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Der Staat nun betrachtet einerseits bei seinen
steuerlichen Belastungen und den Maßnahmen zur
Einschränkung der Einfuhr das Kunstwerk als
Luxusgegenstand im Sinne des Aufwandes, ander-
seits faßt er es in seiner Eigenschaft als Kulturgut
ins Auge und verbietet die Ausfuhr oder hält sie
durch finanzielle Maßnahmen in engen Grenzen.
Ein widerspruchsvoller Standpunkt, der die Arbeits-
möglichkeiten des Kunsthandels einengt.

Nachdem die Werke von besonderer künstle-
rischer Bedeutung oder hohem, nationalem Inter-
esse durch Inventarisierung und Ausfuhrverbot
geschützt sind, würde an sich ein reger Außen-
handel im Interesse unserer Valuta liegen und
seine Förderung durch den Staat am Platze sein.
Statt dessen erleben wir im Kunsthandel fort-
während Maßregeln und Verordnungen, die die
Ausfuhr empfindlich behindern. Die erhöhte Luxus-
steuer hat den Kunsthandel stark betroffen. Die
Steuer von 15%, die hier für Lieferung ins Aus-
land erhoben wird, verhindert in nur allzuvielen
Fällen den Geschäftsabschluß. Eine in sich unklare
Auslegung des Reichsfinanzministeriums, wonach
im Inlande abgeschlossene Verkäufe ins Ausland,
bei denen die Versendung ins Ausland nicht un-
bedingten Vertragsbestandteil bildet, außerdem
mit einer 15proz. Luxussteuer für Inlandsumsatz
belegt sind, erhöht diese Belastung auf ev. 30%,
einen unerträglichen Zustand. Hierzu kommen
endlich noch' Ausfuhrabgaben, schwankend von
2 bis 10%, so daß also insgesamt der Kunstexport
in der Regel mit 25%, in einzelnen Fällen bis
zu 40% des Entgeltes belastet werden. Es ist klar,
daß eine solche Belastung nicht zu ertragen ist
und daß dadurch die Möglichkeit des Auslands-
verkaufes sehr stark herabgedrückt wurde. Tat-
sächlich hat sich denn auch bei uns gleichzeitig
mit dem Inkrafttreten der Ausfuhrabgaben sofort
ein sehr fühlbarer Rückgang der Verkäufe ins
Ausland gezeigt; ich bitte dies bei Würdigung der
oben vorgebrachten Zahlen, d. i. die Schätzung des
Kunsthandelumsatzes im Auge zu behalten. Staat-
liche Auflagen in dieser unverhältnismäßigen Höhe
■schädigen letzten Endes auch die Staatsfinanzen,
führen doch solche prozentual hohe Sätze zu
absolut geringerer Ergiebigkeit und schädigen so-
wohl das Gewerbe als durch Ausschaltung valuta-
hebender Faktoren auch unser gesamtes Wirt-
schaftsleben.

Wie vermag unter solchen Umständen unser
Kunstgewerbe im Auslande konkurrenzfähig zu
bleiben, geschweige denn zu werden? Die moderne
deutsche Kunst, die im Auslande sich erst den Boden

bereiten muß, wird hierdurch fast unüberwindlichen
Schwierigkeiten gegenübergestellt. Und die Ex-
portmöglichkeiten des für den Außenhandel be-
sonders wichtigen Antiquitätenhandels, Buchanti-
quariats und der Numismatik werden hierdurch
um so mehr aufs äußerste begrenzt, als die In-
landspreise dieser ausgesprochen internationalen
Sachgüter sich sehr rasch den Welthandelspreisen
angepaßt haben, mitunter dieselben schon über-
schreiten.

Der deutsche moderne Kunsthandel wie der
Handel mit alten Kunstwerken bedürfen jedoch
einesteils mit Rücksicht auf die Verhältnisse am
internationalen Kunstmarkt, andernteils im Hin-
blick auf den nicht allzu zahlreichen Bestand inter-
national verkäuflicher Kunstobjekte in Deutsch-
land, um einen regen Exporthandel entfalten zu
können, auch der Einfuhrmöglichkeit. Der Zwi-
schenhandel hat in unserem Geschäftszweig in
Deutschland von jeher eine große Rolle gespielt.
Und es ist — vorausgesetzt daß einer Schädigung
unserer Valuta vorgebeugt und die einheimische
Kunstproduktion genügend geschätzt ist — un-
behinderte Einfuhr unbedingt zu fordern.

Der Staat, der einerseits durch allzuhohe Um-
satzsteuern und Ausfuhrabgaben den Export nur
allzusehr hemmt, erkennt anderseits die Not-
wendigkeit, den Export deutscher Kunstwerke
zu fördern. Es soll zu diesem Zwecke ein staat-
liches Kunstexportamt geschaffen werden, das
mithelfen soll, deutscher Kunst Absatz im Aus-
lande zu schaffen und Künstler, Kunstgewerbe-
treibende und Kunsthändler mit Tat und fach-
männischem Rat unterstützen soll. Dieses Kunst-
exportamt müßte die einheimischen Kunstinter-
essenten mit der Geschmacksrichtung im Auslande
bekannt machen. Es könnte für Ausstellungen
deutscher Kunst im Auslande sorgen und bei
unseren Auslandsdeutschen dahin wirken, daß auch
sie Pioniere deutscher Kunst seien. Ein solches
Kunstexportamt könnte wohl segensreich wirken,
doch fehlen bis jetzt die finanziellen Mittel hierfür,
und es ist nicht gelungen, eine finanzielle Unter-
stützung des Staates zu erlangen.

Aber auch im Inlande bedarf es der Fürsorge,
um Ausländern die Kaufmöglichkeit deutscher
Kunst und deutschen Kunstgewerbes in Deutsch-
land zu erleichtern. Frankfurt gebührt die Ehre,
dies Bedürfnis erkannt zu haben, und mit der
Schaffung der Kunstmesse hat es die Brestebungen
des deutschen Kunstexportes gefördert.

Zur Förderung des deutschen Kunsthandels auf
dem Weltmarkte bedürfen wir einer Reform des

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