Die Entwicklung des Goldschmiedegewerbes seit
dem Dreißigjährigen Krieg bis zum Ende der
Reichsstadtzeit
2.1. Die Zunft - das Handwerk - das „Mittel“
Durch die Verfassungsänderung von 1552 reduzierte sich die Anzahl der Zünfte in Gmünd
von dreizehn auf acht: Cramer-, Tuchmacher-, Schmiede-, Bäcker-, Gerber-, Schuhmacher-,
Küfer- und Metzgerzunft.165 Mit Ausnahme der Schuhmacherzunft, in der nur Handwerker
dieser einen Berufsgruppe organisiert waren, muß man die übrigen als gemischte oder hete-
rogene Zünfte bezeichnen. In ihnen hatten sich verschiedene Gewerbe zusammengeschlos-
sen, wobei zumeist ein Berufszweig aufgrund seiner großen Mitgliederzahlen dominierte
und die Zunft repräsentierte. Jedes Handwerk in einer heterogenen Zunft verfügte aber zu-
meist über seine eigenen Ordnungen und über ein „Mittel“, das heißt über einen Vorstand.166
2.1.1. Die Strukturen der Schmiedezunft und des Goldschmiede-„Mittels“
Gemeinsam mit den Segessen-, Messer-, Huf-, Waffen-, Kupfer- und Nagelschmieden,
160 (Sta Gd) GBO H: Vereinigungsrezeß von 1753/58, Punkt 12.
GRAF: Spätmittelalter 1984, S. 89 und 108.
161 GRAF: Spätmittelalter 1984, S. 108.
162 Ursula LAURENTZSCH: Der Anfang vom Ende. Politische Strukturen der Reichsstadt im 18. Jahrhundert.
In: Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd. Stuttgart 1984, S. 293 bis 306. S. 295.
163 (Sta Gd) GBO H: Vereinigungsrezeß von 1753/58, Punkt 25. Amtsvogt von Bargau und Amtsvogt von Sprait-
bach.
164 GRAF: Spätmittelalter 1984, S. 112 bis 113.
165 (Sta Gd) JEGER: Periphrasia 1707, S. 376.
166 Die Bezeichnung „Zunft“ bezog sich in den Archivalien überwiegend auf die gesamte heterogene Vereini-
gung, das einzelne Gewerbe bzw. die Meisterschaft eines Gewerbes innerhalb der Zunft wurde „Handwerk
genannt, während der für das Handwerk verantwortliche Vorstand als „Mittel" bezeichnet wurde. Die vorlie-
gende Arbeit folgt dieser Terminologie.
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Archiv, und der andere das Stadtschultheißenamt, das für die Getränkesteuer und den Zoll
zuständig war, bekleidete.160 An der Spitze der Obrigkeit stand einer der drei Bürgermeister,
die alternierend ein Jahr lang ihr Amt (Amtsbürgermeister) ausübten.161 Durch den Vereini-
gungsrezeß von 1753/58 wurde der Bürgerschaft das Recht zugestanden, fünf Syndici als ei-
ne Art Anwälte zu wählen, deren ursprüngliche Aufgabe es war, die Verwendung der Steu-
ergelder zu überwachen; außerdem mußten sie vom Rat bei der Erhebung neuer Steuern bei-
gezogen werden.162
Die Vertretung der Obrigkeit außerhalb des Stadtgebietes geschah durch zwei Vögte, die
vom Rat bestimmt wurden.163 Kontrolle über kirchliche Einrichtungen (Klöster, Spital) übte
der Rat durch von ihm eingesetzte Pfleger aus.164
2. Die Entwicklung des Goldschmiedegewerbes seit
dem Dreißigjährigen Krieg bis zum Ende der
Reichsstadtzeit
2.1. Die Zunft - das Handwerk - das „Mittel“
Durch die Verfassungsänderung von 1552 reduzierte sich die Anzahl der Zünfte in Gmünd
von dreizehn auf acht: Cramer-, Tuchmacher-, Schmiede-, Bäcker-, Gerber-, Schuhmacher-,
Küfer- und Metzgerzunft.165 Mit Ausnahme der Schuhmacherzunft, in der nur Handwerker
dieser einen Berufsgruppe organisiert waren, muß man die übrigen als gemischte oder hete-
rogene Zünfte bezeichnen. In ihnen hatten sich verschiedene Gewerbe zusammengeschlos-
sen, wobei zumeist ein Berufszweig aufgrund seiner großen Mitgliederzahlen dominierte
und die Zunft repräsentierte. Jedes Handwerk in einer heterogenen Zunft verfügte aber zu-
meist über seine eigenen Ordnungen und über ein „Mittel“, das heißt über einen Vorstand.166
2.1.1. Die Strukturen der Schmiedezunft und des Goldschmiede-„Mittels“
Gemeinsam mit den Segessen-, Messer-, Huf-, Waffen-, Kupfer- und Nagelschmieden,
160 (Sta Gd) GBO H: Vereinigungsrezeß von 1753/58, Punkt 12.
GRAF: Spätmittelalter 1984, S. 89 und 108.
161 GRAF: Spätmittelalter 1984, S. 108.
162 Ursula LAURENTZSCH: Der Anfang vom Ende. Politische Strukturen der Reichsstadt im 18. Jahrhundert.
In: Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd. Stuttgart 1984, S. 293 bis 306. S. 295.
163 (Sta Gd) GBO H: Vereinigungsrezeß von 1753/58, Punkt 25. Amtsvogt von Bargau und Amtsvogt von Sprait-
bach.
164 GRAF: Spätmittelalter 1984, S. 112 bis 113.
165 (Sta Gd) JEGER: Periphrasia 1707, S. 376.
166 Die Bezeichnung „Zunft“ bezog sich in den Archivalien überwiegend auf die gesamte heterogene Vereini-
gung, das einzelne Gewerbe bzw. die Meisterschaft eines Gewerbes innerhalb der Zunft wurde „Handwerk
genannt, während der für das Handwerk verantwortliche Vorstand als „Mittel" bezeichnet wurde. Die vorlie-
gende Arbeit folgt dieser Terminologie.
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